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Autor Thema: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)  (Gelesen 5788 mal)

s
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Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
Autor: 19. August 2014, 00:44
Hey liebe GEZ-Verweigerer,

Ich konnte leider nichts finden zum Thema Pfänden generell.
Ich habe gehört am Konto dürfen sie nicht Pfänden wenn da weniger als 1000 EUR sind.
So gibt es auch die Möglichkeit eines Pfändungsfreien-Kontos was anscheinend nach deutschen Recht kostenlos von jeder Bank gebührenfrei verlangt werden kann. Was aber nach meinen Informationen in der Praxis gar nicht fertig/richtig bei den Banken durchgesetzt wurde.
Weiterhin wollte ich fragen ob im Sinne der GEZ bzw. Beitragsservice schon gepfändet wurde und was dann überhaupt gepfändet werden darf.
Also in einer Hypothetischen Situation wo man NICHT zahlungswillig ist (also unabhängig von der rechtlichen Frage).

Z.B. ein armer Student, da kann man ja kaum den Computer/Bildschirm/Drucker wegnehmen? Was fällt denn eigentlich genau in das Raster?
Ich würde gerne diesen Thread hier nutzen um die Informationen zu genau diesem Thema zusammenzufassen.

Gruß,
Seb7o


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mk222

Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#1: 19. August 2014, 00:53
Bevor sich Person A damit beschäftigt, wie oder was gepfändet werden kann, sollte Person A sich damit beschäftigen, wie er die Zwangsvollstreckung formal angreifen und abwenden kann.

Hierzu sollte Person A das folgende aktuelle, Urteil lesen:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18320

Da das Urteil hochaktuell ist, ist davon auszugehen, das bei der Einleitung der Zwangsvollstreckung von Person A, die gleichen formalen Fehler gemacht wurden.


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s
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Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#2: 19. August 2014, 01:03
danke für den Beitrag, der Link ist sehr hilfreich und scheint viele wichtige Informationen zusammenzufassen (muss ich mir bei Gelegenheit richtig durchlesen).

Person A befindet sich aber erst im Stadium des Widerspruchs (wartet auf Antwort) und ist nur neugierig was es genau mit der Pfändung auf sich hat.
Person A hat schon einiges gelesen über die Masche der GEZ mit dem fehlenden namen (keine unterschrift usw.) um einer eigenen Haftung zu entgehen (da illegales Handeln durch Pfändung, Richter muss unterschreiben... Person A hat zum Beispiel auch das Youtube-Video "10 Punkte Plan gegen die GEZ (ARD, ZDF und Deutschlandradio)" geschaut und empfiehlt es weiter).
Person A möchte genau wie im OP geschildert generelle Informationen über das Pfänden selbst sammeln.
Person A möchte somit auch das Worst Case Szenario überschauen können, der Neugierde halber.

Ich bin auch der Meinung es könnte viele andere User interressieren.



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Intendanten-Sponsor

Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#3: 19. August 2014, 18:34
Und wie findet man heraus, wie das Vollstreckungsersuchen der Anstalt an den Vollstrecker gestellt wurde?
(also ob formal korrekt oder nicht)

Person A hat nur Post vom Vollstrecker erhalten.


Person A hat zum Beispiel auch das Youtube-Video "10 Punkte Plan gegen die GEZ (ARD, ZDF und Deutschlandradio)" geschaut und empfiehlt es weiter).

Diese Adresse scheint hier nicht gern gesehen.

Ich empfehle zuerst, sich die Gesetze zur "Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen" anzusehen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=7C7EE8AFF6170118B0B55CCC49946B95.jp35?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHpG57

Besonders der § 280a scheint mir interessant: "(1) Die Vollstreckungsbehörde soll auf eine gütliche Erledigung hinwirken."



Person A möchte genau wie im OP geschildert generelle Informationen über das Pfänden selbst sammeln.
Person A möchte somit auch das Worst Case Szenario überschauen können, der Neugierde halber.

Der Google reagiert artig auf Suchbegriffe wie "Pfändung, Vollstreckung; pfändbare Gegenstände"...
 ;)

Hier z.B.

http://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_wenn_der_gerichtsvolzieher_kommt.htm



Ansonsten gilt:
Zwei Juristen, 3 Meinungen, 4 Rechnungen.


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Intendanten-Sponsor

Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#4: 19. August 2014, 18:50
Ach ja, ich vergaß:

Unpfändbare Sachen

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html


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Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#5: 19. August 2014, 19:22
Diese Adresse scheint hier nicht gern gesehen.

Ich empfehle zuerst, sich die Gesetze zur "Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen" anzusehen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=7C7EE8AFF6170118B0B55CCC49946B95.jp35?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHpG57

Besonders der § 280a scheint mir interessant: "(1) Die Vollstreckungsbehörde soll auf eine gütliche Erledigung hinwirken."



Person A möchte genau wie im OP geschildert generelle Informationen über das Pfänden selbst sammeln.
Person A möchte somit auch das Worst Case Szenario überschauen können, der Neugierde halber.

Der Google reagiert artig auf Suchbegriffe wie "Pfändung, Vollstreckung; pfändbare Gegenstände"...
 ;)

Hier z.B.

http://www.caritas-deggendorf.de/einrichtungen/insolvenzberatung/ratgeber_wenn_der_gerichtsvolzieher_kommt.htm



Ansonsten gilt:
Zwei Juristen, 3 Meinungen, 4 Rechnungen.

also erstmal vielen dank für Deine beiträge, besonders für den zweiten. Der deckt praktisch das meiste ab von dem was ich wissen wollte, nebenbei muss ich anmerken dass google mir diesen link nicht wirklich auf der ersten seite ausgespuckt hat, aber gut über die effektive nutzung von google begriffen lässt sich gut philosophieren hehe.

Ich konnte mir noch nicht alles durchlesen, aber was meinst Du genau mit  "Zwei Juristen, 3 Meinungen, 4 Rechnungen"?
Und wieso ist die Seite nicht gern gesehen (bin nur neugierig, möchte keinesfalls partei ergreifen).

Der erste Link ist ziemlich umfangreich und ich glaube ich kann das wesentliche vorgehen daraus entziehen, dennoch muss ich zugeben, dass es nicht wirklich sehr einfach zu verstehen ist. Der grobe Zusammenhang lässt sich bestimmt mit genug zeit erschließen, dennoch bin ich der meinung dass irgendwann ein freiwilliger diesen thread besucht, der das mit einfachen worten für normalsterbliche verständlich erklären wird :) so meine hoffnung.
Es geht ja z.B. auch darum, wie die pfändung ensteht und wie dann praktisch auf geheiß eines Richters dann objekte dem besitz einer person entzogen werden. Unabhängig davon, wie nun der grund für die anfrage der pfändung vom beitragsservice ausgesehen haben möchte, kann es vorkommen, dass die situation ensteht, dass am ende bei jemandem gepfändet wird, obwohl die rechtliche grundlage für die pfändung selbst nicht wirklich angeprangert wurde.
Ich habe schwierigkeiten das einfach auszudrücken: ich möchte sozusagen verstehen, wie eine pfändung entstehen kann, bei jemandem der eigentlich nichts hat. Eine Person X die z.B.200€ auf dem konto hat und zuhause größtenteils bescheiden lebt, könnte also, wenn sie sich "dumm" anstellt, also durch den beitragsservice anscheinend wirklich zum teil das wenige verlieren was Person X hat?
Ich möchte gewissheit haben ob wirklich menschen so behandelt werden können/wurden/werden nur weil sie sich nicht wehren. (zB weil sie nicht wissen dass sie dagegen vorgehen könnten oder dagegen hätten vorgehen müssen).
Es ist unabhängig von der Situation von Person A oder Person B, es ist eine generelle fragestellung, die auch platz für nebenfragen offen hat.
Ich hab einfach nur interresse daran gewissheit zu erlangen darüber wie schlimm eine situation werden kann.


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Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#6: 19. August 2014, 21:00
Vollstreckbare Titel verjähren nicht. Dh. Wenn Person a heute nichts hatwas gepfändet werden kann, aber in 5 Jahren genug geld verdient um über die 1000 Euro zu rutschen werden diese automatisch gepfändet zuzüglich Gebühren und Zinsen für den Zeitraum.es ist also nicht sinnvoll daauf zu spekulieren dass man momentan nichts hat und daher unpfändbar ist. Es sei denn man möchte sein leben lang kein geld haben oder mit weniger als 1000€ pro Monat auskommen


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Intendanten-Sponsor

Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#7: 19. August 2014, 22:58
Die unbeliebte Adresse wird hier erklärt:

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html



 "Zwei Juristen, 3 Meinungen, 4 Rechnungen" liesse sich auch auf Ärzte oder sonstige "Fachleute" anwenden.
Es soll lediglich ausdrücken, dass es keinen verbindlichen Rat gibt, aber sicher Kosten entstehen.



Ansonsten gibt es hier noch Tipps:

http://privatinsolvenz.org/gerichtsvollzieher/pfaendung.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2014, 00:57 von Bürger«

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Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#8: 28. August 2014, 20:43
ganz vergessen zu schreiben: danke für die Antworten!


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C
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Re: Pfändung (Was genau? Wurde schon?)
#9: 29. August 2014, 11:56
Hi seb7o;
die verlinkten Beiträge oben erklären ja schon das meisste.
Hier noch in Link zum Pfändungsschutzkonto http://www.vz-nrw.de/p-konto, in dem auch der Pfädnungsfreibetrag erörtert wird.
Ansonsten gibt es wohl für jede Pfändung auch individuelle Betrachtungsweisen. So wäre es meines Wissen z.B. nicht gestattet bzw. im Sinne der Pfändung, Gegenstände zu Pfänden, wo abzusehen wäre, dass der zu erzielende Wert deutlich höher läge als die Schuldsumme.
Bespiel: Person A schuldet €100,-, der zu erwartende Betrag durch die Veräusserung des Gegenstandes läge bei z.B. €4000,-. Wo da wiederum die Grenze läge, wäre wohl Ermessensache des GV.


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