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Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage

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Bürger:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage

zum (Kurz-)Ablauf/ Beispielablauf >

...unter Würdigung und Auswertung nachstehender Quellen/ Grundlagen/ Erfahrungsberichte
ergibt sich hier zusammengeführt in etwa folgender Ablauf (Versuch einer Übersicht...) ;)
(bitte keine Einzelfall-Fragen, sondern nur Korrekturen/ Ergänzungen/ Hinweise, etc. per PN. Danke.)

chronologisches Ablaufschema/
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
[Entwurf... in Arbeit... Fortschreibung je nach neuen Erkenntnissen]
Unbedingt auch nachstehende Hinweise beachten!!!
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

Vorbemerkungen (ja, sehr lang - aber insbesondere für "Neulinge" hoffentlich interessant und aufschlussreich):

Rundfunk ist Ländersache, d.h. der Bundestag ist nicht zuständig oder verantwortlich, sondern die Ministerpräsidenten der Länder und die Landesparlamente!
Beim sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" handelt es sich um einen "Staatsvertrag", den die Ministerpräsidenten der Länder untereinander abgeschlossen haben und welcher dann durch Zustimmung in den Landesparlamenten zu geltendem Landesrecht/ Landesgesetz erhoben wurde.
Landesgesetze (und auch der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"!) sind in den Gesetzesblättern der Länder amtlich bekannt gemacht.
Dass der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" kein "Gesetz" sei, da er auch nicht z.B. unter www.gesetze-im-internet.de (nur Bundesgesetzgebung!) zu finden sei, greift also nicht.
Ebenso handelt es sich nicht um einen direkten "Vertrag" zwischen Landesrundfunkanstalt und sog. "BeitragsSCHULDNER" - das Verfahren ist nicht im "Handelsrecht" o.ä. angesiedelt, sondern per Gesetz im "Verwaltungsrecht" verankert. Siehe hierzu u.a. auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Beim sog. "Rundfunkbeitrag" handelt es sich (nach dem Willen des Gesetzgebers und spätestens nach Erlass eines BeitragsBESCHEIDs = Verwaltungsaktes) um eine "öffentliche Abgabe" - und nicht um eine "privatrechtliche Forderung".
Zuständig sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten als sog. "Anstalten des öffentlichen Rechts".
Der sog. "Beitragsservice" ist zwar eine "nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", besitzt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw. - agiert jedoch im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalten - vereinfacht geprochen: als eine Art ausgelagerte Schreib-/ "Kontenverwaltungs"- und "Inkasso"-Abteilung - jedoch ohne direkte Vollzugsrechte.
Offizieller Ersteller der eigentlichen "Verwaltungsakte" in Form der BeitragsBESCHEIDe sind die Landesrundfunkanstalten, auch wenn die Schriftstücke durch den sog. "Beitragsservice" aufgesetzt, verwaltet und versendet werden.
Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die jeweilige, auf dem BeitragsBESCHEID vermerkte Landesrundfunkanstalt, auch wenn man behelfsweise den Schriftverkehr über den sog. "Beitragsservice" abwickeln kann.

Dies ist kein "Aufruf zur ZahlungsVERWEIGERUNG" und insofern auch kein "Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit gem. RBStV", sondern dient lediglich der Dokumentation und Veranschaulichung des Prozederes, welches zu einem rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID führt - und in Folge den Weg der juristischen Gegenwehr eröffnet.

Die Variante einer "Zahlung unter Vorbehalt" ist - abgesehen von der unter
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
beschriebenen "Kraftlosigkeit" und äußerst fraglichen Rückerstattungswahrscheinlichkeit -
ebenda hinreichend erklärt und verlinkt - und bei hiesigem Thema ohnehin nicht relevant, denn sie
- verhindert bei der derzeitigen Verfahrenspraxis des Beitragsservice die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids bzw.
- ist bei "öffentlichen Abgaben" (spätestens ab Zustellung des Verwaltungsakts = Bescheids) ohnehin nicht möglich.

Anteilige Zahlungen (z.B. Beibehaltung des geringeren, ehemaligen Hörfunk-/ Radiobetrags; eigenmächtige Kürzung seitens des sog. "BeitragsSCHULDNERs", etc.) wirken sich entsprechend lediglich zeitversetzt aus, da jegliche Zahlungen immer auf die älteste Schuld angerechnet werden. Zahlungsrückstände summieren sich also langsamer als bei kompletter Einstellung der Zahlungen.
Bei ausreichend hohem Zahlungsrückstand oder Zahlungsverzug greift somit die gleiche Prozedur - nur eben zeitversetzt - je nach Höhe der Abschlagszahlungen um Wochen bis Monate.

Da ein Widerspruch bei "öffentlichen Abgaben" (und als solche ist der sog. "Rundfunkbeitrag" definiert) prinzipiell keine aufschiebende Wirkung entfaltet, der Betrag also theoretisch trotz Rechtsweg zu zahlen wäre, um später bei Erfolg erstattet zu werden (was jedoch nicht nur den finanziellen sondern auch den juristischen und auch politischen Druck verringert), müsste und kann zur Vermeidung einer zwischenzeitlichen Zahlung die "aufschiebende Wirkung" zusätzlich beantragt werden (vgl. Widerspruch incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung").

Zum Verständnis noch:
Das Widerspruchsverfahren ist in den meisten Bundesländern dem eigentlichen Klageverfahren vorgeschaltet, um der "Behörde"/ öffentlichen Stelle Gelegenheit zu geben, ihr eigenes Verhalten zu überprüfen/ ggf. zu korrigieren und nicht mit jeder "Kleinigkeit" gleich die ohnehin schon überlasteten Gerichte zusätzlich zu belasten.
Das Widerspruchsverfahren gegen den Rundfunkbeitrag verkommt de facto aber zum verfahrensverlängernden "Alibiverfahren", da es (augenscheinlich falsch erstellte Bescheiden mal außer Acht gelassen) hier weniger um die Art und Höhe einzelner Bescheide oder Forderungen geht, sondern um die dem ganzen Konstrukt zugrunde liegende Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und die damit verbundene generelle Art und Weise der Erhebung von Rundfunkbeiträgen.

Das Verhalten des sog. "Beitragsservice" ist nicht selten mehr als grenzwertig bis bedenklich zu beurteilen. Konfrontative oder subversive Einschüchterung/ Drohgebärden/ Verwirrung/ Vertuschung gehören sozusagen zum "Handwerkszeug" dieser "Anstalten" - wovon man aber lernen muss, sich (neben der juristischen Ernsthaftigkeit) nicht mehr als nötig "beeindrucken" zu lassen, siehe u.a. auch
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Wer an den Erfolgsaussichten des Widerstands zweifeln sollte, der sollte sich ggf. nochmals eingehend auch mit den zwischenzeitlich mind. 7+2 renommierten Gutachten/ Studien/ Aufsätzen befassen, welche dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen.

Demgemäß ist es geradezu als Bürgerpflicht anzusehen, alle nur erdenklichen und legalen finanziellen, juristischen und politischen Mittel und Wege zu nutzen und zu gehen, um dieser eklatanten und großmaßstäblichen Grundrechtsbeschneidung den Boden zu entziehen und rechtsstaatliche, sozialstaatliche, datenschutzrechtliche und demokratische Grundwerte/ Standards/ Prinzipien zu sichern bzw. überhaupt erst einmal wiederherzustellen.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:
Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237



--- Zitat ---- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

ANMELDUNG (nur relevant für bisher noch nicht Angemeldete)
Nicht-“Angemeldete”    ZwangsANMELDUNG abwarten
                                     (erfahrungsgemäß 2...3...4 Schreiben mit der Bitte um
                                      Angabe/ Bestätigung der Daten,
                                      bei Nichtreaktion erfolgt ZwangsANMELDUNG)(0)

ZahlungsVERWEIGERUNG
"Zwangsangemeldete" keine Zahlungen(1) leisten
“Angemeldete”              Zahlungen einstellen(1)/ evtl. vorhandene
                                      Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen, ggf. rückbuchen

Der reguläre, “offizielle" und legale Weg von
WIDERSPRUCH & KLAGE(2) (mehrere Wochen bis Monate!)
                                    ZahlungsAUFFORDERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
                                    ZahlungsERINNERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
                                    -----
                                    BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung und
                                    incl. unzulässigem Säumniszuschlag
                                    abwarten + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > WIDERSPRUCH(2) gegen jeden BeitragsBESCHEID incl.
                                        Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG"
                                    eventuelles
                                    Antwortschreiben "Rundfunkbeitrag" des Beitragsservice
                                    ohne Rechtsbehelfsbelehrung abwarten + ignorieren/ abheften
                                    (eine Art "Eingangsbestätigung")
                                    -----
                                    WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
                                    abwarten* + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > KLAGE(3) gegen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID (AnfechtungsKLAGE)
                                       - ggf. zur Form- und Fristwahrung lediglich
                                         kurz begründeten Klageantrag einreichen unter ausdrücklichem Vorbehalt
                                         einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz;
                                         Fristvorgabe dann seitens des Gerichts
                                       - ggf. im Lauf des Verfahrens nach Bedarf/ Erfordernis
                                         weitere Fristverlängerungen beantragen, um die Begründung der sich ständig
                                         weiterentwickelnden Rechtslage/ Rechtsprechung anpassen zu können
                                       - Erweiterung der Klage auf zwischenzeitlich ggf.
                                         weitere eingegangene BeitragsBESCHEIDe
                                       (prüfe ggf. Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht)

*bei Nichtbescheidung des Widerpruchs innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und
bei der Absicht, die Klage zu forcieren und die Verfahrensdauer nicht "freiwillig" zu verlängern:
Statt lediglicher UntätigkeitsKLAGE, die nur auf Erteilung eines WiderspruchsBESCHEIDs hinwirkt,
ggf. direkte AnfechtungsKLAGE des Beitragsbescheids.
Zwischenzeitlich weitere eintreffende automatisierte, eher informative ZahlungsAUFFORDERUNGs-/ ZahlungsINFORMATIONs-/ ZahlungsERINNERUNGsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung/ ohne BESCHEIDcharakter - zumeist übertitelt wie z.B: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - zur Kenntnis nehmen/ ignorieren/ abheften.

ZwangsVOLLSTRECKUNG
                                     ...Mahnung(?) (Beitragsservice)
                                     ...Ankündigung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
                                     ...Veranlassung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
                                     ...Einleitung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (örtliche Vollzugsstelle)
                                    je nach Ausgangslage (z.B. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
                                    zwar gestellt, jedoch abgelehnt/ nicht entschieden)
                                    zwischenzeitlich evtl. angekündigte/ veranlasste/ eingeleitete
                                    > ZwangsVOLLSTRECKUNG abwehren, ggf. "Eilrechtsschutz" beantragen
                                    Sonderfall:
                                    Abwehr der ZwangsVOLLSTRECKUNG bei fehlender Vollstreckungsgrundlage
                                    (Verwaltungsakt = BeitragsBESCHEID zwar "angeblich",
                                     jedoch nicht nachweislich zugestellt >  Gegenreaktion seitens des
                                     sog. "BeitragsSCHULDNERs" somit nicht möglich gewesen)

-----
(0) für eine Fremd-/ ZwangsANMELDUNG (euphemistisch als "DirektANMELDUNG" bezeichnet) gibt es im RBStV keine Rechtsgrundlage,
sondern allenfalls für ein "Auskunftserzwingungsverfahren", welches bis jetzt aber augenscheinlich vermieden wird
...insofern wird bzw. soll auch die ZwangsANMELDUNG Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung werden

(1) ZahlungsVERWEIGERUNG ist nötig, um überhaupt einen rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten!
Ein Paradoxon und absoluter, unbegründeter Einzelfall auf deutscher "Verwaltungsebene".
Damit wird in Kauf genommen, dass der sog. "BeitragsSCHULDNER" eine Ordnungswidrigkeit gem. RBStV begeht,
welche demgemäß verfolgt und ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden kann - angeblich bis zu 1.000 Euro (max. Obergrenze jeglicher, auch sehr schwerer Ordnungswidrigkeiten gem. OWiG)
Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen diese "Ordnungswidrigkeit" verfolgt und mit einem Bußgeld belegt wurde.

(2) In einigen wenigen Bundesländern entfällt das Widerspruchsverfahren und es kann/ muss direkt gegen den BeitragsBESCHEID geklagt werden. Der jeweils gültige und genaue Weg ist generell der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen!

(3) in 1. Instanz keine Anwaltspflicht, ggf. schriftliches Verfahren beantragen,
     Gerichtskostenvorschuss ~105€ (Keine Gewähr! Keine Rechtsberatung!)

- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

--- Ende Zitat ---


HINWEISE:
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

Unterschied
- Anfechtungsklage
- Feststellungsklage
siehe u.a. hier
www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html

Im Zweifel mehrere Quellen bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt (oder auch mehrere ;) ) konsultieren!
Auch mal die einschlägigen Suchmaschinen bemühen...

Umfgangreiche Info-/ Linksammlung zu vielen tangierenden Aspekten u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


QUELLEN

Entnommen u.a. aus diversen

> öffentlich zugänglichen Quellen wie u.a.
Bernd Höcker - Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Thomas Pfefferle - Rechtliche Optionen gegen den neuen Rundfunkbeitrag, etc.
www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/zwangs-rundfunkgebuehren-so-entkommen-sie-der-haushaltsabgabe.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/so-wehren-sie-sich-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-teil-2.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/so-koennen-sie-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-klagen.html

Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
https://helmutenz.wordpress.com/category/rundfunkbeitrag/widerspruch/

Informationsfreiheit für alle!
www.presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de

Olaf Kretschmann - "Offene Briefe"
www.rundfunkbeitrag.blogspot.de

www.natuerlich-klag-ich.de

www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


> Gesetzesgrundlagen (Auswahl)
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html

VwVfG §41 "Bekanntgabe des Verwaltungsaktes"
www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

VwGO §80 "Aufschiebende Wirkung, etc."
www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html

OwiG §17 "Höhe der Geldbuße"
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html


sowie
> dutzenden persönlichen Fallberichten - hier und anderswo im Netz und "auf der Straße".

Bürger:
Ablauf - Beispielablauf

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

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Hier eine schematische, chronologische Auflistung als "Inhaltsverzeichnis"...
...daran anschließend Einzelbeiträge mit jeweils beispielhaften Schreiben.
Die Beispiele stehen in keinem direkten inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang untereinander, sondern demonstrieren lediglich exemplarisch und fiktiv die Art von Schreiben je Phase.
Sie dokumentieren nur beispielhaft einen idealisierten Ablauf - der tatsächliche Ablauf kann im Einzelfall abweichen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, die Quellen sind für jedermann öffentlich einsehbar - hier im Forum und anderswo in- und außerhalb des Netzes.
Anmerkungen/ Ergänzungen... insbesondere auch bzgl. noch fehlender Beispiele bitte direkt per PN an mich.
Besten Dank + "gute Unterhaltung" ;)
"LRA" = "LandesRundfunkAnstalt"

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"

Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
>>> gem. Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 1 Monats nach Zugang des "Beitrags-/FESTSETZUNGsbescheides":
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
>>> gem. Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 1 Monats nach Zugang des "WIDERSPRUCHsbescheides":
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]

Ablauf 5b KlageERWIDERUNG v. LRA
Ablauf 5c Klageverfahren 1. Instanz (VG) + Urteile

Ablauf 6 Klageverfahren 2. Instanz (OVG) + Urteile
Ablauf 7 Klageverfahren 3. Instanz (BVerwG) + Urteile
Ablauf 8 Klageverfahren 4. Instanz (BVerfG) + Urteile
Ablauf 9 Klageverfahren X. Instanz (EGMR) + Urteile

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]

Bürger:
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"

- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen

Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30606.0
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30607.0

- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
[Anm.: lustig, das gibt's sogar hier:
http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf ]

Quelle:
Heute kam der erste Brief von der GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32698.html#msg32698


- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
   (Beispiel, Quelle: extern; Folgeseiten analog der anderen Schreiben)



- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen

Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0

Bürger:
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"


Quelle:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10531.msg72009.html#msg72009


Dieses Schreiben wird im Übrigen auch als regelmäßige, automatisierte Kontostandsinformation lediglich informativer Natur selbst bei laufendem Klageverfahren immer stoisch weitergesendet...
...mit ständig steigendem Betrag ;)

Da ohne Rechtsbehelfsbelehrung, ist es wohl als eher rechtsunverbindlich und vielmehr eher informativ zu verstehen.

Handlungsbedarf besteht nach bisheriger Kenntnis nicht zwingend, jedoch:

Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html

Mögliche Reaktion, insbesondere, wenn schon länger "erfasst" bzw. keine Gefahr besteht, "schlafende Hunde zu wecken":
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html
sowie "vorsorglich"
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
da dies u.U. Folgeschreiben vorerst unterbinden könnte, solange die jeweilige Rundfunkanstalt (bundesgesetzwidrig) keine Barzahlung entgegennimmt.
+ ggf. auch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
und ergänzend ggf. auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html

Bürger:
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"

Hinweis: Diese "Zahlungserinnerungen" scheinen seit geraumer Zeit weitestgehend eingestellt zu sein.
Nachfolgende Hinweise sind daher nur noch bedingt zutreffend.


Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html


Entscheidernder Satz hier zumeist:

--- Zitat ---Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/ Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
--- Ende Zitat ---

Seit September 2014 könnte dieser Satz aufgrund der Umbenennung der Bescheide u.U. wie folgt lauten:

--- Zitat ---Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
--- Ende Zitat ---

...oder vielleicht auch nur

--- Zitat ---Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Bescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.
--- Ende Zitat ---


Dieser Hinweis darf nicht verunsichern, denn genau um diesen rechtsmittelfähigen Bescheid geht es ja, da erst gegen diesen Rechtsmittel gegeben sind - siehe dazu folgende Beiträge... - jedoch:

Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html

Mögliche Reaktion, insbesondere, wenn schon länger "erfasst" bzw. keine Gefahr besteht, "schlafende Hunde zu wecken":
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html
sowie "vorsorglich"
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
da dies u.U. Folgeschreiben vorerst unterbinden könnte, solange die jeweilige Rundfunkanstalt (bundesgesetzwidrig) keine Barzahlung entgegennimmt.
+ ggf. auch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
und ergänzend ggf. auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html

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