Hallo,
weiß nicht, ob der Bereich hier richtig ist für meine Frage. Sonst bitte, liebe Moderatoren, verschieben:
Bin gerade am recherchieren wie Staatsverträge geschlossen und in ein Gesetz überführt werden.
Damit solch ein Vertrag als Gesetz gewertet werden kann, muss zuvor das Landesparlament hierfür abstimmen. Falls nicht, so stellt dies in der Tat nur ein Vertrag des Landes dar, aber keine gesetzliche Grundlage wonach sich der Bürger halten muss.
Finde auch für mein Bundesland, MV, keinerlei Protokolle des Landesparlament in dieser Sache.
Welche Argumentationen liegen also vor, dass der Vertrag doch ein Landesgesetz darstellt. Es wäre ja gegen das Demokratieprinzip, wenn ein Ministerkonferenz einfach solch einen Vertrag als Gesetz erhebt ohne Parlamentsentscheidung.
Vielleicht kann mir jemand was konkretes dazu sagen?