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Autor Thema: Zwangsanmeldung doch nicht möglich ?  (Gelesen 2143 mal)

H
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Zwangsanmeldung doch nicht möglich ?
Autor: 06. September 2014, 12:03
hallo,

ich stöberer gerade so durch das forum, und werde auf folgenden Beitrag aufmerksam:
Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10949.0.html

Folgender Satz der GEZ (gemeint ist wohl der Beitragsservice) macht mich stutzig:
...Im letzten Schreiben (21.07.) der Hinweis, er müsse die Wohnung anmelden. Die Anmeldung einer zweiten Person für ein und dieselbe
Wohnung durch die GEZ sei nicht möglich.....

Wenn die "Anmeldung" einer zweiten Person durch den BS nicht möglich ist, warum soll dann eine "Anmeldung" für die erste Person
möglich sein ?

Könnte man nicht einfach behaupten (fiktiver Fall), man wäre bereits durch eine andere Person angemeldet, möchte aber aufgrund
des datenschutzes keine Informationen dazu bekanntgeben ?

Ich frage mich halt, warum die Anemdlung einer zweiten Person nicht möglich sein soll, aber die der ersten.

Sind halt Samstagmorgengedanken, vielleicht interessierts jemanden... :-)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2014, 05:04 von Bürger«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Zwangsanmeldung doch nicht möglich ?
#1: 06. September 2014, 14:02
Adonis, meinst Du das in etwas so:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Beitragsbescheides mit der Beitragsnummer 123456789.

Hiermit muss ich  Sie auf die Ungültigkeit dieses Beitragsbescheides hinweisen.

Grund:
Für diese Wohnung,
Musterstraße 1, 10000 Musterstadt,
ist bereits schon eine Person bei Ihnen angemeldet.

Eine weitere, zweite Person - in diesem Fall mich –
für ein und dieselbe Wohnung anzumelden, ist für Sie leider nicht möglich.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen kann ich Ihnen leider keine weitere Auskünfte erteilen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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H
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Re: Zwangsanmeldung doch nicht möglich ?
#2: 06. September 2014, 18:24
Adonis, meinst Du das in etwas so:
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen kann ich Ihnen leider keine weitere Auskünfte erteilen.
Ich vermag keinerlei Rechtsgrundlage zu erkennen, wonach die Bekanntgabe der bereits angemeldeteden Person ihnen gegebüber
zu erfolgen hat.

Mit freundlichen Grüßen :-)


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Re: Zwangsanmeldung doch nicht möglich ?
#3: 08. September 2014, 11:45
Ich würde sagen, dass die kucken im System ob jemand dort gemeldet ist und bereits Beiträge bezahlt.
Ist wohl aber nicht, also bist du offiziell der Eigentümer der Wohnung laut Melderegister und somit beitragspflichtig.
Da das Einwohnermeldeamt sogar Daten durchgibt wie: E.G, links , oder 2ter Stock, rechts kannst du somit auch Mehrparteienhäuser vergessen.

Zeitgewinn: Max. 3 Monate
Wirksamkeit: Gar nix


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