Gemeint ist damit, dass nur die jeweilige Rundfunkanstalt des Landes als Gläubiger auftreten kann, nicht der Beitragsservice oder damals Gebühreneinzugszentrale selbst.
Der Beitragsservice ist quasi der kleine (oder auch dämlich große) Gehilfe der Rundfunkanstalt in dem Bundesland, in dem sich die Wohnung befindet.
Zum eigentlichen Thema: Für mich ist es ganz klar, wenn seit 2004 alle geräte abgemeldet wurden, dann muss man auch nicht zahlen. Ich hoffe, dass remix56 die Abmeldung nachweisen kann?! Kam damals eine Bestätigung von der GEZ über die Abmeldung? Bestimmt nicht, vermute ich. Wichtig wäre, dass du nachweisen kannst, dass du dich damals abgemeldet hast. Dies würde ich der Stadtkasse auch erst einmal mitteilen. Nicht zu viel schreiben. Einfach nur, dass für den angegebenen Zeitraum keine Geräte vorhanden waren und die GEZ dies auch so wusste. Dann abwarten was von denen kommt.
Zusätzlich ist es natürlich weiterhin schwachsinnig, dass der Beitragsservice für die GEZ "eintreibt". Der Beitragsservice war erstens für den Zeitraum nicht zuständig, da es ihn noch gar nicht gab. Zweitens, wie seppl schon erwähnt hat kann er nicht als Gläubiger auftreten. Aber dieses "Feuer" würde ich erstmal noch nicht verschießen. Vielleicht gibt sich die Stadtkasse ja schon zufrieden mit der Auskunft, dass in dem Zeitraum keine Geräte vorhanden waren und du dich ordnungsgemäß abgemeldet hast.
Btw. Ich hatte mich Ende 2012 von der GEZ abgemeldet und der Beitragsservice hat trotzdem versucht für das letzte Quartal die Gebühren auf das erste 2013 draufzuschlagen. Komischerweise hatte es gewirkt, dass ich denen in einem Brief mitgeteilt habe, dass ich mich erstens abgemeldet habe und sie zweitens nicht zuständig sind. Ich bekam sogar ene Antwort und sie haben die Radiogebühren dann gestrichen.