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Autor Thema: Umzug  (Gelesen 1032 mal)

D
  • Beiträge: 5
Umzug
Autor: 26. August 2014, 12:43
Nachdem Person A mehrere Monate an der Adresse 1 gewohnt hat und dort regelmäßig Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice erhalten hat, diese aber nicht beglichen hat (keine Bescheide) und zum Zeitpunkt des Umzugs zur Adresse 2 immer noch keinen Bescheid erhalten hat, sollte sie sich dann beim Beitragsservice melden, dass sie umgezogen ist oder gar nichts machen? Können die ihr Geld nun rechtlich geltend machen oder nicht? Die könnten natürlich an die alte Adresse 1 den Bescheid schicken und sagen der rechtliche Beschluss läge damit vor, aber eigentlich war Person A dann ja schon weg. Kennt sich jemand darin aus und könnte da vielleicht weiterhelfen.


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Z
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Re: Umzug
#1: 28. August 2014, 09:29
Wenn es keinen Nachsendeantrag und keinen Briefkasten an Adresse 1 für den Betroffenen gibt, gehen die Briefe wieder zurück an den Absender, wenn Adresse 2 inzwischen offizielle Meldeadresse ist, wird es durch den Meldedatenabgleich mit Adresse 1 verknüpft und somit könnte die Forderung aufrecht bleiben.


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