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Autor Thema: Anmeldung, Nachzahlung bei Hartz 4  (Gelesen 1526 mal)

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  • Beiträge: 2
Anmeldung, Nachzahlung bei Hartz 4
Autor: 20. August 2014, 16:36
Hallo zusammen!


Folgendes hypothetisches Szenario:

Eine alleinlebende Person X bezieht schon seit der Zeit vor 2013 durchgehend ALG II (Hartz 4).

X hat aber erst jetzt, im Juli 2014, erstmals eine Aufforderung zur Anmeldung der Wohnung für den Rundfunkbeitrag erhalten, davor hat X kein einziges Schreiben oder Ähnliches vom Beitragsservice bekommen. Und weil X nicht davon ausging, dass sie sich von einer Beitragspflicht befreien lassen muss, die ihr noch gar nicht auferlegt wurde, hat X auch vorher nie einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Jetzt befürchtet X, dass wenn sie sich jetzt anmeldet, sie auf jeden Fall für den Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren den Beitrag nachzahlen muss, obwohl für den ganzen Zeitraum die Möglichkeit zur Befreiung gewesen wäre, wenn X rechtzeitig einen Bescheid für die Beitragspflicht erhalten hätte.

Könnte Person X, bevor sie sich anmeldet, irgendetwas tun, um der Nachzahlung zu entgehen? Es geht nicht um eine gänzliche Ablehnung des Rundfunkbeitrags an sich, sondern nur um die Vermeidung der  ungerechten Nachzahlung.

Und wie kann es sein, dass eine gesetzliche Pflicht für jemanden gilt, ohne dass derjenige darüber von der staatlichen Stelle informiert wird, bzw. frühzeitig einen Bescheid darüber erhält, auf den er dann rechtzeitig reagieren könnte (z.B. mit einem Antrag auf Befreiung, Widerspruch, etc.)? Der Staat kann doch nicht erwarten dass man ein neues Gesetz, das einen betrifft, nur aus der Presse entnimmt und daraufhin von sich aus den Antrag stellt, bitte zahlen zu dürfen. Oder doch?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 21:43 von Uwe«

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  • Beiträge: 4
Re: Anmeldung, Nachzahlung bei Hartz 4
#1: 21. August 2014, 11:08
Hallo
Bei Rückforderungen sollte, Person A sicher einen Widerspruch einlegen.
Es wäre auch klug zu erfahren, von der Firma, seit wann überhaupt ein
Konto auf dem Namen von bestimmten Personen geführt wurde.
Eine andere Person, wäre bestimmt auch daran interessiert warum es keine
Post gab. Deshalb wäre es, beim darauffolgenden Schriftwechsel sicher in-
teressant zu erfahren, wieviel Briefe an welchen Tagen, denn schon
verschickt wurden und das in Anbetracht dieser Situation ein Nachweis
dafür erbracht werden sollte. Wenn Person A keinen Nachweis darüber er-
halten würde könnte sie ja über eine Rechtsberatung (>Beratungsgutschein)
die Frage sicher klären lassen. So würde eine Person B vermutlich vorgehen.
Bei manchen Hartz4 Behörden, werden übrigens Befreiungsschreiben auto-
matisch mit dem Antragsbescheid für Hartz4 verschickt. Und doch der Staat
geht davon aus das man seine Rechte und Pflichten kennt. Zitat: "Unwissen-
heit schützt vor Strafe nicht" Leider ist das so.


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