Gut, habe die Gesetze von oben mal gegoogelt, das verstehen nur Juristen. Ich ahne was gemeint ist, damit kann man aber nichts anfangen, als Laie. Den Link kenne ich (
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html), als ich dann aber was von satanischen Einflüssen las dachte ich mir, kein Wunder, und las nicht weiter.
Zur Sache: Wenn ich beim Bundesverfassungsgericht wegen so etwas klage wird das abgelehnt, mit Verweis auf Verwaltungsgericht, dort bekomme ich dann eine Absage mit der Begründung ich brauch mir das ja nicht anschauen... Super.
Der Weg geht also zunächst ans Verwaltungsgericht, ich habe eine Anmeldung als Teilnehmer ohne Rechtshilfebelehrung, einige sagen das kann ich ignorieren, der Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung sagt aber er hätte schon diverse Fälle gehabt wo auch so eine Zahlungsaufforderung bereits rechtliche Wirkung entfalten konnte, er verstünde das selber nicht aber es sei so. (...)
Mein zukünftiger Anwalt (ehemaliger Richter) empfahl mir die Gez nach Erhalt der Zahlungsaufforderung anzuschreiben und die Rechtshilfebelehrung einzufordern, den schalte ich aber erst ein wenn es los geht, der Spaß mit dem kostet nach seiner Aussage wohl einige Tausend Euro.
Ich denke die Gez verschickt keine Schreiben ohne Hintergedanken, dafür habe die genug Juristen. Ich stelle mir das Schreiben so vor:
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich ihnen mit das ich einer "Bestätigung der Anmeldung" durch den Beitragsservice
der ÖR (ehemals GEZ) widerspreche.
Einer damit eventuell beabsichtigten Bestell- oder Auftragsbestätigung oder gar einem beabsichtigten Vertragsabschluss widerspreche ich ausdrücklich.
Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen oder Gewissensgründen.
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).
Damit sage ich eigentlich nichts, brauche ich ja auch nicht, die Anmeldung durch die Gez ist ja im Grunde genommen wertlos, nur widersprochen habe ich ihr natürlich doch, rein vorsorglich.
Nun mußte ich mir hier gerade darüber aufklären lassen das ich gar nicht die Kompetenz habe den ÖR "Kriegspropaganda" zu unterstellen, ausserdem wüßte ich nicht wo ich eigentlich gegen so etwas klagen müßte...
Ich könnte hier jetzt einen Aufsatz über die Entstehung des Rundfunks aus der Kontrolle der Militärregierung versuchen, ausserdem recht interessante Publikationen von Intendanten aus den 70er-80er Jahren anführen die an den ÖR kein gutes Haar lassen, über die anarchistisch anmutenden Entgleisungen der 80er und die Wiedereinführung der Kontrolle durch die Politik, gipfelnd in der Entlassung von Brender und der Rüge daran durch das Bundesverfassungericht vor Kurzem.
Die Frage die sich mir stellt ist doch: Wenn die ÖR ihren gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag nicht erfüllen, insbesondere gar nicht erfüllen können, wie und wo muß ich dann dagegen klagen wenn ich diesen Stuss auch noch bezahlen soll ?
Das ich Dinge die meinen religiösen Wertvorstellungen nicht entsprechen ja nicht anschauen brauche tut doch eigentlich nicht zur Sache, ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren das ich zb. Nachrichten finanziere mit deren Hilfe Menschenleben für rein wirtschaftliche Zwecke geopfert werden oder, wie zb. im Fall der malaysischen Boeing, Familienangehörige und Opfer einer Tragödie zu reinen Spielbällen militärischer und geopolitscher Interessen instrumentalisiert werden, besseren wissens wohlgemerkt.
Das soll jezt hier keine Polemik sein, vielleicht können die Spezialisten hier mal ein wenig juristische Ordnung in das Ganze bringen... bin mal gespannt.