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Autor Thema: Zahlungsumstellung gegen den Willen des "Kunden"  (Gelesen 8195 mal)

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  • Beiträge: 516
Man stelle sich mal vor wenn alle Zahlenden erst am Ende des Monats zahlen würden, würde schon allein das bei denen Millionenschäden anrichten weil sie die fehlende Kohle erstmal in Form von Krediten und entsprechenden Zinszahlungen vorstrecken müssten. Und rechtlich könnte dir nicht mal ans Bein gepinkelt werden, die 215,-€ p.A. erhalten sie ja weiterhin.

Theoretisch könnten sie dir schon ans Bein pinkeln.
Es gibt nämlich eine gesetzliche Zahlungsweise: Jeweils in der Mitte eines Quartals.

Deine Methode führt demgegenüber nur zu marginalen Unterschieden, macht dich aber angreifbar.


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mk222

Ich stelle mir Frage, was in so einem Fall gegen eine Anzeige spricht? Aus welchem Grund bekommt der Beitragsservice eine Sonderbehandlung?

Stell Dir doch mal folgendes vor:
Ein privates Unternehmen, mit dem Du nichts zu tun hast, fälscht gezielt Einzugsermächtigungen und bucht per Lastschrift Geld von Deinem Konto ab.  >:(

Was tust Du? Lässt Du Dir das gefallen? Ist das etwa ok für Dich? Nein. Das Geld wird zurückgebucht und es wird Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Es wäre in so einem Fall sogar Deine gesellschaftliche Pflicht, eine Anzeige zu machen, damit das polizeilich bekannt wird und wir anderen vor diesem Unternehmen geschützt werden.  :police:

Wie wollen wir alle etwas zusammen erreichen, wenn der einzelne sich alles gefallen lässt?


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Anzeige erstatten wäre in diesem Fall bezüglich eigener Absicherung sogar ein klares Ding , dass der Gegner nicht noch wegen Verleumdung o.ä. ans Bein Pinkeln könnte. Nur was wäre denn dann das Ende vom Lied . Der Bservice entschuldigt sich lapidar mit einem Versehen in der Abwicklung der immensen Anzahl von Vorgängen , und das wars dann wohl..... Bis zum nächsten Versuch dieser Art , welcher dann wieder bei einer anderen Dienststelle angezeigt wird. Es gibt tausende davon und diese sind nicht so vernetzt , dass auffällige Wiederholungen zu tatsächlich ernsteren Maßnahmen führen könnten.
Der Bservice lotet im voraus sicher eventuelle Konsequenzen seiner fiesen Tricks aus.


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You can win if you want

R
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

unerwartet früh erhielt Person A Heute Nachmittag einen Anrufruf von der Rechtsabteilung. Im Telefonat entschuldigte man sich vielmals wegen der unannehmlichkeiten die Person A, durch ein gegen seinen Willen eingerichtetes Lastschriftverfahren, entstanden sind. Es handelt sich "natürlich" um ein versehen, welches in Zukunft nicht mehr vorkommt. Person A wies für die Zukunft eines solchen Geschäftsgebahrens auf eine Anzeige bei der Polizei hin, worauf die das telefonische Gegenüber verdächtig still wurde. Auch die Hinweise das dieses Gebahren wohl kein Einzelfall seien, wurde nicht kommentiert. Man verabschiedete sich mehr oder weniger freundlich von Person A und legte auf.


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