Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Widerspruchsfrist abgelaufen

Begonnen von Xaser, 20. August 2014, 22:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Xaser

Hallo liebe Kämpfergemeinde,

eine hypothetische Frage :
Wenn "Person x"ein "Bestätigung der Anmeldung" -Schreiben (Zwangsanmeldung, ohne Rechtsbehelfsbelehrung!) erhalten hätte und die Wiederspruchsfrist von einem Monat abgelaufen wäre und später ein "Zahlung der Beiträge" -Schreiben  ("Bescheid"? Auch keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben! ) bekommen würde, könnte "Person x" dann auch Wiederspruch gegen Letzteres einreichen oder müsste "Person x" dann zahlen ? 

MFG

dimon

Reagieren erst dann, wenn Gebühren/Beitragbescheid kommt mit Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite. Alles andere abfeften ohne darauf zu reagieren.