Hallo,
ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass irgendwann eine richterliche Entscheidung gefällt wird,
die eine Rechtmäßigkeit der Zwangsbeiträge rückwirkend feststellt.
Eine Rückzahlung würde die ör Anstalten finanziell ruinieren. (was nicht unwünschenswert ist:-)
Folglich habe ich mit folgender Begründung in meiner Klage meine Nichtzahlung begründet:
"Seit der Erkenntnis, wie dreist hier einem ganzen Volk ein "Beitrag" übergebügelt werden soll, fühlt der Kläger sich dergestalt gezwungen und ohnmächtig, dass eine Widerstandspflicht nach dem GG § 20 geboten scheint.
(Da im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, die Aktionen verhältnismäßig sein müssen, wird die Zahlung verweigert und hier Klage eingereicht.)"
Wenn, wird sicherlich eine Auflage für die Zukunft gemacht.
z.B. : Die Anstalten müssen den Rundfunkbeitrags..blablabla ändern.
Sie haben dafür Zeit bis zum 1.1.2030
lol.