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Autor Thema: Mein Widerspruch  (Gelesen 19790 mal)

Q
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Mein Widerspruch
Autor: 24. August 2014, 11:54
So, hier isser.

Lange daran gefeilt, aber am Dienstag muss er zur Fristwahrung raus.
Ich werde als Einschreiben mit Rückschein schicken.

Bin dankbar für Kommentare, Anmerkungen, Hinweise insbesondere auf formale Fehler.

Das Schreiben ist adressiert an die "umseitig genannte Landesrundfunkanstalt", ich meine hier aber gelesen zu haben, dass auf dem Umschlag der "für sie tätige Beitragsservice ..." stehen sollte.
( "sie" kleingeschrieben, jawoll, so steht es da ... )

Dass die Zurückweisung mehr als wahrscheinlich ist, ist mir klar, und so wird der nächste Schritt sein, mir einen passenden Anwalt zu suchen.
Übrigens, Private Nachrichten gibt's hier ja   ;)

Besten Dank an alle, ich habe hier viele Anregungen und Hinweise gefunden.
Bleibe dran ...

Quietus


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Re: Mein Widerspruch
#1: 25. August 2014, 09:42
Wieso muss der Dienstag raus..? Versteh ich nicht.. datiert war doch der 1.8 Eingang war der 14.8


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Re: Mein Widerspruch
#2: 25. August 2014, 11:24
Wieso muss der Dienstag raus..? Versteh ich nicht.. datiert war doch der 1.8 Eingang war der 14.8

In der Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Ich gehe davon aus, dass mit "Bekanntgabe" das im Schreiben stehende Datum 01.08.2014 gemeint ist.
Was ja für den Betrugsverein der Grund war, es mir mit knapp zwei Wochen Verzögerung zukommen zu lassen -
Motto: kann ja sein, der Depp liest es nicht genau.

Ich formuliere schon seit Monaten, es war auch schon mal länger, habe gekürzt, egal, kann und muss weg.

Nochmal Frage an die Experten hier:
meint ihr, dass es juristisch korrekt formuliert ist? Ich hab die Formalia im wesentlichen aus dem Forum, aber kann ja sein, dass ich was übersehen hab.

Gruß
Quietus


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Re: Mein Widerspruch
#3: 25. August 2014, 11:56
Zeit ist bis zum 14. September, Datum des Poststempels, wenn man selbst den Brief einwirft. Dann sind die 4 Wochen rum, Bekanntgabe ist der Tag, wenn der Beitragsbescheid aus dem Briefkasten geholt wird. Auch wenn man 3 Wochen in Urlaub war. Es geht nicht zu Lasten des Empfängers, wenn die Briefe so spät ankommen. Zudem wird der Empfang nicht bestätigt, wie es bei Einschreiben möglich wäre. Deren Postabteilung ist bekanntlich langsam, daran werden die keine Fristen festmachen.
Es wird so formuliert:
Ihr Beitragsbescheid vom 01.08.2014, mir zugestellt am 14.08.2014...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2014, 12:00 von Roggi«

R
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Re: Mein Widerspruch
#4: 25. August 2014, 13:00
Ich denke, nicht das Datum des Poststempels ist entscheidend sondern der Eingang beim Empfänger!
Das gilt umgekehrt genauso: Die Frist läuft ab Zugang des Beischeides gegen den man vorgeht. Ich würde aber nicht den letzten Tag ausreizen - gerade bei Fristen sollte man keine Experimente machen.

Wenn man in Urlaub (im Krankenhaus ...) war und deswegen die Frist versäumt hat, muss man unter Nachweis der Abwesenheit (Reisebuchung o.ä.) innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall der Verhinderung "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" nach § 32 VwVfg bzw. nach den jew. Landesgesetzen beantragen.

Wenn es vom Zeitablauf noch plausibel ist, kann man alternativ das Eingangsdatum einfach behaupten.

Beim Verwaltungsgericht ist es das einfachste, die Klage in den Nachtbriefkasten zu werfen. Das Porto für das "Päckchen" ist eh zu teuer. Dort wird registriert, ob der Einwurf vor oder nach 0 Uhr stattfand.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

Q
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Re: Mein Widerspruch
#5: 25. August 2014, 13:23
Roggi und Redfox -

eure Ansicht ist einleuchtend, und ich hatte solche Überlegungen auch angestellt.
Nur kann ich den verspäteten Eingang, den ich ihnen ja im Widerspruch um die Ohren haue, nicht nachweisen.
Denn der Umchlag vom Beitragsservice hat keinen Poststempel.

Und stellt euch mal vor, ich reize die Frist aus -
und die vollstrecken dann wirklich    :police:

Ich würde aber nicht den letzten Tag ausreizen - gerade bei Fristen sollte man keine Experimente machen.

Eben.
Und mein Widerspruch ist ja fertig bzw. irgendwann muss die Deadline für immer neue Einfälle Anregungen ja mal sein.

Thanx.
Quietus


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Re: Mein Widerspruch
#6: 25. August 2014, 13:32
Du musst den Eingang nicht nachweisen - dass muss im Zweifel der Empfänger machen. Einfach im Widerspruch das Eingangsdatum nennen.

Du bist allerdings Nachweispflichtig wann Dein Widerspruch ankommt, also Einwurf-Einschreiben --> https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
(Bei "deutschepost.de" kann man den Zugang verfolgen: https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Mein Widerspruch
#7: 25. August 2014, 13:42
So, hier isser.

Lange daran gefeilt, aber am Dienstag muss er zur Fristwahrung raus.
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Quietus

Ich persönlich finde es ziemlich paradox, wenn man in seinem Widerspruch anfangs erst behauptest, man würde die Angebote der öffentlich rechtlichen Medien nicht nutzen, dann aber im Verlauf detailliert auf die Inhalte deren Publikationen und Sendungen eingeht und zitiert.


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Re: Mein Widerspruch
#8: 25. August 2014, 14:09
Bei meiner Person A ist das gleiche Datum.  1.8 datiert Eingang 14.8.2014 selbst wenn man davon ausgeht das ein normaler Brief  2-3 Tage unterwegs ist ist er ja frühstens am 4.8 bei Person A eingegangen . Also reicht meines Erachtens der 4.9 Einwurf zum Betrugs.s. bzw  Landesquatschanstalt aus.

Deine Person schreibt sie hätte es sich schwer getan den Brief zu schreiben. Mag sein.
.aber wissen müssen die das doch dann nicht !!!!!


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Re: Mein Widerspruch
#9: 25. August 2014, 17:26
Du musst den Eingang nicht nachweisen - dass muss im Zweifel der Empfänger machen. Einfach im Widerspruch das Eingangsdatum nennen.

Du bist allerdings Nachweispflichtig wann Dein Widerspruch ankommt, also Einwurf-Einschreiben --> https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html
(Bei "deutschepost.de" kann man den Zugang verfolgen: https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Klar. Ich werde, um sicher zu gehen, ein wenig mehr in Einschreiben mit Rückschein investieren.

Ich persönlich finde es ziemlich paradox, wenn man in seinem Widerspruch anfangs erst behauptest, man würde die Angebote der öffentlich rechtlichen Medien nicht nutzen, dann aber im Verlauf detailliert auf die Inhalte deren Publikationen und Sendungen eingeht und zitiert.

Wie ich aufgeführt habe
Zitat
2) Die in diesem Schreiben verwendeten Informationen habe ich, als Nicht-Besitzer von Empfangsgeräten, u.a. von Ihren Websites wie www.ard.de . Denn selbstverständlich brauche ich diese, um mich darüber zu informieren, warum ich Ihre Programmangebote nicht möchte. Diese Websites stellen Sie aber sowieso bereit. Ihre Nutzung verpflichtet mich also nicht zur Gebührenzahlung. Ich brauche ja auch kein Abonnement vom „Spiegel“, um www.spiegel.de zu nutzen.

Und auch sonst habe ich jede Angabe belegt. Mit Sekundärliteratur bzw. Weblinks.
Nicht mit Schwarzsehen live   ;D

Dass ich gelegentlich bei anderen gucke, ist auch was ... die letzten Münsterschen Tatorte kamen mir schwächelnd vor ...
 ;D


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Mein Widerspruch
#10: 25. August 2014, 18:39
Und auch sonst habe ich jede Angabe belegt. Mit Sekundärliteratur bzw. Weblinks.
Nicht mit Schwarzsehen live   ;D

SCHWARZSEHEN

Ich bin schon sehr irritiert , das diese Floskel nach Abschaffung der geräteabhängigen Gebühr Ende 2012 noch immer in den Köpfen so vieler herum schwirrt. Der Begriff war schon bis dahin eh nur eine obskure Begriffsschöpfung , um an das schlechte Gewissen der Nichtzahler zu appellieren . Ab Anfang 2013 ist er eine Verhöhnung aller , die echt nichts mit Fernsehen und Rundfunk nach Art des ÖRR im Sinn haben , aber trotzdem zur Zahlung verurteilt wurden.
Schwarzsehen als ohnehin lächerliche Anschuldigung gibt es seit Einführung des wohnungsabhängigen Beitrages erst recht nicht mehr ! Da ohnehin nur noch die Wohnung als solches zählt , kann ich doch darin auch tun und lassen was ich will , auf eine Nutzung kommt es eh nicht an , "nur" auf die Zahlung !
Alle sogenannten öffentlich-rechtlichen Programme werden FREE TO AIR gesendet , das begründet also in keinster Weise irgendeine Einschränkung in deren Nutzung. Man muss kein schlechtes Gewissen haben , wenn andere dafür ihren Beitrag mehr oder weniger "freiwillig" bezahlen !
Schwarzsehen oder gar der Vorwurf -Schmarotzen auf Kosten anderer- zählt hier NICHT.
Wer das Affentheater obrigkeitshörig mitmacht , ist halt selbst der Dumme.
Zur Lösung dieses Zwiespaltes gibt es eine ganz einfache Lösung : PAY-TV
Solange man diese ignoriert , darf man auch gern die Zahlung verweigern und trotzdem den ÖRR per FTA gut und gerne ausgiebig nutzen. Selbst wenn man dies auch noch ohne Umschweife bestätigt , begründet das noch lange keine Zahlungspflicht oder gar als widerspenstiger Querulant abgestempelt zu werden !
SCHWARZSEHEN GIBT ES NICHT , genauso wenig wie es FTA gegen Bezahlung geben darf.


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You can win if you want

T

Tobias Burger

Re: Mein Widerspruch
#11: 30. August 2014, 00:18
Da du um Kommentare und Anregungen gebeten hast...:
Auch wenn du eingangs in deinem Widerspruch erklärst, dass du die Programme des ÖR nicht nutzt, hättest du Sätze wie unter Punkt 14 "Ich jedenfalls mag keine Werbung sehen." nicht schreiben sollen. Das schreit ja gerade danach, dass du keine Fernsehwerbung sehen willst...wofür man ein Empfangsgerät besitzen muss!

Und, weniger formal als eher grammatikalisch:
Punkt 17 "Es kann dauern, bis es dazu gekommen ist." -> Vergangenes in der Zukunft (Futur II) -> "Es kann dauern bis es dazu gekommen sein wird."

T.


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Re: Mein Widerspruch
#12: 07. September 2014, 10:41
Danke!

Da du um Kommentare und Anregungen gebeten hast...:
Auch wenn du eingangs in deinem Widerspruch erklärst, dass du die Programme des ÖR nicht nutzt, hättest du Sätze wie unter Punkt 14 "Ich jedenfalls mag keine Werbung sehen." nicht schreiben sollen. Das schreit ja gerade danach, dass du keine Fernsehwerbung sehen willst...wofür man ein Empfangsgerät besitzen muss!

Keineswegs.
Denn wie hoch der Werbeanteil ist, lässt sich den allgemein zugänglichen Quellen entnehmen.
Außerdem findet sich jede Menge bescheuerte Werbung bspw. auf Youtube   ;)

Und, weniger formal als eher grammatikalisch:
Punkt 17 "Es kann dauern, bis es dazu gekommen ist." -> Vergangenes in der Zukunft (Futur II) -> "Es kann dauern bis es dazu gekommen sein wird."

Öffzz, der allerdings hätte mir nicht durchgehen sollen ...

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zur Ablehnung des Widerspruchs?


Gruß
Quietus


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Re: Mein Widerspruch
#13: 07. September 2014, 11:03
Auch ich hatte am 14.8. einen mit 1.8. datierten Brief im Kasten.

Mir ist dein Wiederspruch zu lang und zu höflich, hier meiner:

Wolfgang Wolfman
Rebellenstr 66
12345 Wiederstandshausen


WIEDERSPRUCH


An den WDR:

Ihr Inkassounternehmen "Beitragsservice" belästigt mich seit einiger Zeit.
Im achten Brief, den ich von dort bekommen habe,
steht oben "Gebühren-/Beitragsbescheid.
Weder WDR noch "Beitragsservice" sind eine Behörde.
Sie haben daher kein Recht, mir "Bescheide" zu schicken!
Mir Briefe mit einem "Bescheid" und einer "Rechtsbehelfsbelehrung" zuzuschicken, die den Eindruck erwecken, Bei WDR / "Beitragsservice" handele es sich um eine Behörde, ist Amtsanmaßung.

Vor einiger Zeit hat dieser "Beitragsservice" ohne meine Zustimmung
unter Nr. 666 666 666 ein "Beitragskonto" eingerichtet.
Aboverträge ohne meine Zustimmung sind ungültig,
die Beitreibungsversuche sind Nötigung!

Willfährige Landespolitiker, die einen Staatsvertrag unterschreiben,
können meine Grundrechte nicht außer Kraft setzen.

Von mir werden Sie NIE auch nur einen Cent bekommen!

In Ihrem unverschämten Brief stehen neben ungerechtfertigten "Rundfunkgebühren"
€ 8,-- "Kosten." Sie haben keinerlei Berechtigung, irgendwelche Säumnisszuschläge zu berechnen, deshalb weise ich auch diese Forderung zurück!

Ich fordere Sie auf:

- daß Sie sich für die bis jetzt bei mir eingegangenen acht Briefe, die im Ton irgendwo zwischen Bettelbrief und versuchter Erpressung liegen, zu entschuldigen

- daß Sie die Zwangsanmeldung rückgängig machen und meine Daten sperren.
Sie haben mir diese Sperrung zu bestätigen.

- Ich fordere von Ihnen ein Schreiben, das mir die Löschung dieses "Beitragskontos" bestätigt.

- Weitere Belästigungen mit Briefen werde ich Ihnen von nun an mit € 215,--  pro Brief als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
 
- Ausgenommen von dieser meiner Anordnung ist ausdrücklich das von mir angeforderte Schreiben der Bestätigung der Löschung des von Ihnen einseitig eingerichteten "Beitragskonto", und die Sperrung meiner Daten.

Mit größtmöglicher Verachtung



abgeschickt 28.8.14 Einschreiben / Rückschein
Auf den Rückschein hatte ich "Beitragsservice" geschrieben - ist anerkannt worden. Die Gauner wissen halt, wer sie sind!




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Re: Mein Widerspruch
#14: 07. September 2014, 13:10
Lass uns bitte die Antwort darauf wissen


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