Hallo,
folgender Fall:
Person A hatte eine Wohnung A gemietet vom 01.01.13 bis 31.07.2014. Briefe des Rundfunkbeitrages wurden ignoriert. Jetzt bekam Person A an seine neue Wohnung B einen Festsetzungsbescheid für die Gebühren von 01.13 - 06.14 inkl. neuem Quartal 07.14-09.14 für die Wohnung A die aber am 31.07.14 aufgegeben wurde. Für Wohnung B wird bereits gezahlt (nicht von Person A, aber gleicher Haushalt). So dürfte ja das neue Quartal rausfallen? Lohnt sich deswegen der Widerspruch?
Weiterhin war Wohnung A eine WG mit 4 Personen, wovon allerdings nur 2 Personen inkl. Person A gemeldet waren.Warum soll jetzt nur Person A zahlen wenn die anderen Mitbewohner nicht angemeldet waren? Lohnt sich deswegen ein Widerspruch? Weiterhin hat Person A kein Einkommen, sondern bekommt nur Halbwaisenrente und ist Student (kein Bafög).
Über Antworten wäre ich dankbar.