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Autor Thema: Klage 2014  (Gelesen 3417 mal)

G
  • Beiträge: 2
Klage 2014
Autor: 12. August 2014, 11:47
Person G hat sich schon länger mit dem Thema hier befasst und viel gelesen alle Klagepunkte notiert, Widersprochen und schließlich Klage eingereicht.
Viele Punkte von Roggi und die Kommentare hier im Forum waren dazu sehr hilfreich.
Person G musste sich selbst aber mit dem Thema auseinandersetzen und es verstehen, einfaches kopieren hilft nichts.

Person G hat in der Klage alle Punkte aus dem Widerspruch 2014 von Roggi eingearbeitet.

Die Klage hat Person G dann im Mai eingereicht.

Letze Woche kam die Klageerwiderung vom SWR.
Er hat sie hier hochgeladen:
http://www.loaditup.de/824414-95nk242nu5.html

Was mich wundert, dass der SWR dann mit vorgefertigten Textbausteinen in deren Begründung antwortet:
...Der Kläger erhob hiergegen mit einem - offensichtlich aus dem Internet heruntergeladenen - Schreiben vom xxx Widerspruch ein ...

Dass der Widerspruch heruntergeladen sein soll, ist eine Frechheit das zu behaupten. Unabhängig davon, ist es sicherlich nicht verboten oder schlimm einen Musterwiderspruch zu verwenden, aber was erhoffen die sich dadurch?
Wollen die den Kläger vor dem Verwaltungsgericht in ein falsches Licht stellen?

Außerdem weisen sie darauf hin, dass in den Urteile von Rheinland Pfalz und Bayern der RBStV nicht gegen das Grundgesetz verstößt!

Darüber wurde in den Landesverfassungsgerichten aber gar nicht verhandelt. Lediglich Artikel 3 wurde verbogen, bis es passte.
Die anderen Grundgesetz-Artikel wurden nicht einmal erwähnt.


Da ist Zündstoff drin in dieser Klageerwiderung!


Hat jemand schon eine ähnliche Klageerwiderung bekommen?


Muss Person G nun dazu Stellung beziehen und dem Gericht antworten?


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Klage 2014
#1: 12. August 2014, 12:12

Jep, kommt mir stellenweise bekannt vor.
Meine Klageerwiderung des SWR findest du hier:

Erste Klageerwiderung LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9789.msg70713.html#msg70713

Finde ich putzig - über heruntergeladene Schriftstücke spekulieren, dabei selbst aber seitenweise Urteile zitieren.   ;D ;D ;D


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

B
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Re: Klage 2014
#2: 12. August 2014, 16:44
Finde ich putzig - über heruntergeladene Schriftstücke spekulieren, dabei selbst aber seitenweise Urteile zitieren.   ;D ;D ;D

Und dann auch noch naturgemäß anmaßen, dass alles korrekt und rechts ist.  ;)


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g
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Re: Klage 2014
#3: 12. August 2014, 17:02
Vor allem stimmt es gar nicht was die Rechtsabteilung da von sich gibt:


Außerdem weisen sie darauf hin, dass in den Urteile von Rheinland Pfalz und Bayern der RBStV nicht gegen das Grundgesetz verstößt!

Darüber wurde in den Landesverfassungsgerichten aber gar nicht verhandelt. Lediglich Artikel 3 wurde verbogen, bis es passte.
Die anderen Grundgesetz-Artikel wurden nicht einmal erwähnt.


Sieht für mich klar nach Einschüchterungsversuch aus!


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G
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Re: Klage 2014
#4: 14. August 2014, 10:42
zur Info.

Hier geht es um die Zurückweisung der Klage aus der Sicht des SWR

Als Klage wurden die Punkte aus Roggis Widerspruch 2014 verwendet.

Im obigen Anhang sind die Punkte des SWR aufgeführt und deren Auslegung der Gesetze!
Auf einzelne Punkte sind sie eingegangen. Aus deren Sicht ist die Klage abzuweisen!!!



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K
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Re: Klage 2014
#5: 14. August 2014, 13:07
"Die Rückstände mussten deshalb schließlich förmlich per Bescheid, zzgl. eines Säumniszuschlags, festgesetzt werden"

Man kann bei solchen Formulierungen nur mit dem Kopf schütteln. Die Durchsetzung einer Abgabenforderung setzt zwingend die Festsetzung der Abgabenhöhe durch Verwaltungsakt voraus. Obige Formulierung klingt so, als sei dies eine lästige Schikane des Klägers, den Beitragsservice zu nötigen, einen Bescheid zu erlassen. Es ist unglaublich, welche ungeheure Arroganz sich in dieser Formulierung zeigt.

Ich halte es für unglaublich wichtig, dass möglichst viele solcher Schreiben veröffentlicht werden. Meiner Ansicht nach ist das Forum hier der zentrale Platz dafür, um aufzuzeigen, mit welcher Arroganz, Ignoranz, Selbstgefälligkeit und Selbstherrlichkeit mit den Bürgern umgegangen wird. Einen solchen zentralen Platz gab es in der Vergangenheit meines Wissens nicht. Gleichzeitig bietet die Veröffentlichung und Besprechung der Urteile im Forum die Möglichkeit, die Bürger auf die ungeheuerlich gleichgültige Rechtsprechung aufmerksam zu machen. Vor unser aller Augen spielt sich großes Unrecht ab, dass man selbst zunächst nur mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis nehmen kann.

Ich selbst muss mich an dieser Stelle bei all jenen herzlich bedanken, die ihre Korrespondenz mit dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten und den Gerichten hier hineingestellt haben. Dies hat mir bisher sehr dabei geholfen, mich für meinen künftigen Kampf gegen das Unrechtssystem zur Wehr zu setzen.

Viele Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 13:30 von Knax«

 
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