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Autor Thema: Als Auslandsstudent briefe von der GEZ  (Gelesen 3186 mal)

k
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Als Auslandsstudent briefe von der GEZ
Autor: 11. August 2014, 22:17
Angenommen ein Student der ein Semester in DE studiert, bekommt Briefe ueber seine Beitragspflicht. Der Student (aus dem nichteuropaeischen Ausland) soll gefaelligst zahlen, der Betrag hat sich bereits auf ueber hundert Euro gestaut. Jetzt wird aber dieser Student in einem Monat Deutschland verlassen. Da der Student nicht nur knapp bei Kasse ist, sondern sich auch ueber das deutsche zwangs-pay-tv wundert, das er ja nie benutzt, findet er es garnicht so toll zu bezahlen.

Was wird passieren wenn die GEZ merkt, das in dem Wohnheimzimmer ploetzlich jemand anderes wohnt? Und der Student nirgendwo mehr auftaucht?

Und wenn der Student nach einem oder zwei Jahren nach DE zurueck kommt, hat sich die GEZ dann seinen Namen gemerkt, und wir ihn mit einer schoenen mahnsumme (+Zinsen?) Wilkommen heissen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2014, 22:20 von Uwe«

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Re: Als Auslandsstudent briefe von der GEZ
#1: 11. August 2014, 23:34
Was wird passieren wenn die GEZ merkt, das in dem Wohnheimzimmer ploetzlich jemand anderes wohnt? Und der Student nirgendwo mehr auftaucht?

Und wenn der Student nach einem oder zwei Jahren nach DE zurueck kommt, hat sich die GEZ dann seinen Namen gemerkt, und wir ihn mit einer schoenen mahnsumme (+Zinsen?) Wilkommen heissen?

Frage Nummer 1 lässt sich  wie folgt beantworten, spätestens der Brief in dem ein Bescheid drin ist, wird mit kleinem Vermerk gekennzeichnet sein: nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück zum Absender, somit wird gez Kenntnis davon bekommen dass der Mensch unter der Adresse nicht existiert. Evtl. wird das schon früher der Fall sein, siehe die Thematik Premiumadressen hier im Forum, nicht zustellbare Briefe werden von der Post online markiert.

Frage Nummer 2 lässt sich nicht beantworten bevor der Fall eintritt. zu vermuten wäre, dass sich der Student entspannt zurücklehnen kann, da er nie einen rechtsfähigen Bescheid bekommen hat; denkbar wäre durchaus, dass er erneut angeschrieben wird, allerdings: wo kein rechtsfähiger Bescheid, dort auch keine rechtsfähige Mahnung.


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k
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Re: Als Auslandsstudent briefe von der GEZ
#2: 12. August 2014, 15:14
Hm, ist eine Nachricht bei der ein Betrag steht mitsamt ausgefülltem Überweisungsschein nicht Rechtsgültig. Das ist keine Infobrief, sondern ein richtiger.
Wenn es nicht Rechtsgültig ist, dann hat der Beitragsservice (noch?) kein Druckmittel. D.h. bei Wiederkehr des Studenten, können die nicht Beweisen das der besagte Student tatsächlich jemals dort gewohnt hat und Beitragspflichtig wäre?


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Re: Als Auslandsstudent briefe von der GEZ
#3: 13. August 2014, 01:22
der Service hat solange kein Druckmittel, solange kein rechtsfähiger Bescheid ausgestellt ist. erst ein Bescheid führt zu einer Zahlungsverpflichtung, alles andere darf man als formlose Einladung betrachten.

der Beweis dass der besagte Student dort gewohnt hat, kann  natürlich über den Datensatz erbracht werden der von den Meldeämtern kommt, allerdings bin ich mir nicht sicher evtl wo gelesen zu haben dass die Daten auch vernichtet werden müssen.


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