Guten Tag !
Einige Teilnehmer unserer Runde vom 09. September stehen nach Ablehnung ihres Widerspruches davor, Klage einzureichen oder haben dies bereits getan. Mit Urteil vom 17.07.14 wurde bereits einmal vom VG Hamburg die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages bejaht, so dass weitere Klagen strategisch klug zu begründen sind.
Rechtsanwalt Thorsten Bölck hat am Runden Tisch in Hamburg die Sach- und Rechtslage thematisiert. Er ist der Verfasser des Aufsatzes "Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" und bereits mit einem Verfahren in Rheinland-Pfalz beauftragt.
Um Kosten zu senken, ist es sinnvoll, Rechtsanwalt Bölck von mehreren Klägern zu beauftragen, so dass das Honorar pro Kläger möglichst günstig ausfällt. Ich habe hierüber mit Herrn Bölck heute ein Gespräch geführt. Am Besten wäre es, wenn die Klagewilligen einen gemeinsamen Besprechungstermin hierzu in der Kanzlei in Norderstedt bei Hamburg wahrnehmen. Da einige sicherlich berufstätig sind und am Tage über keine Zeit verfügen, hat Herr Bölck seine Bereitschaft für einen Abendtermin um 19.00 Uhr erklärt. Wir könnten uns entweder am Donnerstag, 25.09., oder am Montag, 29.09., in der Kanzlei zusammensetzen, um die Beauftragung zu besprechen.
Bitte sendet mir eine PM zu, wer an welchem der o.g. Terminvorschläge Zeit hat, so dass wir den Tag, an dem es den meisten möglich ist zu kommen, auswählen können.
Viele Grüße
Nichtgucker