Treffliche Worte, Manso!
Wer das Potsdamer Verfahren direkt mitverfolgt hat, muss in der Tat feststellen, dass eine derartige "Rechtssprechung" mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar ist. Das Gravierende der Situation besteht nun darin, dass im Gegensatz zum Inkassogebahren der GEZ-Nachfolgeorganisation oder auch den fragwürdigen Ansprüchen der Rundfunkanstalten, die offenbar ihre eigenen Interessen verfolgen, ein letztlich marodes System um jeden Preis retten zu wollen in Verbund mit nicht minder maroden politischen Seilschaften, die Aufgabe der Justiz darin besteht, Vernunft und Urteilsvermögen walten zu lassen. Diesem Anspruch wird die Justiz wie am Beispiel des Potsdamer Verwaltungsgericht vorgeführt, nicht gerecht. So wäre in der Tat zu fragen, welche juristischen Konsequenzen solche Urteile haben könnten außer einem Befangenheitsantrag? Dass in der Potsdamer Verhandlung gar keine Abwägung der Argumente stattgefunden hat, war offenbar der Eindruck der meisten Beteiligten. So hat der vorsitzende Richter bei der Antragsstellung jeweils im Namen der beklagten Rundfunkanstalt automatisch die Abweisung der Klage beantragt, ohne die Repräsentanten des RBB überhaupt befragen zu müssen. Der Rechtsanwalt Prof. Koblenzer hat während der Antragsaufnahme Akteneinsicht verlangt aufgrund des Verdachtes, dass die Urteile bereits vor Verhandlung niedergeschrieben seien. Wie erwähnt hat ein Kläger die Urteilsverkündung gar nicht mehr abgewartet sondern hat den Saal vorher verlassen etc pp.
Die Beleidigung des gesunden Menschenverstandes und Urteilsvermögens, welche ein solcher Schauprozess vorführt, ist in der Tat beschämend. Die Glaubwürdigkeit der Justiz nimmt Schaden und dafür sind die namentlich bekannten Mitglieder der 11. Kammer verantwortlich, die nicht wie die GEZ-Schergen anonym agieren können. Daher stellt sich in der Tat die Frage nach weiteren Konsequenzen.