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Autor Thema: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet  (Gelesen 11018 mal)

s
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Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
Autor: 11. September 2014, 15:43
Liebes Team von GEZ-Boykott,

ich hoffe ihr könnt mit diesem rein hypothetischen Fall helfen.

Person A bekam vor ein paar Tagen einen Brief seitens der Beitragsservice aus Köln in dem es heisst:


Zitat
Festsetzungsbescheid

 Sehr geehrte Person A vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Beiträge informiert (..) dieser Zahlung sind sie nicht nachgekommen. Für den Zeitraum 01.04.2013 - 30.06.2014 wird daher ein Betrag von 61,94 festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Betrags weisst ihr Beitragskonto bis Ende 09.2014 einen offenen Gesamtbetrag von 363,64 auf.  Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 363,64 umgehen begleichen können sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden"


Was heißt das nun für Person A? Seit Wochen versucht Person A - aus Angst eine Ratenzahlung per Sepa mit dem Beitragsservice zu vereinbaren. Telefonisch wurde diese Person A zugesagt. Schriftlich erhielt Person A vor zwei Wochen einen Brief indem man sich für die Sepa Erteilung freue und nun noch eine Unterschrift benötige. Diese hat Person A nach einer Woche schriftlich eingereicht.
Aber nun dieses Schreiben. Aus Angst hat Person A sofort die festgesetzten 61,94 überwiesen. Und dies dem Beitragsservice mitgeteilt. Per Mail und Schriftlich. Telefonisch konnte man Person A nicht mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden.

Wie können die eine Zwangsvollstreckung einleiten aber gleichzeitig schreiben "Wenn sie den offenen Gesamtbetrag von ... umgehend begleichen, können Sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden?" Ist der Brief vielleicht doch nur eine Finte (Zwangsvollstreckung eingeleitet) damit man Angst bekommt und zahlt - wie es bei Person A erfolgreich geklappt hat?

Fragen über Fragen.. im Forum konnte ich leider erst einen Fall gelesen in dem geschrieben wird, dass die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet worden sei. Daher dieses neue Thema.

Kommt nun wirklich ein GV zur Person A? Muss Person A Widerspruch einlegen?

Zitat
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.09.2014 die Zwangsvollstreckung eingeleitet,hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Welcher Betrag ist damit eigentlich gemeint?


Wäre nett, wenn ihr irgendwie Licht ins Dunkle bringen könnt.


PS: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist die übliche wie immer.

Danke stterni


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#1: 16. April 2015, 04:23
Hallo Alle zusammen,

Person B hat kürzlich einen nahezu identischen Brief vom Beitragsservice erhalten:

Wieder mit dem Wortlaut "haben wir die Zwangvollstreckung eingeleitet" ebenfalls zusammen mit "Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag umgehend begleichen, können sie zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden."

Es ist ja nun bei Person A einiges an Zeit vergangen, daher meine Fragen:

Wurde bei Person A die "eingeleitete Zwangsvollstreckung" mittlerweile durchgeführt?

Wenn ja, wie hoch waren die angekündigten "zusätzlichen Kosten"?


Hat eventuell noch Jemand von anderen Personen gehört, welche den gleichen "Festbescheid"-Brief mit "eingeleiter Zwangsvollstreckung" erhalten haben?


Besten Dank.


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#2: 16. April 2015, 08:09
Das sind Standardschreiben vom Verein.
Einer mir bekannten Person B wurde dies in zwei Festsetzungsbescheiden aus 2015 ebenfalls angedroht.
Die Pfändung sei zum 1.12.2014 eingeleitet.

Wenn denn dann irgendwann der Vollstecker vor dem Tor steht könnte besagte Person B diesem mitteilen keine Bescheide erhalten zu haben.
Schließlich mied Person B bislang jegliche Kontaktaufnahme und eine förmliche Zustellung der sogenannten Festsetzungsbescheide erfolge bislang nicht.
Ohne Bekanntgabe keine Vollstreckung etc.


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#3: 16. April 2015, 22:23
Das sind Standardschreiben vom Verein.

Danke für die Info!

Scheint sich wohl wirklich noch aus dem "Standard-Strudel" aus Mahnungen, Ankündigen, Festsetzungsbescheiden, Androhungen usw. zu bestehen...

Von der ursprünglichen Zwangsanmeldung per Einwohnermeldeamt-Daten bis hin zur am 1.4.2015 "eingeleiteten Zwangsvollstreckung" hat die mir bekannte Person B bisher kein amtliches Schreiben erhalten, ebenfalls keine förmliche Zustellungen jeglicher Art.

Im Gegenteil, vielmehr wird immernoch behauptet das es sich angeblich um einen "Vollstreckbaren Titel" handelt und auch alle(!) Datumsangaben wurden so zurück datiert, dass man nur 2-3 Tage Zeit hätte die Rechnung zu begleichen.

Mal sehen was bei Person B als nächstes kommt...  :D


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#4: 09. Januar 2016, 16:51
Ich habe dieses Schreiben ebenfalls zweimal bekommen. Einmal eins vom 1.12.15 und jetzt noch einmal eins vom 3.1.16. In beiden Schreiben steht, dass die Vollstreckung zum 1.12. eingeleitet wurde. Mit unterschiedlichen Beträgen wohlgemerkt.

Ich werde nun erst einmal abwarten was passiert. Einige schreiben, dass man angeben soll, die Festsetzungsbescheide nie bekommen zu haben, bzw. dass der Beitragsservice dieses mit Einschreiben nachweisen soll. Diese kamen ja nie mit Einschreiben, allerdings habe ich ja immer darauf mit einem Widerspruchsschreiben reagiert. Dürfte das denen nicht als Beweis dienen?


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#5: 09. Januar 2016, 17:30
Ich habe dieses Schreiben ebenfalls zweimal bekommen. Einmal eins vom 1.12.15 und jetzt noch einmal eins vom 3.1.16. In beiden Schreiben steht, dass die Vollstreckung zum 1.12. eingeleitet wurde. Mit unterschiedlichen Beträgen wohlgemerkt.

Ich werde nun erst einmal abwarten was passiert. Einige schreiben, dass man angeben soll, die Festsetzungsbescheide nie bekommen zu haben, bzw. dass der Beitragsservice dieses mit Einschreiben nachweisen soll. Diese kamen ja nie mit Einschreiben, allerdings habe ich ja immer darauf mit einem Widerspruchsschreiben reagiert. Dürfte das denen nicht als Beweis dienen?

Wenn Person F auf etwas (mit einem Widerspruch) reagiert hat, muss sie es ja definitiv bekommen haben...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#6: 09. Januar 2016, 17:42
Widerspruch auf Bescheid, vielleicht wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vergessen? Dann geht es natürlich trotz Widerspruch in den Vollzug. Bitte den Unterschied beachten, die Erklärung kein Bescheid erhalten zu haben, kann erst richtigerweise korrekt erfolgen, wenn klar ist welche Bescheide im Vollsteckungsersuchen aufgeführt werden und geprüft wurde gegen welche Bescheide davon tatsächlich Widerspruch eingelegt wurde, denn nicht erhalten haben kann eine Person A nur diese, wo kein Widerspruch oder sonstige Reaktion folgte. Hat eine Person A in Widersprüchen den Antrag wegen der Aussetzung vergessen, dann diesen hinterher schieben.
Wenn die Vollstreckung tatsächlich bereits eingeleitet wurde würde demnächst Post von einem GV oder ähnlich Stadtkasse oder Finanzamt etc. kommen, der vollstreckbare Betrag wird sofort falsch falls 1 Cent zuvor bezahlt wurde. In wieweit damit das Ersuchen falsch wird bliebe abzuwarten.


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Re: Zwangsvollstreckung wurde eingeleitet
#7: 11. Januar 2016, 09:33
Hallo,

Bürger Z könnte einen vergleichbaren Festsetzungsbescheid im vergangenen Jahr erhalten haben. Der Hinweis "wurde am xx.xx.xxxx die Vollstreckung eingeleitet" war für Bürger Z der Grund um Eilrechtsschutz beim VG Hamburg zu beantragen, da allen vorherigen Bescheiden des BS form- und fristgemäße Widersprüche folgten (inkl. Aussetzung der Vollstreckung). Ebenfalls wurde Kostenübernahme des Eilrechtsschutzes durch den NDR beantragt weil auf Grund der vielen Versäumnisse und Fehler der Eilrechtsschutz überhaupt erst durch Z beantragt werden muss.

Der NDR könnte dann schnell reagiert und formlos bestätigt haben die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt zu haben und auch keine weiteren einzuleiten bis nicht in der Hauptsache entschieden wurde. Es folgte wenige Tage später der erste Widerspruchsbescheid (gegen den dann Klage von Bürger Z eingereicht wurde).

Aber: Das VG könnte dann bei Z nachgefragt haben, ob Eilrechtsschutz noch erforderlich ist weil der NDR nicht mehr vollstrecken wird. Dies könnte Z bestätigt haben (i.S.v. Antrag erledigt aber nicht zurückgezogen). Nun folgte ein Beschluss vom VG Hamburg:

Das Verfahren wurde beendet und die Kosten trägt Bürger Z.
Begründung der Kostenentscheidung: Da der RB nach Auffassung des VG Hamburg verfassungsgemäß ist, wäre es unwahrscheinlich, dass Z in der Hauptsache Erfolg haben könnte und es wäre ihm zuzumuten, den RB zu zahlen und DANN gegen den NDR zu klagen um bei einem möglichen Erfolg die Beiträge zurück zu fordern.

Bürger Z könnte jetzt grundsätzlich erstmal an seinem Rechtsverständnis zweifeln - warum müsste er hinnehmen die Kosten zu übernehmen weil andere Formfehler machen? Vielleicht sind andere Bürger in einer ähnlichen hypothetischen Situation? Z würde diesen Vorgang gerne dem Anwalt seines Vertrauens übergeben und dies über seine Rechtschutzversicherung abrechnen. Erfahrungen?

Es grüßt
Bürger Z


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