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Autor Thema: Beitragsbescheid aussitzen, auf Vollstreckung warten, Formfehler nutzen?  (Gelesen 37551 mal)

C

Conchilli

Zitat
Was für eine Kindergartenstrategie!

Ich habe meine Strategie zum Teil sehr ausführlich dargelegt und habe echt keinen Bock das alles zum x-ten Mal durchzukauen. Bei Interesse kannst Du Dir ja meine alten Beiträge anschauen.

Ich habe nichts gegen deine Strategie und jeder soll das tun was er für richtig hält. Man kann über Sinn und Unsinn dieses Forums streiten und diskutieren, aber ich nehme mal an daß es den meisten hier darum geht, keine Beiträge mehr zahlen zu müssen!

Ob die ÖRR nun ihren Müll im Radio, Fernsehen oder sonstwo weiterhin unter Volk mischen ist mir gelinde gesagt scheiß egal. Andere User hier wollen vielleicht auch mehr und den ganzen Apperat platt machen. Ist mir ehrlich auch scheiß egal.

Alles in Allem kann man eh nicht davon laufen, denn die Zeit holt einen eh immer ein. ;)


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Wir machen es der GEZ alles einfacher indem wir brav deren Briefe beantworten, ob´s nun Widerspruch ist oder sonstiges.
Ich werde die Briefe weder annehmen noch beantworten, auch wenn es per Einschreiben kommt. Ich nehme es einfach nicht an! Warum soll ich Briefe annehmen, die ich nicht bestellt habe, kann es mir einer sagen? ich denke nicht. Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.

Darauf bereite ich mich vor, ich will es selber erleben wie weit dieses System greift und dann sicherlich hier berichten um User, die sich nicht auskennen oder nicht wissen was zu tun ist in solchen Fällen, zu benachrichtigen. Wenn ich weiß wie es geht machen die anderen keine Fehler bei der Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder Abgabe der Vermögensauskunft. Wir werden dadurch alle schlauer, irgendwann kann man gezielt die Forumsmitglieder auf den richtigen Weg hinweisen, wenn alle Klagen verloren sind.
Andererseits wäre es anständiger sich für den offenen Kampf zu entscheiden, aber nicht gegen ÖRR. Ich habe deren Lügen und Manipulation satt. Wie viele Menschen haben sich hier im Forum gemeldet, die berichtet haben, dass bei GEZ  Briefe/Befreiungsanträge/Widersprüche angeblich nie angekommen sind, obwohl Briefe nicht  an den Absender zurückgekommen sind. Also doch angekommen, leider ohne Nachweis.

Ist euch aufgefallen weshalb immer empfohlen wird Briefe nach Köln immer per Einschreiben zu schicken, Widersprüche gar mit Rückschein?  Ich nehme an, die Antwort ist jedem bekannt.
Keine einzige Behörde (nehmen wir kurz an, Beitragsservice/GEZ wäre eine) behandelt die Menschen so abartig wie die vom BS. Bei  allen anderen kommt die Post immer an, nur dort nicht.
Daher kann ich nur eins sagen, so wie die mit uns umgehen sollten wir auch mit diesem Verein umgehen, gestürzt mit den Urteilen des  BSG vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R und des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02).
Klagen kann man dann immer noch.

Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass Forumbetreiber den "ehrlichen" Weg über Widerspruch und KLage bestreiten. Sicherlich ist es vorteilhaft gegenüber allen, die nach Hilfe gegen Zwangsfienanzierung suchen, als anständige Internetgemeinschaft rüber zu kommen, man wirkt nach außen viel seröser, jedoch heißt es noch lange nicht, dass man damit Erfolg hat.

Leider ist nicht jeder bereit bis zur Vollstreckungsankündigung zu gehen, vielleicht ist es richtig, vielleicht doch nicht. Keiner kann es uns sagen, einfach ausprobieren.

TOTALER BOYKOTT


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2014, 23:25 von dimon«

C

Conchilli

Zitat
Wir machen es der GEZ alles einfacher indem wir brav deren Briefe beantworten, ob´s nun Widerspruch ist oder sonstiges.
Ich werde die Briefe weder annehmen noch beantworten, auch wenn es per Einschreiben kommt. Ich nehme es einfach nicht an! Warum soll ich Briefe annehmen, die ich nicht bestellt habe, kann es mir einer sagen? ich denke nicht. Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.

Zitat
Leider ist nicht jeder bereit bis zur Vollstreckungsankündigung zu gehen, vielleicht ist es richtig, vielleicht doch nicht. Keiner kann es uns sagen, einfach ausprobieren.

Wie ich schon ein paar Mal schrieb kann jeder es so handhaben wie er will. Es erschließt sich mir einfach nicht, warum man diese Schreiben ignorieren sollte? Irgendwann muß man sowieso tätig werden, wenn man nicht zahlen will. Man kann sich vor denen nicht verstecken und warum sollte man das auch tun?

ist es doch einfach so: Wenn ich gegen den Beitragsbescheid korrekt Widerspruch einlege, dann habe ich vorerst meine Ruhe, sofern kein Widerspruchsbescheid vom BS einflattert. Warum sollte man es auf eine Vollstreckungsankündigung ankommen lassen?

Nur um denen zu zeigen welch geistig Kind sie sind und auf das Urteil vom LG Tübingen verweisen.

Ist denen doch eh scheiß egal. Sie wissen, daß nur einige Leute dieses Urteil kennen und auf die alte Masche hin unter Druck eh zahlen.

Sie werden wohl kaum in ihren Schreiben auf das Urteil aufmerksam machen! :D





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mk222

Zitat
Nur wenn es vom GV kommt ist Arbeit angesagt.

Du hast es!

Warum Energie an den Beitragsservice verschwenden, der erwiesenermassen zu 99 % mit Textbausteinen oder sogar gar nicht antwortet?

Soll sich doch der GV mit dem BS rumschlagen. Mit dem GV hab ich wenigstens eine natürliche Ansprechperson, die sich nicht verstecken kann.

Der GV kann sich strafbar machen, wenn er Formfehler macht. Den GV kann ich anzeigen, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Der GV muss die Spielregeln beachten.


Das alles hat man mit dem BS nicht. Der BS ist einfach nur ein nicht rechtsfähiges Stück Vakuum.

Ihr alle müsst die "Taktik GV" auch mal so sehen: Der BS will sich die GVs zum Erfüllungsgehilfen machen.

Wenn wir alle die "Taktik GV" fahren, haben die GVs bald nichts anderes mehr zu tun, als bei GEZ Schuldnern vor der Tür zu stehen.

Herzlichen Glückwunsch, liebe GVs! Ihr seit die neuen GEZ Eintreiber - leider ohne die fetten Provisionen, die es früher bei der GEZ gab.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 00:33 von mk222«

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Conchilli

Zitat
Warum Energie an den Beitragsservice verschwenden, der erwiesenermassen zu 99 % mit Textbausteinen oder sogar gar nicht antwortet?

Ganz einfach deshalb, weil ich dieses Geplapper von denen bei einer Klage verwenden kann und ich weis wie sie argumentieren und auf was sie sich stützen.
Du kannst ja gerne mit deinem zuständigen GV darüber diskutieren und dann entscheiden ob du klagst oder doch zahlst.

Ich persönlich habe jedes einzelne Schreiben vom BS abgeheftet und es juckt mich überhaupt nicht, was für einen Mumpitz die verzapfen. Ich habe wenigstens den Beweis in schriftlicher Form in der Hand, welche Vorschrift sie mißachten und wie oft sie mich genötigt haben.

Was habt ihr in der Hand, wenn ihr alles zurück schickt oder in den Müll werft?

Viel Glück bei deiner Strategie und mit deinem GV. ;)


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mk222

Conchilli, ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, das Du überhaupt nicht weisst, wovon hier die Rede ist.

Oder kann es sein, das Du selber ein GV bist und versuchst Dir hier Arbeit vom Hals zu halten?

Sorry, aber wenn jemand 3 oder 4 Mal so vehement gegen eine Strategie wettert, dann kann da etwas nicht stimmen.

In diesem Thread geht es darum, wie man genau diese Strategie durchziehen kann und nicht wie man sie nicht durchziehen kann.

Wir wissen jetzt alle, das Du das nicht willst.

Check?


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Conchilli

Conchilli, ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, das Du überhaupt nicht weisst, wovon hier die Rede ist.

Oder kann es sein, das Du selber ein GV bist und versuchst Dir hier Arbeit vom Hals zu halten?

Sorry, aber wenn jemand 3 oder 4 Mal so vehement gegen eine Strategie wettert, dann kann da etwas nicht stimmen.

In diesem Thread geht es darum, wie man genau diese Strategie durchziehen kann und nicht wie man sie nicht durchziehen kann.

Wir wissen jetzt alle, das Du das nicht willst.

Check?

Und ich habe den Eindruck, daß hier viele (mit ein paar Ausnahmen natürlich) so wenig Ahnung haben wie ein Reisbauer vom Job eines Börsenmaklers und sich gerne selbst plappern hören. ;)


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mk222

An der Stelle steige ich jetzt aus.

Ich habe von Dir noch kein einziges richtiges, nachvollziehbares Argument gehört, was gegen die "Taktik GV" spricht.

Du schreibst zwar über Klagen und Widerspruch, aber das ist ja gar nicht das Thema.

Liefere bitte stichhaltige, nachvollziehbare Argumente, die dagegen sprechen, sich mit dem GV schriftlich auseinander zu setzen.

Übrigens: Wenn Du direkt antwortest, sind Vollzitate ziemlich sinnlos.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
@mk222 + @Conchilli
Ihr könnt euch gern noch weiter belatschern ....


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mk222

Ich habe einige Erfahrungen mit Internetforen und Conchilli weist alle Merkmale eines "Foren-Trolls" auf.

Einfach immer dagegen wettern und sich kaputt lachen, wenn andere auf seinen [Begriff unerwünscht]  anspringen.

Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht, sondern setze sie auf die Ignorier-Liste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2014, 03:16 von Bürger«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
späte Erkenntnis eines Anspringers


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mk222

Besser spät als nie. Manchmal merkt man es nicht sofort, wenn jemand nur provozieren will. Naja => Ignored.


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Conchilli

An der Stelle steige ich jetzt aus.

Ich habe von Dir noch kein einziges richtiges, nachvollziehbares Argument gehört, was gegen die "Taktik GV" spricht.

Du schreibst zwar über Klagen und Widerspruch, aber das ist ja gar nicht das Thema.

Liefere bitte stichhaltige, nachvollziehbare Argumente, die dagegen sprechen, sich mit dem GV schriftlich auseinander zu setzen.

Übrigens: Wenn Du direkt antwortest, sind Vollzitate ziemlich sinnlos.

Dann solltest du vielleicht mal genauer meine Beiträge lesen! Zudem hat Person A u. B eine Frage gestellt, ob es sinnvoller ist, es bis zum GV auszusitzen, sich dann auf das Urteil von Tübingen zu berufen und um eine Klage hinauszuziehen, weil Person A u. B sich die 105 EUR pro Person nicht leisten können?

A. und B. und XYZ wollen bestimmt auch nicht deine Strategie verfolgen, alles verleugnen und nen GV vor ihrer Türe haben oder eine Vermögensauskunft abgeben. Letzendlich kommt keiner um eine Klage herum und das sollte jeder sich vorher klar machen, bevor er hier das Forum mit seinen Weisheiten voll labert.

Hier kann jeder alles nachlesen und sich informieren. Mehr läuft hier eh nicht und deine Strategie will man nicht auch jedes Mal lesen.

Was soll denn eine Auseinandersetzung mit dem GV anderes zu Tage bringen, als wenn ein Widerspruch an den BS gesendet wird und auf einen Widerspruchsbescheid von denen gewartet wird, der vermutlich eh nicht kommt oder was auch immer?

Man könnte den Eindruck gewinnen, daß dir einer abgeht, dem GV einen reinwürgen zu wollen oder um ihm zu sagen, wie blöd er doch sein muß aufgrund eines Bescheids tätig zu werden, der vom LG Tübingen verworfen wurde. Der kennt das Urteil bestimmt schon länger als du. :D

Das kann ich auch im Widerspruch dem BS schreiben und das können sie nicht so einfach ignorieren.

Im Grunde sollte jeder in diesem Forum vorher wissen, wie er verfährt und nicht nur alles mit seinen Strategien oder was auch immer vollmüllen, um nachher doch einen Rückzieher zu machen und den Schwanz einzuziehen.

Mahlzeit und gute Nacht
Conchilli


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  • Beiträge: 16
Was ich noch nicht verstanden habe, will Person A bis zum Vollstreckungsbescheid warten und diesen wegen Formfehlern angreifen oder warten bis der GV an der Türe klingelt? 


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mk222

Keine Rechtsberatung. Nur die x-ste Wiederholung einer theoretischen Vorgehensweise für einen fiktiven GV Fall:

Nach meinem Kenntnissstand gibt es eine schriftliche Ankündigung der Stadt, das der GV vorbeikommen wird.

Der GV kommt zu dem genannten Termin. Zu dem GV sagt man mündlich, das man "zahlungswillig" (ja, man kann und will zahlen!) sei, aber das man sich vorher zu dem Fall schriftlich äussern wird.

Seinen schriftlichen Widerspruch übergibt man dem GV oder dem Vorgesetzten des GV persönlich, mit schriftlicher Empfangsbestätigung auf einer 1:1 Kopie. So ist sichergestellt, das der Widerspruch nicht verloren geht und die sich kümmern müssen. Merke: Der Beamte, die Stadt, die Gemeinde muss den Einwänden nachgehen.

Der Widerspruch ist individuell. Der Tenor des Widerspruchs sollte sein:

0. Hinweis auf Beamtenhaftung und Sorgfaltspflichten des Beamten
1. GV soll beweisen, das er Beamter mit Bestallungsurkunde und "hoheitlichen" Rechten ist. ("Mit privaten Freiberuflern wird nicht verhandelt")
2. Keine Beitragsbescheide der GEZ per Postzustellungsurkunde angekommen sind. Andere Beweise werden abgelehnt. ("Es ist NICHTS angekommen!")
3. Kein Vertragsverhältnis auf Basis der Unterschrift von Person A besteht. (Die eigenhändige Anmeldung von Person A vs. Zwangsandmeldung) ("Zwangsanmeldung nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Vermutungsparagraph in RfStv uneindeutig")
4. Prüfung. ob alle formalen Anforderungen an den Vollstreckungsprozess gemäß Urteil LG Tübingen erfüllt sind.

Wenn alle 5 Punkte, 0.-4. erfüllt sind, bin ich bereit, mich weiter mit dem GV zu unterhalten.

Für den unwahrscheinlichen Fall, das die Punkte erfüllt werden können, wird Ratenzahlung vereinbart, damit man nicht ins Schuldnerverzeichnis kommt.

Für den Fall, das GEZ nun Beitragsbescheide per Urkunde schickt, ist der Widerspruch und Klageweg immer noch offen.

Das Spiel beginnt von vorne.

Ich für meinen Teil, werde mir dafür 2-3 Tage Zeit nehmen und alles mit Gesetzen und Paragraphen belegen. Das wird bei mir kein Geschwafel, sondern jeder Punkt wird so kurz und unmissverständlich formuliert wie möglich. Ich denke, der Widerspruch wird so 3-5 Seiten. Darum sollen die sich erstmal kümmern.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, darf aber den Titel "Diplom-Kaufmann" tragen. Meine Hoffnung ist dann immer, das dieser Titel dem ganzen noch ein bischen Nachdruck gibt, so dass die wissen, das ich rechtlich halbwegs fit bin und die mich auch ernst nehmen.

Man darf in einem widerspruch nicht gross rumlabern oder subjektives Zeug von sich geben. Harte Fakten und Paragraphen zählen, mehr nicht.

Die Stadt wird sich freuen, wenn der BS Arbeit auf sie abwälzt.

Wisst ihr, wie die kotzen, wenn die sich diesen ganzen Kram durchlesen müssen, mit dem die gar nichts zu tun haben? Die Leute von der Stadt haben genug zu tun und jetzt geht denen auch noch die GEZ auf den Sack.

Und das wirklich schöne an der Methode ist: Die Beamten müssen sich darum kümmern oder sie lassen es fallen.

Warum klagen, wenn man den Erfüllungsgehilfen den Tag vermiesen kann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2014, 02:44 von mk222«

 
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