Hallo Leute,
seit längerer Zeit durchforste ich hier schon das Forum und habe nun endlich mal einen Account eröffnent um nun auch mal einen hypothetischen Fall und die geplante hypothetische Vorgehensweise mitzuteilen. Über Kommentare würden wir uns sehr freuen.
Person A und B leben in einem Haushalt und haben am 14.8. ihren 1. Beitragsbescheide erhalten.
Angegebenes Datum ist der 01.08.2014, Post-Datamatrixcode verrät den 12.08. als Absendedatum (sind also ab dem 15.8. "bekanntgebeben")
Bescheide
Person A:
Person B:
Beide haben noch nie gezahlt, beide wurden zwangsangemeldet mit den darauffolgenden weiteren Zahlunsaufforderungen und nun die am 14.8. erhaltenen Bescheide.
Augenscheinliche Unterschiede
Person A:
hier gibt es einen Gebühren-/Beitragsbescheid
soll Zahlungen für alte und neue Wohnung seit 1.1.13 übernehmen
mit Kontoauszug
Person B:
Bescheid ist an eine Frau B adressiert, obwohl es sich um einen Herrn B handelt
erhält nur einen Beitragsbescheid (ohne "Gebühren-/")
soll bereits Zahlungen geleistet haben (nein! nie!)
soll nur die aktuelle Wohnung zahlen
hat keinen Kontoauszug, nur die Aufrechnung im Text und Informationen über die nächsten Fälligkeiten.
Nach Studium des Urteils vom LG Tübingen
http://openjur.de/u/708173.htmlerscheint Person A und B die Vorgehensweise des weiteren Nichtbeachtens der erlassenen fehlerbehafteten Bescheide recht vielversprechend.
Sprich der Ausgangsbescheid auf dem dann bald ein Vollstreckungsgesuch ergehen wird hat die vom LG Tübingen bemängelten Formfehler.
Gläubiger nicht eindeutig genannt, Bezeichnung Anstalt des öffentlichen Rechts fehlt, Angabe des vetretungsberechtigten Vorstandes fehlt (sowohl im Briefkopf als auch im "Unterschriftenfeld"), natürlich gibt es auch keine Unterschrift, die Rechts- oder Auftragsbeziehung zwischen RF-Anstalt und BS wird nicht aufgeklärt. In den Bescheiden werden bereits die 8€ Kosten aufgeführt die ja wohl erst auf den rechtskräftigen Bescheid, der dann nicht bezahlt wurde, erhoben werden können.
Zudem wurden die Bescheide ja nicht per Posturkunde verschickt.
Das Schreiben eines Widerspruchs erscheint Person A und B nach Studium des Forums und den vielen Seiten negativer/ablehnender Widerspruchsbescheide nicht sinnvoll. In denen werden ja lapidar alle aufgeführten Gründe egal welchen Widerspruchschreibens ignoriert und nur deren aktuelle sehr fragwürdige Rechts- und Gesetzesgrundlage dargestellt.
Person A und B ist klar dass auch dieses Vorgehen wohl eher nur einem Aufschub gleich kommt. Aber der Klageweg mit ~100€ pro Bescheid bzw. auf den dann erlassenen Widerspruchsbescheid ist für sie nicht tragbar, auch wenn sie es gerne tun würden. Hier erscheint Person A und B das weitere Abwarten auf eine hoffentlich bald endügltige Klärung durch das BVerfG sinnvoller.
Wäre die Ausgestaltung des RF-Beitrages an das individuelle Nutzerverhalten gebunden, wäre es möglich in größerem Umfang an der Gestalung des Inhalt der ÖffR Sender teilzunehmen, wären es einfach nicht solche Vebrecher und kein Staatsfunk würde einem das bezahlen ja auch irgendwie einleuchten, aber so, nein Danke...
Grüße
-vin