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Autor Thema: obdachlos melden  (Gelesen 3792 mal)

Z
  • Beiträge: 1.543
obdachlos melden
Autor: 28. August 2014, 09:34
Rein theoretisch:

Da ja immer nur die letzte Meldeadresse beim Meldedatenabgleich übermittelt wird, würde man doch Spuren verwischen können, wenn man sich für einen Monat zwischen dem Umzug "obdachlos" meldet, oder?
Das wäre ja nicht einmal illegal, schließlich könnte man ja den Mietvertrag für eine neue Wohnung noch nicht unterschrieben haben und somit noch nicht wissen, wo man genau einziehen wird, die Möbel könnten eingellagert sein und man könnte den betroffenen Monat ja im Urlaub gewesen sein.

Ist sowas melderechtlich vorgesehen?
Wer weiß was darüber?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 09:38 von René«

tex

  • Beiträge: 58
Re: obdachlos melden
#1: 28. August 2014, 09:52
Rein theoretisch:

Könnte Person A auch eine Strafe im Knast absitzen und wäre auch befreit von den Beitragsräubern.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 12:36 von Bürger«
Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

R
  • Beiträge: 375
Re: obdachlos melden
#2: 28. August 2014, 10:40
Rein theoretisch ist Person A dann genau für einen Monat befreit.  :D
Aber im Knast ist es dann doch angenehmer.

Die Grundlagen sind schnell ergoogelt:

Zitat von: Stadt Düren
Abmeldung

"Wer aus einer Wohnung auszieht
und keine neue Wohnung im Inland bezieht,
hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden."
(§ 13 Absatz 2 Meldegesetz NRW)

Wenn sie aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen, müssen sie sich nur abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen. Das kann in folgenden Fällen geschehen:

    Sie ziehen ins Ausland.
    Sie sind derzeit obdachlos und haben keinen festen Wohnsitz.
    Sie sind längerfristig in einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht und ihre bisherige Wohnung in Düren ist aufgelöst worden.
http://www.dueren.de/buergerservice/buergerbuero/meldeangelegenheiten/anmeldung-abmeldung/

Zusätzlich muss sich Person A beim BS abmelden.

Von der Neuanmeldung bekommt der BS natürlich wieder eine Meldung vom EMA.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 12:37 von Bürger«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

C
  • Beiträge: 18
Re: obdachlos melden
#3: 28. August 2014, 22:26
Rein theoretisch:

Da ja immer nur die letzte Meldeadresse beim Meldedatenabgleich übermittelt wird, würde man doch Spuren verwischen können, wenn man sich für einen Monat zwischen dem Umzug "obdachlos" meldet, oder?
Das wäre ja nicht einmal illegal, schließlich könnte man ja den Mietvertrag für eine neue Wohnung noch nicht unterschrieben haben und somit noch nicht wissen, wo man genau einziehen wird, die Möbel könnten eingellagert sein und man könnte den betroffenen Monat ja im Urlaub gewesen sein.

Ist sowas melderechtlich vorgesehen?
Wer weiß was darüber?

Auf was manch einer für Gedanken kommt... Wenn Du davon überzeugt bist nicht zahlen zu wollen, wähle doch einfach den Klageweg, alles andere ist nach meiner Meinung nach nicht zielführend.


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Re: obdachlos melden
#4: 05. September 2014, 22:48
Auf was manch einer für Gedanken kommt... Wenn Du davon überzeugt bist nicht zahlen zu wollen, wähle doch einfach den Klageweg, alles andere ist nach meiner Meinung nach nicht zielführend.

och, ich finde den Gedanken gar nicht so abwegig und hatte den auch schon.

Was ich mich zusätzlich frage (wenn ich jemals bis zum Klageweg gelange, auf dessen Beschreitbarkeit in Form der 1. Instanz ich schon seit eindreiviertel Jahren warte): kann ich auch beim EMA abgemeldet sein für die Zeit, die ich möglicherweise aufgrund absoluter Zahlungsverweigerung in Erzwingungshaft verbringen werde? Und  :angel: weiter: bekomme ich dann eine Zelle ohne TV-Zwangsberieselung?  :police:


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