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Autor Thema: mach das Sinn?  (Gelesen 3561 mal)

B
  • Beiträge: 3
mach das Sinn?
Autor: 07. September 2014, 12:00
Hallo Leute,

@Frei:
Danke erstmal für Deine informative Antwort in meinem letzten Beitrag, der leider gesperrt wurde  :-X

Ich versuchs nochmal:

Person A hat vor Jahren mal einen Musterbrief gegen GEZ verschickt. Fernseher verschenkt, etc..
Seitdem nie wieder was gehört zu dem Thema.
Aber denen ist ja die Adresse von Person A bekannt. Warum bekommt Person A dann keine Post
im Dezember 2012 dass ab Jamuar 2013 Beiträge zu zahlen sind?
Denn möglicherweise wäre Person A bereit gewesen die Beiträge zu zahlen.

Ich habe noch mehr Fragen aber eine vorweg:
Würde sich Person A jetzt entscheiden sich anzumelden (bisher noch keine Post erhalten),
zahlt Person A dann ab jetzt oder immer rückwirkend?

Gruss,
G.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2014, 05:17 von Bürger«

D
  • Beiträge: 311
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Re: mach das Sinn?
#1: 07. September 2014, 12:14
Hi.  Hier findest Du die Antwort:

http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm

Konkret, ich zitiere aus § 12, Ordnungswidrigkeiten:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
    der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
    den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.

(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind von der Landesrundfunkanstalt unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.

Gruß!

Daniel61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Re: mach das Sinn?
#2: 07. September 2014, 12:37
Ich habe noch mehr Fragen aber eine vorweg:
Würde sich Person A jetzt entscheiden sich anzumelden (bisher noch keine Post erhalten),
zahlt Person A dann ab jetzt oder immer rückwirkend?

Person A wird höchstwahrscheinlich rückwirkend zu 01/13 zahlen "dürfen".
Da spielt es keine Rolle , ob man sich jetzt selber anmeldet oder auch schon früher bereit gewesen wäre zu zahlen.
Der gierige Geier in Köln versucht erst mal aus dem Vollen zu schöpfen , etwas Gegenteiliges zu beweisen überlässt er dem sogenannten Beitragsschuldner.
Person A wartet bitte auf jeden Fall den Beitragsbescheid ab und schreit nicht voreilig "Ich bin auch noch da".
Zeitmäßig läuft jetzt eh nichts mehr davon und wer will denn was von wem ?
@Daniel61
Ordnungswidrigkeit ?
Mit diesem Gefasel braucht man hier doch gar nicht mehr zu kommen.
Der ÖRR inkl. Bservice verstößt doch selbst laufend gegen irgend etwas anderes oder nutzt die gesetzlichen Regelungen zumindest absolut grenzwertig zum eigenen Vorteil aus.
Man wird sich da wohlwissend hüten , etwas ordnungswidriges herauszustellen !
Bis jetzt ist diesbezüglich noch nichts bekannt geworden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2014, 12:54 von mickschecker«
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B
  • Beiträge: 3
Re: mach das Sinn?
#3: 07. September 2014, 12:56
Danke mickschecker :-)

Person A schreit nicht, vielleicht wird Person A ja auch einfach vergessen (gibts sowas? ).
Allerdings stellt Person A sich die Frage obs Sinn macht (deswegen diie Überschrift) wenn das am
Ende auf eine Klage hinausläuft. Da würde Person B dann raten das Person A lieber zahlen soll.

Gruss,
G.


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Re: mach das Sinn?
#4: 07. September 2014, 13:27
Es wird höchstwahrscheinlich auf eine Klage hinaus laufen.
Bis dahin geht aber ganz sicher noch reichlich Zeit ins Land.
Person A erhält zunächst mehrere wertlose Infoschreiben , bevor erst mal ein relevanter Beitragsbescheid mit dem nötigen Rechtsbehelfshinweis eintrudelt. Darauf erhebt Person A bitte Widerspruch. Ein Widerspruchsbescheid dazu lässt wiederum lange auf sich warten. Derweil kommen aber schon wieder ein oder weitere Beitragsbescheide für darauf folgende Zeiträume. Der mit Sicherheit ablehnende Widerspruchsbescheid lässt aber immer noch auf sich warten. Er ist aber die Vorraussetzung für die Klage.
Es lohnt sich also auf jeden Fall erst mal auf Zeit zu spielen und den Kampf nicht voreilig aufzugeben.
So können bis zu 2 Jahre und länger ins Land gehen und man wird inzwischen auch nicht dümmer in dieser Angelegenheit. Zudem ist es durchaus möglich , das diesbezüglich schon in naher Zukunft Änderungen zu dem unerträglichen Zwangsbeitrag anstehen.
Je mehr , so auch wie hier Person A , sich zu etwas mehr Gedanken über "Macht das Sinn ?" hinreissen lassen , desto weniger werden sich mal irgend wann diese Frage stellen müssen.
Zahlen ist hier keine Lösung und erzeugt nur schlechtes Gewissen für die Zukunft.


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B
  • Beiträge: 3
Re: mach das Sinn?
#5: 07. September 2014, 16:47
ok, Danke erstmal.

habe ja noch kein Bescheid, deshalb werde ich mich auch nicht weiter damit beschäftigen.
Ich melde mich dann zurück sobald es Probleme gibt.

Bis dahin, allen viel Erfolg.
Gruss, G.


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