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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks heute erhalten  (Gelesen 3629 mal)

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Hallo Mitstreiter,

Person A hat heute seinen Widerspruchsbescheid vom Südwestrundfunk erhalten, siehe Anhang.

Widerspruch wurde natürlich als unbegründet ablehnt.

Person A hat ab Zustellung einen Monat Zeit für seine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Nun fliegt A am Sonntag 03.08. für 5 Wochen nach Afrika in seinen wohlverdienten Urlaub.

Kann Person A beim Verwaltungsgericht KA beantragen, dass A nach seinem Urlaub die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann und wie geht Person A da vor?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 18:01 von Uwe«

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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Hier noch die vergrößerten Anhänge


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 23:03 von seppl«

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Hier die beiden letzten Anhänge, Dankeschön


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Kann Person A beim Verwaltungsgericht KA beantragen, dass A nach seinem Urlaub die Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann und wie geht Person A da vor?

Das wird wohl nicht gehen. A kann aber Klage erheben, Anträge stellen, Beischeide beifügen und statt der Begründung erklären, dass diese nachgereicht wird. Ggf. sollte auch ein Hinweis zur Abwesenheit gegeben werden, damit keine zu knappe Schriftsatzfrist gegeben wird.

Ich habe es letzte Woche so gemacht, habe noch nicht mal ne Frist bekommen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Ich habe alles von Rechtsanwalt Thorsten Bölck: Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2014-266 (Heft 5/2014 vom 01.03.2014)

Kann ich von dort für die Klage zitieren, was wäre daraus für die Klageschrift zitierfähig?
Ich bin fremd in Klage schreiben, möchte es aber gerne machen.
Welche Klagegründe wären noch von Vorteil?


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Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub. Aber da Du Dich sogar in Afrika im  "Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" befindest und "weil" Du "einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken" ziehst, bist Du "an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen".

Blechen mußt Du, ob in der Kalahari oder im Sauerland, ob am Nil oder am Rhein.  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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