Gestern fand der Runde Tisch in Hamburg mit RA Thorsten Bölck statt.
1. Herr Bölck will auf der Webseite
http://www.kanzlei-norderstedt.de eine Einführung in die Problematik online stellen. Wann die technische Umsetzung erfolgen wird, steht noch nicht fest.
2. Ein Angebot für die Klage zum Pauschalhonorar von 400 Euro netto (d.h. 476 Euro inkl. MwSt.) pro Person gilt immer dann für die erste Instanz, wenn sich aus dem Zuständigkeitsbereiches eines Verwaltungsgerichtes
http://zustaendiges-gericht.de zehn Leute zusammenfinden, die klagen. Es werden Einzelklagen geführt, allerdings können Abläufe - insbesondere die mündliche Verhandlung - zusammengefasst werden. Dadurch gibt es den Kostenvorteil gegenüber einer einzelnen Beauftragung zum Stundenhonorar. Wichtig: Es muss bereits ein negativer Widerspruchsbescheid vorliegen ODER seit Eurem Widerspruch müssen bereits drei Monate vergangen sein, ohne dass ein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Erst dann kann geklagt werden.
Am Besten ist es, wenn sich Klagewillige bei der Kanzlei melden, so dass dort Listen für die verschiedenen Verwaltungsgerichtsbereiche angelegt werden können.
In Hamburg haben sich am Runden Tisch fünf Leute zusammengefunden, die Klagen wollen und auch die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wir brauchen also noch fünf weitere Personen, um RA Bölck gemeinsam zum Pauschalhonorar zu beauftragen.
Wer sich uns aus dem Bereich des VG Hamburg anschließen möchte, möge mir eine PN senden.