Hallo zusammen,
ich möchte von euch Meinung zu folgendem fiktiven Fall erhalten:
Person A bewohnt seit Ende 2012 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Auf Infobriefe der Firma BS hat Person A bisher nie reagiert und nicht geantwortet.
Nun hat Person A einen Brief mit dem Betreff "Bestätigung zur Anmeldung" erhalten, indem Beitragsforderungen zurück bis zu dem 1.1.2013 gestellt werden.
So wie Person A das System versteht erfolgt in Kürze eine Zahlungserinnerung mit Rechtsbehehlfsbelehrung von Firma BS und dann sollte Person A spätestens reagieren.
In diesem Mehrfamilienhaus wohnt auch Person B in einer eigenen Wohnung.
Person B stellt die Informationen ihres Beitragskonto Person A zur Verfügung. Person A erklärt in einem Widerspruch an Firma BC seit Ende 2012 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung zu leben.
Person A stellt sich nun folgende Fragen:
A) Wären Forderungen an Person A somit nicht mehr zutreffend?
B) Prüft die Firma BS wie viele Wohnungen tatsächlich vorliegen und würde es auffallen wenn eine Wohnung weniger erfasst wird? Würde die Firma BS die Informationen der Anzahl der Wohnungen ggf. bei dem Vermieter einholen?
C) Welche strafrechtlichen Konsequenzen könnte auf Person A zukommen, wenn erkannt werden würde, es gibt zwei Wohnungen und Person A hätte falsche Angaben getätigt?
D) Sprechen gute Gründe gegen dieses vorgehen und/oder hat Person A einen wichtigen Punkt dabei nicht bedacht?
E) Oder akzeptiert die Firma BS ohne weitere Angaben, den Widerspruch von Person A mit der Erklärung mit Person B zusammen zu wohnen?
Vielen Dank erst mal und freundliche Grüße
Doc Brown