Hallo zusammen,
folgende Situation: Person A und B bekommen in Wohnung Bettelbriefe, die zuletzt ungeöffnet zurückgehen. Person A meldet sich nach dem Umzug in eine neue Wohnung an.
Das Antwortschreiben ist eine Bestätigung an die alte, von der Anstalt selbst vergebene Teilnehmernummer mit den aufgelaufenen Kosten der alten und neuen Wohnung. Dabei bittet man um eine Bestätigung des Lastschriftmandats. Dieses wird nur bedingt bestätigt, in dem Person A ausdrücklich hinein schreibt, dass sie das Mandat für die Anmeldung ab Juni 2014 erteilt.
Jetzt endlich ist ein widerspruchsfähiger Bescheid da, natürlich über die alten Kosten mit.
Geplanter Widerspruchsgrund von Person A (sinngemäß): Person A habe sich für Juni 2014 selbst angemeldet. Mit unbekannte Forderungen für andere Wohnorte besitzen keine Rechtsgrundlage. Das Lastschriftmandat wurde Ihnen bereits für seine Anmeldung ab Juni 2014 erteilt.
Besteht eine Chance, oder sollte Person A direkt zahlen?
Was ist mit Person B? Die bekommt immer noch (nicht widerspruchsfähige) Zahlungsaufforderungen, obwohl sie bereits auf Beitragskonto von Person A verwiesen hat (allerdings nicht per Einschreiben).
Danke!
Gruß, highlife