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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen: Taubblinde dürfen sich befreien lassen!  (Gelesen 2584 mal)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen: Taubblinde dürfen sich befreien lassen!

Die Güte des allmächtigen Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unermesslich – Taubblinde dürfen sich befreien lassen!

Was sagt das System dazu?

Zitat
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Weiter heißt es:

Zitat
Voraussetzungen
  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
  • [-] Arbeitslosengeld II
    [-] Sozialhilfe
    [-] BAföG
    [-] Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Demokratieabgabe: »Wir geben die Demokratie für ein Leben in Saus und Braus einer politisch-medialen Kaste ab!«

Weitere Infos auf folgender Internetseite:
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do;jsessionid=Rnx6C6Vhj4troNHov3g5dTgr?llid=837105&llmid=0&vbid=105406&vbmid=0&action=processes



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  • Zwangsbeitrag? Nein Danke!
Sehr cool ist das, wenn man also "staatliche Leistungen" empfängt. Gilt das dann auch für Kindergeld? Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter deren Kinder abhängen (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld). Also: Kindergeld = staatliche Leistung = Befreiung beantragen  :laugh:


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Zwangsbeitrag? Nein Danke!

Der Zwangsbeitrag von 17,50 € im Monat muss weg!
Er ist unsozial, willkürlich und teuer.

v

vmp

  • Beiträge: 94
staatliche Leistungen != staatliche Sozialleistungen

Würde ich zumindest vermuten.


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