Hallo zusammen!
Kaum über dieses Forum gestolpert, tuen sich auch gleich ein paar Fragen zum o.g. Thema auf.
Angenommen Person B befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Person A.
GEZ-Schreiben bisher erfolgreich ignoriert,
keine Antwort und somit kein Lebenszeichen von sich gegeben,
Zwangsanmeldung,
letztes erhaltenes Schreiben eine Mahnung.
Person B will allerdings nicht auswandern und würde daher den Weg zum Meldeamt wählen,
um sich um- und damit an der Adresse des Partners (welcher Gebühren zahlt) anzumelden.
Person B würde sich nun ebenfalls fragen, welches die nächsten, sinnvollen Schritte wären,
um weiteren Konsequenzen, falls möglich, zu entgehen.
Anmelden (ggf. rückwirkend) an neuer Adresse unter bestehender Beitragsnummer des Partners,
eigene Beitragsnummer auf neue Adresse ummelden,
warten bis der Beitragsservice Person B unter neuer Adresse anschreibt,
Klagen?
Gruß, s