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Autor Thema: Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung  (Gelesen 4984 mal)

S
  • Beiträge: 3
Ladung zur mündlichen Gerichtsverhandlung
Autor: 18. August 2014, 19:26
Hallo an alle,
habe mich soeben hier angemeldet, weil ich jetzt an einen Punkt gekommen bin, wo ich Hilfe benötige.
Ich schreibe nun schon seit längerem mit dem Beitragsservice nette Briefe (die man ja so kennt) hin und her, mittlerweile aber auch mit dem Verwaltungsgericht.
Jetzt habe ich eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung erhalten.
Diese soll am 25.9.2014 um 12h in Ansbach beim Verwaltungsgericht stattfinden. Puh, jetzt weis ich natürlich nicht was da auf mich zukommt.
Gibt es denn in meiner Region Gleichgesinnte, die sich evtl. mit mir austauschen wollen?
Ich bin kein Jurist und einen Anwalt habe ich auch nicht, aber mein letzter Brief ans Gericht hats anscheinend in sich gehabt.
Ja soviel erst mal, jetzt bin ich auf eure Resonanz gespannt.

Grüße
Sebastian


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  • Beiträge: 721
Was hast Du denn Außergewöhnliches vorgebracht?

Hallo an alle,
habe mich soeben hier angemeldet, weil ich jetzt an einen Punkt gekommen bin, wo ich Hilfe benötige.
Ich schreibe nun schon seit längerem mit dem Beitragsservice nette Briefe (die man ja so kennt) hin und her, mittlerweile aber auch mit dem Verwaltungsgericht.
Jetzt habe ich eine Ladung zu einer mündlichen Verhandlung erhalten.
Diese soll am 25.9.2014 um 12h in Ansbach beim Verwaltungsgericht stattfinden. Puh, jetzt weis ich natürlich nicht was da auf mich zukommt.
Gibt es denn in meiner Region Gleichgesinnte, die sich evtl. mit mir austauschen wollen?
Ich bin kein Jurist und einen Anwalt habe ich auch nicht, aber mein letzter Brief ans Gericht hats anscheinend in sich gehabt.
Ja soviel erst mal, jetzt bin ich auf eure Resonanz gespannt.

Grüße
Sebastian



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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

R
  • Beiträge: 1.126
Hast Du Dich denn schon mal beim Gericht erkundigt, ob vor Dir auch andere schon in Sachen Rundfunksteuer vor dem Kadi beim VG Ansbach vorstellig geworden sind?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 3
Danke Rochus, das ist eine gute Idee.
Werde morgen mal beim Gericht anfragen, ob schon andere Verhandlungen stattgefunden haben oder werden.

In meiner letzten Stellungnahme habe ich die Sache mit dem Vertragsrecht nochmal klargestellt, weil das Gericht bis dahin überhaupt noch nicht eingegangen ist.
Die haben mir irgendwas von Urteilen geschickt, wo die Sache mit der Steuer verhandelt wurde. In meiner Klageschrift geht es aber um das Vertragsrecht und das ich dieses Angebot nicht annehmen muss.
Parallel dazu habe ich jetzt noch geschrieben, dass es für die Rechtsabteilung der GEZ ein leichtes sein müsste, 12 Punkte oder Tatsachen über die BRD juristisch nachzuweisen bzw. zu widerlegen.
Anscheinend wollen die mir jetzt vor Gericht den Wind aus den Segeln nehmen, deshalb suche ich jetzt Hilfe.

Gibt es denn hier im Forum Leute, die auch schon eine Ladung zum Gericht haben oder hatten?



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A
  • Beiträge: 4
Sebi, ich komme zwar nicht aus dem Raum Ansbach, aber der Raum Würzburg ist nicht weit weg. Erfahrung mit Gerichten wegen des Rundfunkbeitrags habe ich noch keine, aber das kommt wohl bald auf mich zu, da ich auch Widerspruch erhoben habe. Deswegen würde es mich interessieren, wie so eine Anhörung verläuft. Falls man zu der Anhörung Besucher mitbringen darf und Du nichts dagegen hättest, würde ich evtl. gerne mitkommen, falls zeitlich möglich.  Was Du soweit ich weiß auch machen kannst, ist Dir einen Beistand mitnehmen, dem Du dann die Befugnis erteilst, für Dich zu sprechen. Das ist z.B. die Option die ich vor Gericht wählen würde, da mein Partner viel redegewandter und streitlustiger ist als ich...


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I

Intendanten-Sponsor

Gerichtsentscheidungen
#5: 20. August 2014, 14:15
Hab mal das VG Ansbach ergoogelt.

Unter
http://www.vgh.bayern.de/vgansbach/oeffentl/entscheidungen/

gelangt man auf die Seite
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent&sm=fs

wo sich mit Begriffen wie "GEZ" oder "Rundfunkbeitrag" ne Menge Urteile finden lassen.


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S
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Also, heute habe ich telefonisch mit einer Dame am Gericht gesprochen.
Diese hat mir verraten, dass es bereits Verhandlungen gab und auch noch geben wird. Irgendwie klar.
Als ich sie fragte, ob ich irgendwo die Urteile der Verhandlungen einsehen könnte, meinte sie, dass dies nicht möglich sei.
Durchaus interessant, wenn man den Link von Intendanten Sponsor verfolgt. Vielen Dank dafür.

@ Anna
Viele Verfahren hab ich ja noch nicht mitgemacht, aber kann man nicht jedem Prozess beiwohnen, wenn er nicht explizit für die Öffentlichkeit geschlosen ist?
Wenn du Zeit hast komm doch einfach hin. In meiner Ladung steht nichts von geschlossener Gesellschaft. Ich halte dir einen Platz frei.
Ich denke ich werde bei der Verhandlung einfach abserviert und die Klage fallen gelassen, weil ich einfach kein Jurist bin und eben auch nicht alles weis.

An dieser Stelle suche ich jemanden, der evtl. Lust hat mit mir dagegen vorzugehen.
Meine Klage bezieht sich auf das Vertragsrecht, da es sich um einen Staatsvertrag handelt und in diesem Fall das Vertragsrecht gilt oder eben auch nicht, da es sich ja auch um keine Steuer handelt und doch jeder Haushalt zahlen muss.


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s

sin

Hallo Sebi,

bei dem RBStV handelt es sich um einen Staatsvertrag ein Landesgesetz, aber in wiefern widerspricht das dem Vertragsrecht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 19:57 von sin«

m

mk222

Zitat
Als ich sie fragte, ob ich irgendwo die Urteile der Verhandlungen einsehen könnte, meinte sie, dass dies nicht möglich sei.

Gibt es da etwas zu verheimlichen oder wie muss man das verstehen?

Es grenzt an einen Skandal, das Menschen, die nur von Steuergeldern leben, also von uns bezahlt werden, uns verurteilen wollen und dann auch ihre vergangenen Urteile geheimhalten.

Ich glaube, es sollte echt mal wieder klar gestellt werden, wer hier Herr und wer hier Diener ist.

Geht's noch?



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R
  • Beiträge: 1.126
Hallo Sebi,

bei dem RBStV handelt es sich um einen Staatsvertrag ein Landesgesetz, aber in wiefern widerspricht das dem Vertragsrecht?

Das habe ich mich auch gefragt.

@ Sebi: Nimm den Begriff "Vertrag" nicht zu wörtlich und vor allem nicht im privatrechtlichen Sinne. Wir sind in keiner Weise als Vertragspartner zu sehen, allenfalls die Länder untereinander, die das Dingen Staatsvertrag nennen. Versteige Dich da nicht in irgendwelche Gespinste, wie z. B. die Sache mit der BRD, was auch immer Du damit meinst. Ich kann es mir allerdings denken. Es kursieren da so seltsame Ansichten im Netz, die den Bestand der BRD in Frage stellen. Den Quatsch kannst Du gleich von vornherein vergessen. Darauf springt niemand an, der den Verstand noch einigermaßen beisammen hat. Man wird durch solchen Unfug lediglich in einer Schublade abgelegt, von der man sich besser fernhält.


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