Hallo zusammen!
Folgendes hypothetisches Szenario:
Eine alleinlebende Person X bezieht schon seit der Zeit vor 2013 durchgehend ALG II (Hartz 4).
X hat aber erst jetzt, im Juli 2014, erstmals eine Aufforderung zur Anmeldung der Wohnung für den Rundfunkbeitrag erhalten, davor hat X kein einziges Schreiben oder Ähnliches vom Beitragsservice bekommen. Und weil X nicht davon ausging, dass sie sich von einer Beitragspflicht befreien lassen muss, die ihr noch gar nicht auferlegt wurde, hat X auch vorher nie einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Jetzt befürchtet X, dass wenn sie sich jetzt anmeldet, sie auf jeden Fall für den Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren den Beitrag nachzahlen muss, obwohl für den ganzen Zeitraum die Möglichkeit zur Befreiung gewesen wäre, wenn X rechtzeitig einen Bescheid für die Beitragspflicht erhalten hätte.
Könnte Person X, bevor sie sich anmeldet, irgendetwas tun, um der Nachzahlung zu entgehen? Es geht nicht um eine gänzliche Ablehnung des Rundfunkbeitrags an sich, sondern nur um die Vermeidung der ungerechten Nachzahlung.
Und wie kann es sein, dass eine gesetzliche Pflicht für jemanden gilt, ohne dass derjenige darüber von der staatlichen Stelle informiert wird, bzw. frühzeitig einen Bescheid darüber erhält, auf den er dann rechtzeitig reagieren könnte (z.B. mit einem Antrag auf Befreiung, Widerspruch, etc.)? Der Staat kann doch nicht erwarten dass man ein neues Gesetz, das einen betrifft, nur aus der Presse entnimmt und daraufhin von sich aus den Antrag stellt, bitte zahlen zu dürfen. Oder doch?