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Autor Thema: Abmeldung bei Umzug und Widerspruchsbescheid  (Gelesen 1167 mal)

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Abmeldung bei Umzug und Widerspruchsbescheid
Autor: 30. August 2014, 09:40
Hallo zusammen!

Erstmal vielen Dank an alle für die ganzen Erfahrungsberichte und Tipps die ihr hier postet! Hat mir bisher sehr weiter geholfen.
Ich habe ein paar Fragen zu folgender, hypothetischen Situation:

Zwei Leute (Person A und Person B, beides Studenten) teilen sich eine WG, wobei Person A von der GEZ befreit ist (BAföG). Person B ist leider nicht befreit, da Zweitstudium und nicht mehr BAföG-berechtigt. Person B hat nach einer Zwangsanmeldung und etlichen Zahlungs-Betteleien nun endlich den Beitrags-Bescheid erhalten und dagegen Widerspruch eingelegt (Antwort noch ausstehend). Die gemeinsame Wohnung wird aber schon in einem halben Monat wegen Umzug aufgegeben.

Soll diese, von der GEZ geplagte Person, nun den Haushalt beim "Beitrags-Service" abmelden oder gesteht sie damit irgend eine Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ein? Und ist diese Person dazu verpflichtet einen Nachsendeantrag bei der Post einzureichen oder ist das nicht ihr Problem? Sie wartet immerhin auf einen Widerspruchsbescheid und möchte, wenn es sein muss, dagegen gerichtlich vorgehen. Auch, oder gerade auch weil es zur Zeit für sie finanziell sehr mau aussieht. Im neuen Haushalt wird übrigens schon abGEZockt, weshalb sich diese Person auf jeden Fall nicht neu anmelden muss, bzw. nicht wieder zwangsangemeldet werden kann.

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon mal!  :)

Viele Grüße
Staffe


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