Hallo liebe Community,
folgende Thematik:
Gehen wir mal davon aus, dass eine beliebige Person seit Anfang 2013 keine GEZ-Gebühren zahlt und bereits durch den bekannten Prozess ("Erinnerungsschreiben" - Beitragsbescheid - Widerspruch - Widerspruch abgelehnt - Klage - Klage abgewiesen) durchlaufen hat.
Aus Gründen der Motivation & des Mutes will die Person nun nicht mehr den weiteren Weg beschreiten.
Daher will die Person nun den ausständigen Betrag begleichen.
Davor aber noch einige Fragen:
1. Vom Gericht wurde ein Streitwert X festgelegt, welcher ca. 1/3 unter den zu Zahlenden Gebühren (aus dem Beitragsbescheid) liegt. Muss die Person nun nur den vom Gericht festgelegten Streitwert oder den Betrag aus den Beitragsbescheid zahlen?
2. Die Person ist sich des Gerichtsurteils mit den ungerechtfertigt erhobenen Mahngeühren auf "Erinnerungsschreiben" bewusst. Können diese Mahngebühren von zu bezahlenden Betrag abgezogen werden? Muss dies in einer Schriftform beim Beitragsservice bekannt gemacht werden?
3. Die Person würde gerne nach der Bezahlung der Beträge die Zahlungsverweigerung fortsetzen in der Hoffnung, bis zum nächsten Gebührenbescheid eine npch bessere Argumentationsbasis degen die GEZ zu haben.
Falls gewünscht, können entsprechende Dokumente zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten auf das oben beschriebene Szenario!!