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Autor Thema: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa  (Gelesen 17536 mal)

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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#15: 10. September 2014, 15:01
Traurig ist zur Zeit der Fall der Person W. Sie ist noch Student, hat aber aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit keinen BaföG Anspruch. 
Person W könnte (ggf. zusätzlich zu dem üblichen Widerspruch, damit der Festsetzungsbescheid nicht rechtskräftig wird) einen Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RVStV stellen. Zumindest wenn das Existenzminimum entspr. Hartz 4 unterschritten wird, könnte der Antrag Chancen haben.

Aber auch erst vor dem Verwaltungsgericht, wo dann der Ablehnungsbescheid angefochten werden müsste.


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#16: 10. September 2014, 15:29
Wenn der GV kommt und man zahlt nicht, kommt als nächstes die Wohnung dran. Zahlt man immer noch nicht, kommt dann irgendwann die EV und die steht in der Schufa.
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".
...um es ARD-ZDF-GEZ aber auch nicht allzu einfach zu machen...
würde man ja dann nicht, da ja nun, wo die (aktuelle) Schuld beglichen ist, der BS wieder von vorne anfangen müsste.
Irgendwo hier im Forum gab es doch einen Bericht, dass es eher unwahrscheinlich ist, das der GV jeden Monat klingeln kommt um sich das Geld persönlich abzuholen.


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vanHauser

GV-Barzahlung, wann kommt der nächste Bescheid?
#17: 10. September 2014, 18:59
Zitat
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".

Mal theoretisch angenommen, jemand würde den fälligen Betrag in Bar einfach an den GV zahlen. Ab wann wäre dann wieder mit Briefen des BS zu rechnen? Hat man dann ein Jahr ruhe? Oder wie läuft es dann mit den offnen Beiträgen die nach der Zahlung folgen?


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  • Cry for Justice
Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#18: 10. September 2014, 19:29
Zitat
na aber moment. Wenn Person A+B dem GV einfach an der Haustür den Betrag x in die Hand drücken, dann ist man doch "fein raus".
Mal theoretisch angenommen, jemand würde den fälligen Betrag in Bar einfach an den GV zahlen. Ab wann wäre dann wieder mit Briefen des BS zu rechnen? Hat man dann ein Jahr ruhe? Oder wie läuft es dann mit den offnen Beiträgen die nach der Zahlung folgen?
Wenn man eh vor hat zu zahlen , (also eingeknickt ist) wäre es Blödsinn erst zu warten , bis der GV vor der Haustür steht. Denn dann kommen gleich noch mal gut 20 Euronen sinnloserweise dazu. Dann doch besser gleich auf die im Brief angegebene Bankverbindung überweisen oder die abgezockte Knete unterwürfig persönlich in seinem Büro vorbei bringen. Bereits aber schon das dürfte nicht gratis sein.
?.?.? , aber wenn man es erst bis zum "Status" GV kommen lässt , also durchaus schon lobenswerten Widerstand geleistet hat , warum denn dann auf einmal das Handtuch werfen ? Verstehe ich nun gar nicht.
Das ist leider nichts richtiges und nichts ganzes , einen Schritt vor und zwei zurück ...
Wenn man dann wehleidig an den GV gezahlt hat , geht das gleiche Spielchen bald wieder von vorne los , spätestens dann wenn noch offene Forderungen überfällig werden.
Der GV kommt bei "bequemen Kunden" gern wieder vorbei .
Neues Spiel , neues Glück >:D
Oder vielleicht die weichen Eier mal etwas härter kochen... ;D



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 19:47 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#19: 10. September 2014, 19:46
Wenn man eh vor hat zu zahlen , (also eingeknickt ist) wäre es Blödsinn erst zu warten , bis der GV vor der Haustür steht.
aber eventuell ging es den Personen A+B darum den etwaitigen Schufa Eintrag abzuwenden. Dann wäre man schon mal auf der sicheren Seite, wenn dem GV an derTür einfach das Geld gegeben würde.

Der GV kommt gerne wieder vorbei  , er lebt schließlich davon.
es hieß in einem Gespräch zwischen fiktiven Personen, dass der GV eigentlich dafür da ist eine Sachlage zu beenden! und nicht immer und immer wieder aufs neue ein paar € eintreiben zu kommen. Irgendwann macht der das Spielchen des BS doch auch nicht mehr mit.


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#20: 10. September 2014, 20:41
Die Schufa kann tuhen und lassen was sie möchte, da sie nicht verstaatlicht ist, sonderne ein privates Unternehmen ist! Daher gibt es genug Menschen, die sich nie haben was zu Schulden kommen lassen, jedoch bei der Schufa einen negativen Eintrag haben... Muss man nicht verstehen, wie die dort agieren...


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#21: 10. September 2014, 20:55
Moin

Wann hat denn Person A+B sich das letzte mal eine kostenlose Auskunft bei der SchuFa geholt?



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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#22: 10. September 2014, 21:20
@ Tokiomotel --> das nenne ich ökonomisches Denken  ;D

Unser Ersteller schrieb mit "Moin Moin", daher gehe ich davon aus, dass die zuständige LRA der N.D.R ist.

https://www.ndr.de/service/impressum/

Gemäß §5 TMG und §6 TDG gilt:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,


Woher soll also Person A+ B wissen mit wem sie es zu tun hat.

Die NDR Medien GMBH ist eine 100 Prozent Tochter des NDR

http://www.ndrmedia.de/unternehmen/beteiligungen/

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates dieser GMBH ist der Intendant Herr LM des NDR

http://www.ndrmedia.de/unternehmen/beteiligungen/

Die alte Adresse des NDR war die selbe wie der NDR GmbH (die LRA NDR ist leider ein paar Häuser weiter gezogen)

Vermutung der NDR als vermeintliche LRA ohne Rechtsform treibt über den Beitragsservice Gelder für seine GmbH ein.

Person A + B kann der Vermutung nachgehen, dass die LRA NDR eine GmbH ist, damit ein Unternehmen und sich auf 126 BGB berufen und sich den Vertrag zeigen lassen.

Zur Vollständigkeit: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Vertrag geschlossen mit den Ländern. Wer als Vertreter der Länder unterzeichnet hat, steht hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2447/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Da es sich um Landesrecht handelt ist dieser auch nicht bei "Gesetze-im-Internet" zu finden, jedoch z.B. der Justizseite der Stadt Hamburg

http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=3F9B91E7EBCCB6CBFED37FA6FBC78346.jp55?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs


Person A+B kann aber folgendes tun. Wohnung "ABMELDEN"!

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1756/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#23: 10. September 2014, 21:43
Da alle LRA eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, muss jede Person davon ausgehen, dass sie es hier mit einem Unternehmen zu tun hat. Der BR bezeichnet sich sogar selbst so auf deren Internetseite. Ich bin manchmal echt am Überlegen, ob dies nicht der Knackpunkt sein könnte. Aber zurück zum Thema. ;)
Ggf. der GV kommt und man agt ihm, man seie prinzipiell zahlungsbereit, aber gibt ihm kein Geld, weil man will nur zahlen, wenn man sich 100% sicher ist, dass alles mit rechten Dingen zu geht. Was passiert dann? Ok, gehen wir von einem Schufa Eintrag aus, so what? Lassen wir die Konsequenzen, die das haben kann außen vor. Was zur Hölle passiert dann als nächstes??? Das interessiert mich wirklich brennend, denn man muss es bis zum Schluss mal durch denken. Geht der Spaß dann vor Gericht? Aber doch auch erst, wenn der BS einen verklagt, oder? Wie hoch sind die Chancen, dass sie dies tun? Oder vergesse ich einen Schritt, übersehe was, oder ist was falsch in der "Kette"?


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#24: 10. September 2014, 22:19
@ Damiana

Person --> ME <-- ist hat in den letzten Jahren einige merkwürdige Dinge mit dem Justiz [Begriff unerwünscht] erlebt.

Was kann passieren: (vorrausgesetzt alles ist in Form und Vorschrift abgelaufen)

--> Beitragsbescheid per Einschreiben, Zustellnachweis vorhanden, Bescheid in gültiger Form

--> Da eintreibende Partei, also der Beitragsservice sich mit Hoheitsrechten als Inkassobüro für die LRA ausgewiesen hat, wird direkt ein           GV zur Vollstreckung beauftragt.

--> Der GV meldet sich an und bittet die Schuld zu begleichen. Wird die Schuld nicht beglichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Sind diese fruchtlos, wird man gebeten eine EV abzugeben.

--> Verweigert man die Abgabe der EV, gibt es die Maßnahme der Beugehaft. Falsche Angaben in der EV führen zu Strafen. Es handelt sich ja unter Abgabe eine Erklärung unter Eid.

--> Gibt man die EV ab, wird ein Eintrag in der SchuFa vorgenommen und DER Beitragsbescheid ist erledigt und abgearbeitet.

--> Der nächste Beitragsbescheid kommt und es geht weiter.

--> GV kommt, EV abgeben, [Begriff unerwünscht].

--> Nach 5 Jahren ohne GV zur erneuten Abgabe einer EV X für einen Beitragsbescheid Y kann man dann anfangen gegen eine erneute Vollstreckung hinsichtlich "VERWIRKUNG" vorgehen. Der Beitragsservice hätte jedes Jahr kommen müssen und eine EV X für einen EV Y einholen müssen.


Man sollte vorher nur schauen, dass man sein "Vermögen" los wird und Vorkehrungen trifft so eine EV ohne Schaden unterschreiben zu können.


Edit "Bürger":
Der Rest des Beitrags wurde wegen abschweifender und unerwünschter Thesen gelöscht.
Der User wurde informiert und verwarnt und möge sich bitte entsprechend daran halten.
Danke :police: ;)


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#25: 10. September 2014, 22:37
Ok, verstehe soweit.  :o
Jetzt bleibt nur offen was die alles zwangsvollstrecken können. Über das p-Konto habe ich mich schon informiert. Die Pfändungsgrenze liegt glaube so bei 1045 EUR?! Angenommen ein fiktives Einkommen beträgt 1100 EUR. Kann dann alles über 1045 EUR gepfändet werden?
Unverschämte zweite Frage: Der GV kommt in die Wohnung und sucht nach pfändbaren Sachen, oder? Kann ich ihm denn eine schöne Kiste packen mit Sachen die ich loswerden will und ihm in die Hand drücken? Ich habe noch ein Sparschwein, selbst gebastelt, da sind ganz viele Cent Stücke drin. :D Ich könnte ja auch einen Trödelmarkt bei meinen Freunden veranstalten und ihm jedes Mal neue Sachen mitgeben.  >:D Alte Kaffeemaschinen oder Handys kann man sicherlich auftreiben.  :P


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#26: 10. September 2014, 23:11
Moin

Die Pfändungsgrenze liegt bei ca. 1060 Euro zur Zeit. Singlehaushalt ohne Kinder. Soll aber wohl angehoben werden.

Joa.....man kann dem GV im Grunde alles anbieten, nur er wird es nicht nehmen. Der GV nimmt nur Dinge, die sehr leicht in Geld zumzuwandeln sind. Teuren Fernsehen, Computer, Auto, Flugzeug, Heli usw.

Sobald diese Dinge aber nachweislich nicht das Eigentum von X sind, sondern X nur der Besitzer ist und Y der Eigentümer kann er es auch vergessen.


Man darf nie vergessen: Diese Menschen (GVs) sind auch nur Menschen und haben einen *** Job. Je agressiver sie sind, desto mehr nervt sie ihr Job. Man darf nie vergessen, dass diese armen Menschen nach A8 besoldet werden

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/754

Fangen mit 2.300 Brutto an (als Beamter leider sehr geringe Abzüge) und hören mit mit 2.900 Brutto kurz vor Ende ihrer Karriere auf

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2014&matrix=1

Die sind gefangen, lebenslang verpflichtet. Sorry, aber nach 10 Jahren würde ich auch nichts mehr merken.


Seite 23 hier, das macht nen heiden Spaß. Geschäftsbericht des BS.

Mailing zur Gewinnung neuer Beitragszahler/innen
und zur Bestandssicherung

http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2613/Geschaeftsbericht_2013.pdf
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#27: 10. September 2014, 23:52
Ja, ich weiß schon, dass es arme Leute sind und auch nur Menschen. Ich bin ja auch ein Mensch und ganz nett zu anderen. ;) Aber Danke für die Antworten. Eine Überlegung hätte ich da schon noch: Da ja in "Vertrag" was von Ordnungswidrigkeit steht, frage ich mich wer diese dann einleitet...


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faust

Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#28: 10. September 2014, 23:57
... mir läufts eiskalt den rücken runter, wenn ich diesen geschäftsbericht lese (ab s. 20) - das ist orwellscher neusprech in reinster form !!!


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#29: 11. September 2014, 11:56
Moin

Ah, nun verstehe ich wieso der BS im Auftrag der LRA's arbeitet. Das steht ja sogar im §10 Abs. 7 (Staatsvertrag)
Aus dem §10 kommt auch das lustige Wort "Festsetzungsbescheid" Nach Abs. 6 werden diese dann vollstreckt.

Der §12 (Ordnungswidrigkeit) ist in der Form zu streichen. Man kann eine Geldstrafe auferlegen. Ah.....und welche?


Edit "Bürger"
Der Rest des Beitrags wurde wegen unnötiger Ausfälligkeiten gelöscht.
Bitte achtet gemeinsam mit uns auf etwas mehr Seriosität!
Danke :police: ;)


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