Autor Thema: Eine Tortour mit der GEZ oder: Wie macht man den gemeinen Pöbel mürbe?  (Gelesen 8954 mal)

Offline Calimero

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Hallo, ich bin neu hier und möchte euch jetzt auch mal einen Streit mit der GEZ erzählen, den mir Person A neulich erzählt hat. Das wird jetzt eine sehr lange Geschichte, da es sich auch schon sehr lange hinzieht. Deswegen bediene ich mich folgend der kurzen Auflistungsform der Ereignisse.

Da Person A z.Zt. ‘befreit‘ ist , ist für ihn die nicht verfassungskonforme Beitragserhebung z.Zt. eher zweitrangig, wobei er das aber wohl auch so sehen dürfte.
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 Es soll wohl so mitte 2010 losgegangen sein:

-Beitragsbescheide und Mahnungen, obwohl er immer regelmäßig und fristgerecht (monatlich !) gezahlt hatte (incl. Zahlungsbestimmung). Dem ersten Bescheid hatte er noch Widersprochen (mit anschl. Ablehnung), alle weiteren ignoriert.

-Irgendwann Ankündigung der Zwangsvollstreckung ->Widerspruch -> Ablehnung.

- Anordnung der Zwangsvollstreckung bei der örtl. zuständigen Stadtkasse.

-Aufforderung der Stadtkasse zur Zahlung, anschl. 'Letzte Zahlungsaufforderung'. Irgendeinem der beiden Schreiben hatte er wohl Widersprochen (mit Begründung der regelmäßigen Zahlungen). Stadtkasse im Schriftwechsel mit GEZ. GEZ beharrte auf der Richtigkeit ihres Verwaltungsaktes.

-Ankündigung d. Stadtkasse des GV-Besuchs ->auf GV gewartet.

-dem GV vor Ort die Vollstreckung und Durchsuchung verwehrt, aber Kontoauszüge als Beweis der regelmäßigen Zahlungen vorgelegt ->GV hat Vollstreckung abgelehnt. (alles außer Haus geschehen !)

-GEZ hat Creditreform Mainz ! beauftragt, Gebühren einzutreiben. (Person A vermutet, Creditreform hat für die Eintreibung der Ö-R Beiträge extra eine Tochtergesellschaft gegründet).

-Person A habe Creditreform geantwortet, dass sie gegen Vorauszahlung seiner Auslagen, Kopien seiner K-Auszüge als Beweis erhalten könnten. Die haben danach den Fall ad Acta gelegt.

-GEZ wieder Stadtkasse beauftragt. Selbe Vorgehensweise wie oben bis GV Besuch. Vollstreckung und Durchsuchung erneut verweigert. Dem GV wurden weitere Argumente der Unrechtmäßigkeit des VW-Aktes erörtert, wohl noch ein nettes Pläuschchen gehalten, GV hat Vollstreckung erneut abgelehnt. (wieder alles außer Haus geschehen)

-Person A habe Verbraucherzentrale eingeschaltet mit der Bitte um Unterstützung zur Klärung der Angelegenheit. Direkt Kontoauszugkopien etc. weitergeleitet. VbZ mit GEZ in Korrespondenz, und jetzt wird’s interessant:
Erst dadurch habe er eine vollständige Auflistung der Kontobewegungen seines Teilnehmerkontos ab 2003 erhalten, aus dem hervor ging, dass die seine Gebühren widerrechtlich auf angebl. alte Kosten/Säumniszuschläge von 2002 -2005 Fremdgebucht hatten. Dadurch waren seine gezahlten Gebühren quasi als nicht gezahlt  existent. Angebl. alte Kosten deshalb, weil sie nicht mehr im System hätten stehen dürfen, da 1. bereits erledigt und 2. sie eh verjährt wären. VbZ vertritt aber die Meinung der GEZ und konnte/wollte ihm nicht weiterhelfen.

-GEZ wieder Creditreform beauftragt, Cf diesmal mit Bettelschreiben auf Ratenzahlung. Cf klar und Eindeutig mitgeteilt, dass Person A kein Interesse an irgendeiner Korrespondenz mit denen habe und keine weiteren Belästigungen  von denen wünsche. -> Fall scheinbar wieder ad Acta gelegt. Nix mehr von gehört, stattdessen ….ratet mal… (mittlerweile sind wir fast i.d. Gegenwart angekommen  :))

-GEZ wieder Stadtkasse (zum 3’ten mal nun) beauftragt. Aufforderung zur Zahlung und 'Letzte Zahlungsaufforderung' (incl. Androhung der Erzwingungshaft usw.) erhalten. Seit 2 Monaten allerdings Pause….

-Person A hat Anwalt eingeschaltet, aber erfolglos, Mandat wieder entzogen zur weiteren Kostenvermeidung.

-Person A ist hier aufgeschlagen und auf Beschluss v. LG Tübingen gestoßen. Darauf aufbauend wird die Stadtkasse eine Beschwerde und Erinnerung v. ihm erhalten, in dem er darlegen wird, dass der Verwaltungsakt der GEZ nichtig ist. Da aber anderes Bundesland (-> andere Landesgesetze), kann er nicht alle Argumente des LG Tübingen nutzen, reicht aber zur Darlegung der Nichtigkeit. Außerdem: Antrag auf Einstellung des Verfahrens.

Mittlerweile habe er auch ein Schreiben der GEZ v. 2005 wieder gefunden, aus dem hervorgeht, dass zum damaligen Zeitpunkt sein Teilnehmerkonto bis einschl. 12.2004 ausgeglichen war. Man beachte an dieser Stelle: die haben ab 2009 seine Gebühren auf angebl. Kosten aus 2002-2005 Fremdgebucht ! Darauf aufbauend wird die GEZ ein saftiges Schreiben, in dem er denen Schritt für Schritt erklärt, warum deren Fremdbuchungen widerrechtlich und somit zu beanstanden sind, erhalten. Außerdem weist er die GEZ zur Korrektur der Buchführung und sofortigen Einstellung des Verfahrens an.

Parallel zu den 2 obigen Schreiben soll wohl noch ein drittes raus gehen: an den Petitionsausschuss des Landtages. Das wird ein recht langes Schreiben, in dem er nicht nur um Unterstützung/Aufklärung bitten wird, sondern auch die Rechtsbeugung usw. der GEZ bemängele. Alles im Detail und mit vielen Argumenten etc. erklärt.  Person A überlegt noch, ob da noch ‘ne Fachaufsichtsbeschwerde mit rein kommt.

Wer sich mit Petitionsausschuss und Fachaufsichtsbeschwerde nicht auskennt, dem sei erklärt: Der P-Ausschuss kann zwar keine Urteile o.Ä. fällen (nur Empfehlungen und so aussprechen), kann bei Problemen mit Behörden eben denen aber mächtig Dampf und  Ärger bereiten, auch können dadurch Vorfälle i.d. Personalakten gelangen. Deswegen haben Behörden und deren Mitarbeiter dort schon ein wenig ‘schiss‘ vor (wenn es begründet ist). Eine Androhung mit denen wirkt manchmal Wunder. Fachaufsichtsbeschwerde: oft wird bei Unmut über Behördenmitarbeitern, Beamten und Polizisten mit ‘Dienstaufsichtsbeschwerde‘ gedroht, das ist aber der falsche Ausdruck dafür, richtig ist die  Fachaufsichtsbeschwerde. Dienstaufsichtsbeschwerde ist für interne Angelegenheiten ….

So, ich hoffe, ich habe nichts wesentliches von seiner Story vergessen.


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« Letzte Änderung: 23. August 2014, 03:06 von Calimero »
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Offline itsfivetotwelve

  • Beiträge: 181
Hallo Calimero,

ja die Rundfunkanstalten und der BS dürfen beinahe alles machen um zu zermürben. Nebenbei schweigen die Großmedien und hoffen auf Hilfe für Ihre angeschlagenen Printmedien. Die Printmedien lebten seit Jahren so wie so nur vom Anzeigenmarkt. Mit Einzug des Internet sind die lukrativen Anzeigen: Bekanntschaftsanzeigen, Stellenangebote und private Kleinanzeigen ins Internet abgewandert. Zurückgeblieben sind noch die Anzeigen von Stadt, Land und Bund. Und das reicht nicht mehr für sorglose Tage.


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Offline Shran

  • Beiträge: 710
Toll geschrieben, das berühmte Hamsterrad des Todes...bis zu Erschöpfung laufen, laufen, laufen. Aber die Androhung mit der Petition klingt gut, ich glaube das ist hier auch öfters gefallen...Danke


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

Offline Redfox

  • Beiträge: 375
Das ist in der Tat ein schöner Fall für eine individuelle Petition mit Vorlage der relevanten Unterlagen. Auch um den Politikern die Folgen ihres schändlichen Tuns oder Unterlassen vor Augen zu führen.

Gut ist dabei auch Dein sachlicher Schreibstil.

Bei Deiner zusätzlich angeführten Beschwerde handelt es sich m.E. um einen Fall der Rechtsaufsicht. Für die Fachaufsicht (Programm) sind die Rundfunk- bzw. Fernsehrat (ZDF) zuständig, die Rechtsaufsicht wird durch die zuständige Stelle der Landesregierung ausgeübt. Wenn man seine Rechtsaufsichtsbeschwerde an die Staats-/Senatskanzlei des Ministerpräsidenten (Reg. Bürgermeister...)  schreibt mit der bitte um Weiterleitung an die zuständige Stelle schreibt liegt man wohl nicht falsch.

Für den RBB bin ich hier fündig geworden: § 39 RBB-Staatsvertrag.

Bei Ein-Länderanstalten sollte es entsprechende Errichtungsgesetze für die Anstalt ö.r. geben.

[Edit]

- Für Berlin:

I. Zum Geschäftsbereich der Regierenden Bürgermeisterin/des Regierenden Bürgermeisters von Berlin – Senatskanzlei – gehören:

24. Rundfunkangelegenheiten einschließlich Rechtsaufsicht über den Rundfunk Berlin-Brandenburg und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg;

25. Filmangelegenheiten und Filmförderung einschließlich der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH; [ >:D :police:]

http://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/geschaeftsverteilung/

(google nach Geschäftsverteilung +Landesregierung / +Senat Bundesland suchen lassen)

Viel Erfolg!


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« Letzte Änderung: 26. August 2014, 10:49 von Redfox »
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

Offline Calimero

  • Beiträge: 173
@Redfox -Rechtsaufsichtsbeschwerde gibt es m. Wissens nach nicht. Vllt. meinst du ja Rechtsbeschwerde, aber das wäre dann eben die typische Beschwerde (als Rechtsbehelf)....oder du meinst eben doch die Fachaufsichtsbeschwerde.


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Offline Calimero

  • Beiträge: 173
Es gibt Neuigkeiten, hab heute meinen Kumpel getroffen:

Zunächst einmal hatte die zuständige Stadtkasse bereits anfang August 'ne Kontopfändung eingeleitet.
Info darüber hat er erst kürzlich, also ca. 3 Wochen später erhalten.
Heute hatte Person A dann ein Gespräch mit dem Behördenleiter der Stadtkasse.

Ergebnis kurz und knapp:
Zwangsvollstreckngmaßnahme abgewiesen und zurück an die GEZ (mit dem Hinweis, dass die den Vorgang nicht noch einmal auf dem Tisch haben möchten), Kontopfändung zurück gezogen.


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« Letzte Änderung: 29. August 2014, 02:59 von Bürger »
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Offline Calimero

  • Beiträge: 173
Neuigkeiten von meinem Kumpel:
Die GEZ hat sein Gebührenkonto auf Null gesetzt. Sämtliche (weil falsche) Säumniszuschläge wurden wie erwartet endlich gelöscht.
Er meinte aber auch, daß die Antwort und Begründung eine bodenlose Frechheit sei. Mal sehen, ob ich den Brief mal bekomme und zumindest einen Teil des Textes hier On stellen werde....
Es ist wirklich traurig: 3,5 Jahre Stress, 3x Besuch vom GV, er musste denen erst Beweisen (mithilfe eines 7 Jahre alten Schreiben von denen), das die falsch gehandelt haben. So eine schlampige Buchführung da in dem Laden. Dafür gehören die eigentl. Angezeigt und Verurteilt....


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Offline Redfox

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Du könntest ja noch eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges und Nötigung gegen Unbekannt unter Darstellung des Sachverhalts hinterherschicken. Wird zwar eingestellt, aber bringt denen vielleicht noch mal Ärger.


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Offline SchwarzSurfer

  • Beiträge: 550
Es zeigt ja aber dass wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist (z.B. Beitragszahlungen können nachgewiesen werden) man weder einen Anwalt braucht noch auf Creditreformbriefe überhaupt antworten muss. Man zeigt dem GV die Unterlagen vor der Tür und schickt ihn wieder weg, was dann eher hilft ist den Dialog mit der Vollstreckungsbehörde zu suchen. Vielleicht vereinbart man sogar lieber einen Termin bevor der GV kommt, legt denen die Unterlagen auf den Tisch und lässt sich was schriftlich in die Hand geben was vor der Haustür ja nicht möglich ist.


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Offline Calimero

  • Beiträge: 173
...Vielleicht vereinbart man sogar lieber einen Termin bevor der GV kommt, legt denen die Unterlagen auf den Tisch...
BTW: das hatte mein Kumpel mehrmals versucht mit dem Vollstreckungs-Innendienst. Wäre dann ja auch für die Stadt der einfachere und günstigere Weg gewesen.
Kurz vorm ersten Besuch des GV: Anruf beim Innendienst, kurz die Lage erklärt und er Hinweis, dass er gerne direkt da vorbei kömmen würde um die Angelegenheit zu klären. Antwort: "da können wir nix machen, wir haben den Auftrag, alles weitere müssen sie mit der GEZ klären" ...ja aber die reagieren doch nicht .... "das müssen sie mit der GEZ klären".
Also auf GV gewartet, die Sache wie oben besschrieben dargelegt usw. Anschließend sprach er den GV noch auf das Telefonat mit dem Innendienst an. Der GV verdrehte die Augen und wunderte sich, was das denn solle. Denn genau so würden die es bevorzugen.
Beim 2'ten Vollstreckungsversuch is er dann ohne Voranmeldung zum Innendienst marschiert (selbe Tante wie früher am Telefon), hat die Sache dargelegt mit dem Hinweis, dass der GV die Sache doch schon abgelegt hatte. (GV hat Büro gegenüber, war aber nicht da). Die Tante "wir haben den Auftrag, da können wir nix machen, müssen sie mit der GEZ blablabla .....". Anschließend wurde die wohl noch patzig und hat meinen Kumpel dann des Büros verwiesen. :o
Also wieder auf GV gewartet ....Rest is ja bekannt.
Also wenn sowas ist: direkt mit dem Leiter oder dem GV sprechen.....


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