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Autor Thema: Unangekündige Teilzahlungen im Cent Bereich  (Gelesen 11549 mal)

m

mk222

Unangekündige Teilzahlungen im Cent Bereich
Autor: 19. August 2014, 20:35
Edit "Bürger":
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Bereich Anregungen zum "GEZ wahnsinnig machen":

Hat von euch schon mal jemand unangekündige Teilzahlungen überwiesen, die dazu führen, das der Stand des Beitragskontos sich ändern müsste?

Man könnte ja auch regelmässig alle 3 Tage 1 Cent überweisen (Dauerauftrag), so das der Stand des Beitragskontos sich ständig ändert.

Sollten dann weitere Beitragsbescheide kommen, die in der Summe nicht stimmen, hätte man wieder einen weiteren formalen Angriffspunkt.

Beitragsbescheid stimmt nicht, wegen Teilzahlung am xx.xx und Teilzahlung am xx.xx usw.

Ist schon klar: Die Idee gehört in den Bereich "besonders weird", aber hey - vielleicht fällt jemandem auf Basis dieser Idee eine neue Idee ein.

Man weiss ja nie.  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2014, 03:12 von Bürger«

B
  • Beiträge: 22
Äußerst interessante Idee. Wenn die IT Systeme des beitragssservice nicht 100% Echtzeit sind, wovon auszugehen ist, dürfte diesen das vor Probleme stellen.
Wenn dann ein Beitragsbescheid kommt, enthält dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Formfehler.
Hat jmd Erfahrung damit?


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mk222

Genau so ist es gedacht. Ist selbstverständlich nur für Leute geeignet, die schon fest im System drin hängen. Die Bescheide sollten dann durchgehend von der Höhe her falsch sein.

Tja - und falsche Beitragsbescheide sind nun mal nichtig.



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  • Beiträge: 38
Tja - und falsche Beitragsbescheide sind nun mal nichtig.

Man stelle sich mal den GV vor, welcher mit einem Auftrag kommt. (#)


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Bevor sich jetzt jemand darauf verläßt, muss ich leider den Wind aus dem Segel streichen.
 
Der Bescheid wird damit jedoch nicht nichtig, sondern nur fehlerhaft, dieser Fehler kann durch eine Korrektur entsprechend geheilt werden.


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Der Bescheid wird damit jedoch nicht nichtig, sondern nur fehlerhaft, dieser Fehler kann durch eine Korrektur entsprechend geheilt werden.

Dann sollen die mal entsprechend agieren. |-


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mk222

Zitat
Der Bescheid wird damit jedoch nicht nichtig, sondern nur fehlerhaft, dieser Fehler kann durch eine Korrektur entsprechend geheilt werden.

Das schon, aber es kommen ja fortlaufend Zahlungen bei einem Dauerauftrag an.

Und selbstverständlich wird der Betreff der Überweisung leicht gecrypted, damit sich damit auch ein Mensch auseinandersetzen muss, der dann rausfinden muss, zu welchem Konto die Zahlung überhaupt gehört.

Viel Spass, liebe Buchhaltung bei der GEZ!  (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2014, 06:28 von seppl«

I

Intendanten-Sponsor

Das hat Person A schon von einem Schuldnerberater empfohlen bekommen.

Man könnte auch die Überweisungen nutzen, um im Verwendungszweck seinen Unmut -moderat und sachlich- zum Ausdruck zu bringen. Und das x-mal pro Monat!

Ob die eigene Bank da mitspielt?
Gibt auch endlose Kontoauszüge.



Ausserdem steht im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" unter

§ 7
Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung

(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonats-
zeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.


(http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf)

...woraus der BS wieder einen Strick drehen könnte.



Witzig in obigem Dokument:

6. Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg
über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
(Rundfunkbeitragssatzung)

§ 10
Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin hat die Rundfunkbeiträge auf
seine/ihre Gefahr
auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio bei
Banken oder Sparkassen zu leisten.



...wer geht schon gerne solche Gefahren ein?!


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Falls man wirklich diesen Beitrag bezahlen muss, würde ich auch so in der Art vorgehen.
Ich habe derzeit noch keine Rechnung/Beitragsbescheid vorliegen.

Allerdings würde ich ca. 20 Daueraufträge pro Monat einrichten (pro Werktag einen),
die alle unterschiedliche Beträge haben (aber alle unter 1 Euro).
Dazu im Verwendungszweck entweder keine Beitragsnummer oder
vielleicht auch die richtige Beitragsnummer nur mit unterschiedlichen Sonderzeichen oder
Leerfeldern. Da sind dem Einfallsreichtum keine Grenzen gesetzt. Damit muss das alles aber manuell bearbeitet werden.
Die eigentliche Beitragsnummer ist ja 987 654 321
Daraus wird dann: 987.654 321; 987.654  321; 987-654.321;987/654_321 usw.

Wenn das dann jemand nachgewiesen haben will, kopieren wir die Kontoauszüge
und schicken das in den reichlich vorhandenen Freiumschlägen mit dem netten
Hinweis "bitte freimachen" an den BeschwerdeService.

Sie kriegen ja dann ihr Geld. Es wird mich dann keiner verklagen können, weil er Beiträge bekommen hat.

Man terrorisiert mich mit Infobriefen.
Wir geben diese Liebe zurück mit Zahlungen, die vom Verwaltungsaufwand aufgefressen werden.
Ob das Geld in Sinn- und Inhaltsfreie Sendungen "investiert" wird, oder in den Verwaltungsaufwand
bleibt sich gleich.

VG rave



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

S
  • Beiträge: 102
Diese Art von Zahlung würde mit nur einer einzigen Zeile Programmieraufwand immer korrekt zugeordnet werden können.

Man verwendet dann einfach einen regulären Ausdruck, der alle Zahlen einfach aneinanderreiht, bis die 9 stellige Zahl zustande kommt.


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In Deutschland ist als Zahlungsmittel an sich nur doch nur
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
Bargeld zulässig?

Zumindest scheinen alle anderen Zahlungsarten zunächst die Zustimmung aller Parteien zu benötigen?

Stimmt das mit der Zustimmung, wie es unten im Zitat steht so überhaupt?

Zitat
Zahlungsmittel dienen im modernen Zahlungsverkehr dem zahlungsverpflichteten Schuldner dazu, seinem Gläubiger die aus Vertrag oder Gesetz resultierende Geldschuld rechtswirksam zu tilgen. In Deutschland kennt das Gesetz nur die Erfüllung der Geldschulden durch Barzahlung. Sie ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt daher durch Übereignung des Bargelds zur Erfüllung der Geldschuld.[1] Dem Schuldner ist die Tilgung einer Geldschuld mit anderen Zahlungsmitteln als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann gestattet, wenn dies zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart worden ist. Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden. Das geschieht vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen (Lohn/Gehalt und Mieten werden ganz überwiegend unbar gezahlt) und durch Gesetz, etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.[2]

Ich denke nicht das der BS eine Finanzbehörde ist?
http://dejure.org/gesetze/AO/224.html

Zitat
kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden
" -> Die Frage ist, was sind diese Ausnahmefälle, und wie müssen diese Formal richtig gekenzeichnet sein, wenn der Ausschluss durch Gesetzt geregelt wird.

Ich glaube hier beim Rundfunk erfolgt doch diese Regelung nicht durch Gesetz, sondern durch eine Satzung, in wie weit das zuläßig ist, naja. Im
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
und im
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
gibt es zumindest keine Angaben dazu, dass Bargeld ausgeschlossen wird.

Wie dem auch sei, da die Übertragung als Schickschuld definiert wird, und der Schuldner das Risiko tragen soll -> warum eine Bank nutzen?
Kann bei einer Zahlung in Bar in Form von kleinen Münzen das Risiko nicht sogar deutlich verringert werden? Sagen wir jeden dritten Tag ca. 2 Cent, weil sonst das Risiko des Verlusts beim Transport zu groß wird. -> Das klappt am besten, wenn man es nicht weit zur Einzahlungsstelle hat.

Wenn man nicht direkt beim BS zahlen möchte und falls die Rundfunkanstalt doch eine Finanzbehörde ist, dann einach mal nach der zuständige Kasse und den Öffnungszeiten fragen. -> Aber das wird so nicht klappen, weil auch die Rundfunkanstalt keine Finanzbehörde ist, sondern diese höchsten beauftragt im Fall der Vollstreckung, naja.

Keine Kasse kein Geld ;-) auf den Postweg würde ich das Geld nicht schicken.


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Diese Art von Zahlung würde mit nur einer einzigen Zeile Programmieraufwand immer korrekt zugeordnet werden können.

Man verwendet dann einfach einen regulären Ausdruck, der alle Zahlen einfach aneinanderreiht, bis die 9 stellige Zahl zustande kommt.

So einfach ist das nicht. Durch so eine Quick-And-Dirty-Lösung werden zwar solche Dinge zugeordnet, aber ggf. auch andere falsch. Und bevor so ne Zeile Quellcode ins Live-System wandert vergehen schon paar Wochen. Wenn also deren System so ein Zahlenwirrwarr aktuell nicht kann, dann auch die nächsten Wochen/Monate nicht.

Allerdings sollte man mit sehr vielen absichtlichen Kleinbeträgen vorsichtig sein. Bei nem doofen Richter bekommt man vielleicht noch ne Strafe wegen Hacken aufgebrummt. Oder Nötigung usw.


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mk222

Zitat
Bei nem doofen Richter bekommt man vielleicht noch ne Strafe wegen Hacken aufgebrummt. Oder Nötigung usw.

LOL.  ;D

Also für mich ist das einfach nur eine Art Geld zu überweisen.  (#) Ein ganz normaler Vorgang.

Und wenn hier jemand wen mit Drohungen, gefälschten Beitragsbescheiden und fehlenden Unterschriften nötigt, dann ja wohl die GEZ uns - und nicht umgekehrt.

Leute, Leute, Leute...also ich muss langsam Abstand von diesem Forum und dem Thema GEZ nehmen, weil mich diese durch Staatsgewalt gedeckte Ungerechtigkeit einfach nur noch abfuckt.

Ich weiss mittlerweile soviel darüber und es werden soviele Gesetze und Rechtsprinzipien gebrochen.

Mir vergeht langsam das Lachen. Ich soll für jedes Falschparken bezahlen und die missachten zig Gesetze und tun einfach so, als wenn alles ok ist.

Total Boykott. Jetzt. Alle.


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Total Boykott. Jetzt. Alle.

Es fehlt eine neue Generation der 68er bzw. 89er. (#)


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Ergänzend zur Idee, die Betrugsnummer zu modifizieren mit Leerstellen und Sonderzeichen wären auch führende Nullen hilfreich.
Mal nur eine, zwei oder mehr...
Das wäre dann der Challenge für den Programmierer. Da wäre dann die Nummer zu lang. Aber es könnte ja vorne auch die "0" stehen und wenn
man nicht weiß wie viele Stellen wegzunehmen sind...
Einen Monat später kommen dann die führenden Einsen...
Pech für die Kuh Elsa!

VG rave



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