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Autor Thema: Grundgesetz nichts wert ?  (Gelesen 9165 mal)

D
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Grundgesetz nichts wert ?
Autor: 30. Juli 2014, 11:34
Kurze Zusammenfassung: 2013 wurde der Haushaltsabgabe von Juristen, Professoren und Staatsrechtlern ein kurzes Leben vorausgesagt, heute, mitte 2014 sind bisher alle Klagen gescheitert und die Erfolgsaussichten stehen schlecht, sagt einem auch jeder Anwalt. Evt. gibt es Nachbesserungen, das war es.
Ich eröffne dieses Thema um zu sehen ob es hier Interesse daran gibt neue Wege zu suchen um der Entmündigung durch das Staatsfernsehen entgegenzutreten.
Ich schlage dazu folgende Strategien vor, da die üblichen Wege anscheinend nicht erfolgversprechend sind:

1. Die ÖR erfüllen ihren gesetztlich vorgeschriebenen Auftrag nicht, wie man leicht anhand internationaler Nachrichten nachweisen kann, es handelt sich bei den ÖR um einen Regionalfunk in den Händen der Politik, national wie international.
Das hat auch der Bundesgerichtshof in übertragenem Sinne vor kurzem bestätigt, der Einfluss der Politik wurde gerügt.

2. Fernsehen, Rundfunk und Nachrichten sind im 21. Jahrhundert ein entscheidendes Mittel zur Kriegsführung geworden, da die ÖR Nachrichten relativ kritiklos übernehmen verweigere ich die Zahlung der Rundfunkgebüren aus Gewissensgründen.
Zum besseren Verständnis:
Krieg und Fernsehen von Paul Virilio
Die Tagesshow: Wie man in 15 Minuten die Welt unbegreiflich macht. von Walter van Rossum

Problem ist, das es hier natürlich nicht um (Welt)Politik gehen kann, sondern um den Nachweis das die ÖR ihren Auftrag nicht annähernd erfüllen - KÖNNEN. Um Politik kommt man da natürlich nicht herum, diese muß aber völlig wertfrei behandelt werden, es darf hier nur darum gehen den ÖR nachzuweisen das ich durch sie nicht in die Lage versetzt werde zu erkennen wie die Realität in der Welt tatsächlich aussieht.
Beispiel: In den 80ern demonstrierte man gegen den Nato-Doppelbeschluß weil die Öffentlichkeit darüber informiert war welche Bedrohung das für den Weltfrieden darstellt, mit Erfolg.
Die Situation heute ist durch das nachbeten der Verlautbarungen welche unter anderem die Nachrichtenagenturen liefern eine andere, der Bürger kann durch die Berichterstattung der ÖR nicht mehr erkennen in welche wirtschaftliche und militärische Bedrohungslage er duch die diversen Kriege der letzten Jahre geraten ist, obwohl die ÖR durchaus genügend Auslandskorrespondenten haben, es eigentlich besser wissen müßten.  Besonders auffallend natürlich nun in der Ukraine.
Dazu ein Link: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/29/putin-vertrauer-es-wird-krieg-in-europa-geben/

So, Thema kurz umrissen, bin gespannt ob es Interesse gibt, aber bitte wertfrei zum Thema Rundfunkauftrag oder Gewissensfreiheit bezüglich Kriegsführung. (Der Vietnamkrieg wurde in den Medien verloren, den Fehler machen die nicht noch einmal, der Irak-Krieg war die Generalprobe des Krieges als mediales Ereignis in Echtzeit)
Viele Spass bei diesem Thema, bin mal gespannt ob man denen daraus einen Strick drehen kann.


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#1: 30. Juli 2014, 14:00

Beide Argumente haben bereits in einer Klage Anwendung gefunden. Hier die Antwort auf 2.:

Die Klage ist insoweit unzulässig, als der Kläger in XXX beantragt, ihm das " Recht auf Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen" und das " Recht auf Widerstand" anzuerkennen.
Dieser Klageantrag fällt nicht unter den Numerus clausus der Klagearten (vgl. Eyemann, Kommentar, VwG, 13. Auflage, Rn. 21). Insbesondere kann der Klageantrag auch nicht als allgemeine Leistungsklage ausgelegt werden. Mit einer allgemeinen Leistungsklage kann nur die Vornahme oder das Unterlassen einer nicht als Verwaltungsakt zu qualifizierenden öffentlichen Amtshandlung begehrt werden. (vgl. Kopp/Schenk, Kommentar, VwGO, 15. Auflage, Vor. § 40 Rn. 8a). Ein Recht auf Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und ein Recht auf Widerstand kann der Beklagte nicht anerkennen oder statuieren, dazu fehlen ihm jegliche Rechtsgrundlagen. Es ist damit offenkundig, dass ein solcher Anspruch nicht durchgesetzt werden kann. Der geltend gemachte Anspruch erscheint von vornherein völlig unmöglich. In diesem Fall würde es zudem an der erforderlichen Klagebefugnis mangeln (vgl. § 43 Abs. 2 VwGO analog).


Obige Begründung ist wohl so zu verstehen, dass weder der Beklagte noch das Verwaltungsgericht zuständig ist und auch der Kläger nicht befügt ist, überhaupt eine solche Klagebegründung anzuführen. Bleibt hier nur der Weg zum Verfassungsgericht, bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft müsste sich mit dem Vorwurf der Kriegspropaganda beschäftigen. Beweise hierfür gibt es genügend....

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Unser Grundgesetz ist sehr viel wert aber praktisch nicht durchsetzbar...


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#2: 30. Juli 2014, 14:05
Das Hauptproblem dürfte die fehlende Definition der Grundversorgung sein die den aktuellen Lebensumständen kontinuierlich angepasst werden müsste.
Ich denke ein Programm mit neutralen (wirklich neutral ohne Wertungen durch Einzelne!) Nachrichten wäre von den Bürgern wesentlich einfacher zu akzeptieren.
Und der Preis wäre ein Centbetrag bzw. dann durch allg. Steuermittel nach dem Leistungsprinzip zu finanzieren!


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#3: 30. Juli 2014, 14:08
WOW !!!!!
Eine Antwort, und was für eine...
Ja, da brauche ich wohl was Zeit um das mal nachzulesen, bin inzwischen aber in diesem Forum auf eine andere gestoßen, vielleicht kann man das kombinieren: https://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/
Muß jetzt aber arbeiten, evt. später DANKE !!!!


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#4: 30. Juli 2014, 14:25
Die Religionsfreiheit hat auch schon in mindestens zwei Klagen Eingang gefunden, hier die Antwort der Gegenseite:

Hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung der Religionsfreiheit sei auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bayreuth im Gerichtsbescheid vom 24.6.2014 - B3 K 14.230 - hingewiesen:
"Der Kläger wird schließlich nicht in seiner Religionsfreiheit nach Art. 4 GG verletzt (VG Stuttgart, Urteil vom 17.2.1999, Az. 3K 3215/98). Er hat schon nicht vorgetragen, welcher Religion er angehört (bzw. nicht angehört) und inwieweit ihn die Rundfunkbeitragspflicht daran hindert, seine Religion (nicht) auszuüben. Soweit er Fernsehsendungen mit bestimmten Inhalten ablehnt, braucht er sie nicht anzusehen."


Die Kurzantwort des VGs lautet also, lass die Glotze aus aber zahlen darfst du trotzdem....


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#5: 30. Juli 2014, 14:51
Zitat
Ein Recht auf Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und ein Recht auf Widerstand kann der Beklagte nicht anerkennen oder statuieren, dazu fehlen ihm jegliche Rechtsgrundlagen.
Das ist doch völlig logisch: Das "Recht auf Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen" und das "Recht auf Widerstand" kann man bei einer Rundfunkanstalt tatsächlich nicht einklagen. Die Klage war doch saublöd formuliert. Der Kläger kann beantragen, den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechteverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien (s. Klage Olaf Kretschmann).
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#6: 30. Juli 2014, 15:04
Freut mich das hier intelligente Leute zusammenkommen, kurzer Einwurf, ich muß gleich weg:
Wer das Gutachten vom Kirchhoff und die gesamte Debatte verfolgt hat und die Klagen nachliest sollte so langsam merken das es sich um ein abgekartetes Spiel handelt, die hatten genügend Zeit sich vorzubereiten, über dieses Thema sind haufenweise wissenschaftlich Arbeiten geschrieben und Bücher veröffentlicht worden, die ÖR schwimmen im Geld, die Gez muß angeblich schon schwarze Kassen aufmachen, ein Heer von Juristen beschäftigt sich damit, die Richter sind eine eigene Gilde in der eigene Regeln gelten.
Wenn man auf die rationale nicht weiterkommt bleibt nur die irrationale Begründung, spricht Religion.
Was die überwiegende Mehrzahl der Verweigerer da treibt ist meiner Ansicht nach Spiegelfechterei.
Nur - man muß es dann auch richtig begründen können, und den richtigen Weg finden.
Mein auserwählter Anwalt war Richter am Oberlandesgericht, hoffe das ist eine gute Wahl.
Und hier scheine ich trotz anfänglicher Skepsis doch richtig zu sein.


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#7: 30. Juli 2014, 15:05

"...Die Klage war doch saublöd formuliert"

an Lefty: Danke für das Kompliment!  Die Klage war auch nicht so formuliert, sondern wurde vom Beklagten entsprechend uminterpretiert. Also lass mal die Kuh im Dorf!


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#8: 30. Juli 2014, 16:12

"...Die Klage war doch saublöd formuliert"

an Lefty: Danke für das Kompliment!  Die Klage war auch nicht so formuliert, sondern wurde vom Beklagten entsprechend uminterpretiert. Also lass mal die Kuh im Dorf!

Hallo MartinN,
dann bitte ich um Entschuldigung. Ohne den Zusammenhang konnte ich das natürlich nicht beurteilen. Werde mich mit Kommentaren künftig zurückhalten.
Lefty


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#9: 30. Juli 2014, 18:31

"...Die Klage war doch saublöd formuliert"

an Lefty: Danke für das Kompliment!  Die Klage war auch nicht so formuliert, sondern wurde vom Beklagten entsprechend uminterpretiert. Also lass mal die Kuh im Dorf!

Hallo MartinN,
dann bitte ich um Entschuldigung. Ohne den Zusammenhang konnte ich das natürlich nicht beurteilen. Werde mich mit Kommentaren künftig zurückhalten.
Lefty

Ist o.k. so, Deine Kommentare sind natürlich immer willkommen, schließlich haben wir alle dasselbe Ziel. :-)


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#10: 30. Juli 2014, 19:56
Gut, habe die Gesetze von oben mal gegoogelt, das verstehen nur Juristen. Ich ahne was gemeint ist, damit kann man aber nichts anfangen, als Laie. Den Link kenne ich (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html), als ich dann aber was von satanischen Einflüssen las dachte ich mir, kein Wunder, und las nicht weiter.
Zur Sache: Wenn ich beim Bundesverfassungsgericht wegen so etwas klage wird das abgelehnt, mit Verweis auf Verwaltungsgericht, dort bekomme ich dann eine Absage mit der Begründung ich brauch mir das ja nicht anschauen... Super.
Der Weg geht also zunächst ans Verwaltungsgericht, ich habe eine Anmeldung als Teilnehmer ohne Rechtshilfebelehrung, einige sagen das kann ich ignorieren, der Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung sagt aber er hätte schon diverse Fälle gehabt wo auch so eine Zahlungsaufforderung bereits rechtliche Wirkung entfalten konnte, er verstünde das selber nicht aber es sei so. (...)
Mein zukünftiger Anwalt (ehemaliger Richter) empfahl mir die Gez nach Erhalt der Zahlungsaufforderung  anzuschreiben und die Rechtshilfebelehrung einzufordern, den schalte ich aber erst ein wenn es los geht, der Spaß mit dem kostet nach seiner Aussage wohl einige Tausend Euro.
Ich denke die Gez verschickt keine Schreiben ohne Hintergedanken, dafür habe die genug Juristen. Ich stelle mir das Schreiben so vor:

Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit teile ich ihnen mit das ich einer "Bestätigung der Anmeldung" durch den Beitragsservice
der ÖR (ehemals GEZ) widerspreche.
Einer damit eventuell beabsichtigten Bestell- oder Auftragsbestätigung oder gar einem beabsichtigten Vertragsabschluss widerspreche ich ausdrücklich.

Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen oder Gewissensgründen.
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).

Damit sage ich eigentlich nichts, brauche ich ja auch nicht, die Anmeldung durch die Gez ist ja im Grunde genommen wertlos, nur widersprochen habe ich ihr natürlich doch, rein vorsorglich.

Nun mußte ich mir hier gerade darüber aufklären lassen das ich gar nicht die Kompetenz habe den ÖR "Kriegspropaganda" zu unterstellen, ausserdem wüßte ich nicht wo ich eigentlich gegen so etwas klagen müßte...  :o
Ich könnte hier jetzt einen Aufsatz über die Entstehung des Rundfunks aus der Kontrolle der Militärregierung versuchen, ausserdem recht interessante Publikationen von Intendanten aus den 70er-80er Jahren anführen die an den ÖR kein gutes Haar lassen, über die anarchistisch anmutenden Entgleisungen der 80er und die Wiedereinführung der Kontrolle durch die Politik, gipfelnd in der Entlassung von Brender und der Rüge daran durch das Bundesverfassungericht vor Kurzem.   

Die Frage die sich mir stellt ist doch: Wenn die ÖR ihren gesetzlich vorgeschriebenen Auftrag nicht erfüllen, insbesondere gar nicht erfüllen können, wie und wo muß ich dann dagegen klagen wenn ich diesen Stuss auch noch bezahlen soll ?
Das ich Dinge die meinen religiösen Wertvorstellungen nicht entsprechen ja nicht anschauen brauche tut doch eigentlich nicht zur Sache, ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren das ich zb. Nachrichten finanziere mit deren Hilfe Menschenleben für rein wirtschaftliche Zwecke geopfert werden oder, wie zb. im Fall der malaysischen Boeing, Familienangehörige und Opfer einer Tragödie zu reinen Spielbällen militärischer und geopolitscher Interessen instrumentalisiert werden, besseren wissens wohlgemerkt.
Das soll jezt hier keine Polemik sein, vielleicht können die Spezialisten hier mal ein wenig juristische Ordnung in das Ganze bringen... bin mal gespannt.


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#11: 30. Juli 2014, 20:39

Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen oder Gewissensgründen.
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).



Korrekt:

Ich verweise auf die Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012).


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#12: 30. Juli 2014, 21:33
Den Link kenne ich ( http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html ), als ich dann aber was von satanischen Einflüssen las dachte ich mir, kein Wunder, und las nicht weiter.

Dem Bundesverfassungs"gericht" unterstelle ich in dem Fall Befangenheit.
Diese genannte Verfassungsbeschwerde Az 1BvR 2550/12, mit dieser fragwürdigen Satanseinfluss-Phobie wurde von denen möglicherweise deshalb "beantwortet",
um Rundfunkbeitragskritik in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.

Andere Verfassungsbeschwerden betr. den Rundfunkbeitrag, wie Az 1BvR 2899/13,
die ganz konkret die Rundfunkbeitragsverfassungswidrigkeit aufzeigen,
wurden einfach unbegründet (!) abgewiesen (http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html ) .

Ist das Grundgesetz nichts wert ?
Da bin ich sicher, für das Bundesverfassungs"gericht" ist das Grundgesetz an sich nicht das Geringste wert.
Vgl. hierzu auch die anderen "Entscheidungen" von denen ( http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html )

Markus



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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#13: 30. Juli 2014, 22:22
Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen oder Gewissensgründen.
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.

Ich glaube, das Thema ist auch schon durch: Religiöse oder Gewissensgründe gelten nicht als besonderer Härtefall. 
Es können lt. meinen Erkenntnissen nur finanzielle Härtefälle geltent gemacht werden, und diese muss sich der Kläger von der zuständigen Behörde bestätigen und beglaubigen lassen.


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Re: Grundgesetz nichts wert ?
#14: 30. Juli 2014, 22:31
Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen oder Gewissensgründen.
Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.

Ich glaube, das Thema ist auch schon durch: Religiöse oder Gewissensgründe gelten nicht als besonderer Härtefall. 
Es können lt. meinen Erkenntnissen nur finanzielle Härtefälle geltent gemacht werden, und diese muss sich der Kläger von der zuständigen Behörde bestätigen und beglaubigen lassen.

Das Thema ist noch lange nicht durch!


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