Edit "Bürger":
Das Thema wird wegen Irreführung und zur Wahrung der Seriosität und Übersichtlichkeit des Forums geschlossen. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10774.msg73807.html#msg73807
Eine Löschung solch irreführender und uns allen Zeit und Nerv raubenden Threads bleibt im Sinne des Forums und der Sache ausdrücklich vorbehalten.--------------------------------------------------
Hallo Leute,
nach meinem gestrigen Beitrag "Unangekündige Teilzahlungen im Cent Bereich" und der lustigen Resonanz auf den Thread, habe ich heute einen völlig legalen Vorschlag, wie man seine Beitragsgebühr auf Dauer senken kann. Ganz einfach: Man macht der Rundfunkanstalt Angebote, auf die sie reagieren muss. Wenn sie nicht reagieren, wird das Angebot rechtsgültig. Zumindest unter Vollkaufleuten. Meiner Ansicht nach wird das Angebot rechtsgültig, wenn man unter Vollkaufleuten nicht widerspricht, aber das sollte ein Rechtsanwalt, der mit HGB vertraut ist, klären können.
Beispieltext zu senden an Eure Rundfunkanstalt:
Absender
Adressat
Betreff: Unser Vertragsverhältnis mit der Vertragskontonummer XXXyyyZZZ /
Mein Angebot an Sie über ein verändertes Vertragsverhältnis der Vertragskontonummer XXXyyyZZZSehr geehrte Damen und Herren,
bisher zahle ich vertragsgemäß monatlich 17,98 €uro Rundfunkbeitrag. Meine Vertragskontonummer ist XXXyyyZZZ.
Hiermit unterbreite ich Ihnen das folgende, verbindliche Angebot:Für die Dauer von 60 Jahren, beginnend mit dem 01.09.2014, ändert sich der monatliche Rundfunkbeitrag für die Vertragskontonummer XXXyyyZZZ auf 1 €uro-Cent/pro Monat.
Der jährliche, von mir zu entrichtende Rundfunkbeitrag, beträgt nach Annahme des Angebots, für die Vertragskontonummer XXXyyyZZZ, 12 €uro-Cent pro Jahr.
Teil des Angebots: Der zukünftige, monatliche Rundfunkbeitrag von 1 €uro-Cent/pro Monat ist unveränderlich und kann auch durch weitere Angebote ihrerseits, für die Dauer von 60 Jahren, nicht mehr verändert werden.
Dieses Angebot ist verbindlich und bis zum 31.12.2014 gültig. Ich gebe Ihnen 30 Tage, also bis zum xx.yy.2014 Zeit, dem Angebot schriftlich zu widersprechen.
Sollten Sie dem Angebot nicht schriftlich widersprechen, gehe ich davon aus, das Sie das Angebot annehmen und unser Vertragsverhälnis gemäß meinem Angebot verändert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
mk222
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Man müsste jetzt nochmal prüfen, ob das rechtlich einwandfrei ist, aber ich sag mal so: Ein Vertragsverhältnis lässt sich jederzeit ändern, wenn beide Parteien sich einig sind.
Das ist im Geschäftsleben ein ganz normaler Vorgang. 30 Tage Zeit zum widersprechen und überlegen halte ich für fair.
Wenn Länder mit Rundfunktanstalten Veträge schliessen können, können es auch Privatpersonen.