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Autor Thema: Mahnung trotz Widerspruch??  (Gelesen 1505 mal)

C
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Mahnung trotz Widerspruch??
Autor: 05. September 2014, 09:00
Hallo,
Person A hat rein hypothetisch damals ein Widerspruch abgeschickt 2 Wochen später eine Information erhalten das jeder Zahlen muss blaablaa ..

Es war keine Ablehnung des Widerspruch oder ähnliches..   :-\

Nun ist die nächste Mahnung angekommen.

Wie soll Person A sich verhalten ? Noch einmal den Widerspruch schicken ??


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2014, 10:58 von René«

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Re: Mahnung trotz Widerspruch??
#1: 05. September 2014, 11:17
Kein Einzelfall ;)

Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10930.msg74834.html#msg74834

Diese "Mahnung" ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgen üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice und dann die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle. [...]

Weitere Infos dann dort ;)


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