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Autor Thema: (Mahnung) Vollstreckungsmaßnahmen stehen bevor!  (Gelesen 1519 mal)

D
  • Beiträge: 1
(Mahnung) Vollstreckungsmaßnahmen stehen bevor!
Autor: 06. September 2014, 17:05
Hallo zusammen,

es geht darum das Person A eine Mahnung von der "GEZ" erhalten und jetzt denen ca.400€ schuldet.
In dem Brief den Person A erhalten hat steht, das wenn er den Betrag nicht demnächst zahlen sollte er Vollstreckt wird bzw. sein Eigentum.
Da Person A Hartz 4 bezieht wäre er theoretisch befreit nur hat er die Briefe immer zerissen.
Ihm wurde immer gesagt das er eh befreit ist und er sich keine Gedanken machen solle.
Da er aber zum ersten mal alleine wohnt und er keine Ahnung von solchen Dingen hatte, hat er dem vertrauen geschenkt.
Wie es sich nun rausstellt war das ein großer Fehler.
Übrigens leidet Person A an einer Panikstörung mit Agoraphobie.

Wie geht Person A nun am besten vor?


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S
  • Beiträge: 23
Hallo,

ob Person A sich rückwirkend befreien lassen kann, weiß ich leider nicht.

Du musst einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/index_ger.html.
Ich denke mal, bei der ARGE liegt so ein Schreiben auch rum.


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Loriot

k
  • Beiträge: 16
Seit wann wohnt denn Person A alleine? Denn, seit 1.1.2013 muss der Rundfunkbeitrag ja nur pro Haushalt und nicht wie früher pro Person gezahlt werden.

Eine automatische Befreiung bei Hartz 4 gibt es nicht. Den Bewilligungsbescheiden liegt normalerweise automatisch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei, die der Leistungsempfänger mit einem Antrag auf Kostenbefreiung einreichen muss. Link war der Antwort von @Systemfehler beigefügt.


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