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Autor Thema: X hat noch nie gezahlt, 3x Post erhalten, bis auf den wichtigen...  (Gelesen 4263 mal)

  • Beiträge: 710
Hallo Forum ;)

Seit 6 Jahren hat X ein Apartment in einer öffentlichen Einrichtung. Internet ja, kein Fernseher und kein Radio, nur auf Arbeit und im Auto. Jedoch hört X nur sowas wie SWR oder andere bzw eher kein Radio wegen Geschmacksfrage.

Erster Brief dass es kein Konto gibt mit bitte auf Datenübermittlung und so weiter erhalten. Keine Reaktion von X. Wie auch empfohlen.
Zweiter Brief "Angaben".Keine Reaktion von X.
Dritter Brief mit einem Hinweis, der vorgenommenen Kontoneueröffnung und ein zugleich entstandener Zahlungsrückstand von ca 300 Euro, da die Vermutung dass ich Post nicht bekommen habe mit letztem Stand der Dinge. Keine Reaktion von X.

- Es steht noch keine BESCHEID irgendwo drauf

Bisher sieht X das als einfach "Bitte" und fühlt sich vorerst nur belässtigt.

In der Zwischenzeit hat X erfahren dass in seiner näheren Umgebung Leute GEZ bezahlen, Familienmitglieder und Freunde, sogleich liefe ein interne Aufklärungsarbeit. Darunter auch eine Freundin von X´s Mutter, welche noch weitere Post (vom Finanzamt) und sogar Besuch bekam ohne Wohnungseintritt. Bitten für Zahlungen bei nächsten Bersuch aber ohne Zeitangaben. In der Post vom FA stand drin das sie 20€ extra zahlen müsse, zuzüglich die ausstehenden Kosten. Es wurde alles bezahlt aus Angst vor Pfändung und Kontosperrung etc.

Weiterhin habt X der Freundin und meiner Mutter, dann empfohlen weitere Zahlungen unter Vorbehalt vorzunehmen, falls sie nicht den Rechtsweg gehen wollen da X´s Mutter gerade einen teuren Prozess hinter sich ließ, denn wegen Falschaussagen einer Sekretärin wurden Kontos gepfändet, also gesperrt, da keine Einzugsermächtigung, alles per ÜW, und X´s Mutter der Meinung war es wäre alles abbezahlt und daraufhin die Zahlung einstellte. Leider hat die Freundin auch nachgegeben und die Beiträge gezahlt.

Das ganz Gebiet ist sehr schwammig, aber es gibt keine eindeutigen Ergebnisse oder Taktiken um die "Zweitmiete" zu umgehen.
Wer kann X bitte sagen was in beiden Fällen passiert:

- Es werden gegenwärtig Zahlungen getätigt und auch Rückstände ausgeglichen, ergo gibt es Beitragskontos und Zahlungsverkehr
- Betreffende Personen wurde oberflächlich informiert, haben aber kein Nerv den Rechtsweg zu bestreiten, Zahlung unter Vorbehalt wurde in den Raum gestellt
- Anforderung eines Vertrags zwischen den Parteien (GEZ-privat Person) sollen angefordert werden. Ist das sinnvoll?
- Eine der beiden Personen macht sich zudem schlau, auch hier im Forum
- Person X wählt den Weg: Keine Reaktion, kein Vertrag, keine Unterschrift oder Einwilligung des Beitragsservice-Leistenden gegenüber der Bitte.
- Als Beitragleistender der nicht mehr zahlen will, aber keiner der gegenwärtigen Punkte erfüllt wie "Taub-Blindheit", Zahlungsrückstände ausgleichen muss, Besuch bekommt und Post vom Finanzamt ohne Unterschrift und Termine, eines Vollstreckungsbeamten der telefonisch und sogar mobil zu erreichen ist.

Diese Sachen sind sehr schwammig, nervig, zeitaufwendig und provokativ und aufdringlich und leider nicht für X zu beurteilen oder zu bewältigen. Auch kann ein normaler Arbeiter keine Zeit aufwenden um Gesetzbücher zu wälzen um zu verstehen was dort passiert und gemeint ist.

Weitere Fragen:
Wurde jemals ein begleichen des GEZ Beitrag mit Pfändung, Kontosperrung, Wohnungsräumung, gewaltsames eindringe in die Wohnung beschrieben?
Anwalt oder nicht, soll man mit der Judikativen gegen den Beitragsservice vorgehen?
Was passiert wenn man den Beitrag einfach nicht mehr bezahlt obwohl man ihn bisher gezahlt hat?
Was ist das gegenwärtig schlimmste Szenario das eintreten kann? (z.b. Kontopfändung, Gefängnisstrafe)

X hat mittlerweile selber ein Schreiben vorsorglich aufgesetzt. Es ist nicht geprüft und noch nicht versandt. Enthalten sind folgende Gesetze und Ideen:
- § 4 BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung
- § 4a BDSG Einwilligung
- § 15 BDSG Datenübermittlung an öffentliche Stellen Abs. 3
- § 58 des VwVfG
- Äußerungen über unklare Sicherheitsmaßnahmen und folgen
- Artikel 11 EU-Grundrechte Abs. 1
- Massendatenspeicherung nichtig vom 8 April 2014 - http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=150642&occ=first&dir=&cid=316886
- Beweise über korrupte Medien (anna thalbach) und politischer Einfluss auf Medien
- § 44 Abs. 2 und 4 und 5 Satz 1 ??? Nur als Idee
- Auflistung der bisherigen Klagen
- Meinungen/ Kritik von Rechtspersonen und anderen
- Leistungsnachweis, welche Leistung bezieht X tatsächlich, ist die "Möglichkeit" eine "Leistung"?
- Verhältnisfrage zu Beitrag und genutzten Service
- Beleidigung als Individuelle private natürliche Person (da ALLE zahlen müssen mit Wohnung)
- Zudem hat X seine Daten zum Verkauf angeboten für den gleichen monatlichen Betrag wie der Beitrag.


Danke für eine Einschätzung, Tipps der Person X


LG
Empfänger


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r
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Das ganze hat einen Ablauf, auf den man sich getrost einlassen kann, die Frage die jeder für sich selbst beantworten muss, ist, ob und wann er abspringt.

Ich selbst habe 7 Briefe bekommen, bis dann erstmal die "Rechtshelfsbelehrung" kam. Bis dahin sollte Person A GARNICHTS dem örr schreiben, weil eine Antwort offenbar als Zustimmung gewertet werden kann, das erste wo man drauf antwortet ist die Rechtshelfsbelehrung.
Bin in derselben Situation wie A, auch nur ein kleines Licht, darum kenne ich seine Ängste gut.
Die Antwort auf diese "Rechtshelfsbelehrung" sollte ein Widerspruch sein, der 2 Dinge enthalten sollte:

1. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung nach ..ähh..den paragraph weiß nicht grad nicht auswendig, steht aber öfters im Forum. Das ist damit die nicht mehr Geld abbuchen von dem Konto von person A, im Fall sie haben seine Bankverbindung.

2. Die Argumentation, die Widerspruchsgründe. Wobei hier keine Ausführlichkeit herrschen muss, manche meinen auch, es wäre nicht schlecht, wenn man seine besten Gründe in der Hinterhand behält, damit der örr sich nicht auf die Verhandlung vorbereiten kann. Da ist man frei wie man es macht, das wichtige ist ja der Widerspruch erstmal.

Den sollte man auch zur Sicherheit per Einschreiben dann abschicken.

An der Stelle stehe ich gerade und wies weitergeht ? Also für die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist hier die einhellige Meinung, daß man keinen Anwalt braucht, man sollte halt gute , für einen wichtige Gründe haben aber das ist meine persönliche Meinung. Man kann auch allgemeine Gründe nehmen, wie z.b. daß der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist aber genauso zwingend umgesetzt wird..aber für mich persönlich wäre das dann zu weit weg irgendwie, ich hätt immer Angst das der Richter mich fragt: Wollense das Land retten oder ihre Haut ?!?

Generell gilt: sich nicht kirre machen, die Schmierbriefe vom örr kommen zuweilen recht bedrohlich und fordernd daher, immer nur gründlich nachschauen, ob eine Rechtshelfsbelehrung dabei ist und wenn nicht, in die Ablage.
Hab die Dinge trotzdem immer aufgehoben weil ich nach der 1. Verhandlung in Revision gehen werde und dann einen Anwalt nehme.

Es ist ziemlich sicher, daß man verliert übrigens. Aber das ist ja kein Grund, sich nicht zu wehren.


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Hey, danke robbig, hoffe doch das der ÖRR sich wie die GEZ ähnlich verhält, X kennt nur "Beitragsservice des ARD,ZDF,D-Radio". Aufheben sowieso und ALLES schriftlich abhandeln. Die Erfahrung hat X zumindest auch gemacht. Und per einschreiben oder Empfangsbestätigung, wenn es nicht gerade das gleiche ist.

Wie ist es wenn man schon zahlt...geht da nur der Vorbehalt? X wüsste gerne wo er da was findet im Forum, wo es darum geht laufende Kosten zu unterbinden. X kennt nur "Vorbehalt". Würde X aber gerne mehr Infos bieten :D. Wie schon aufgefallen ist, macht sowas sehr viel weniger Zeit für die schönen Dinge im Leben. Daher ist dieser Verwaltungsakt auch ein persönlicher Angriff auf die Freiheit...würde mir so einfallen. Ich hab schon einiges gelesen und auch X würde gerne mit Paragraphenwissen prahlen, aber ob ich die Anwenden kann weiß ich nicht. Wobei zum Datenschutz gibt es gute Punkte, hat da mal einer was geschrieben? Ich werde mal suchen gehen....

Wem noch was interessantes einfällt, immer her...
Danke
Grüße
recipher (cooler nick kann man sich umbenennen?)

sry 4 schraipfähler


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Was "zahlen unter Vorbehalt" betrifft, ist so mancher hier (ich auch) der Meinung, daß das ist wie wenn man jemand ordentlich eins auf die Mütze geben will, ohne ihn zu verärgern und deshalb nur so tut, also ob mans tun möchte.

Soll heißen, das ist wohl so wie wenn man bezahlt, das Geld ist weg und "unter Vorbehalt"..wie sollte man das Geld dann jemals wieder bekommen ? Man müsste es - bei diesen Betrügern(darf man ja seit kurzem sagen, seit dieser Bestenlisten-ranking show) und Abzockern(darf man schon lange sagen) - sich zurück-erstreiten, und ob das gelingt ?
Sicherer ist das Geld bei dem Aufgehoben, dem es auch gehört.
Nur Mut, so schnell wird man nicht in den Schuldturm gesperrt, Person A soll das Geld lieber auf den Kopf hauen, da ist es wenigstens sinnvoll angelegt.
Oder sich einige Gramm Gold als Anlagemünze kaufen und die wo verstecken, dann hat sie was wenn der Euro den Geist aufgibt.


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Sehr sympathische Antwort ^^. Dennoch, mit gefällt "Vorbehalt" auch nicht und der Mutter von X auch nicht. Dennoch wo kenn denn X mal ein Schreiben hochladen um es analysieren zu lassen? Kann ich hier doch bestimmt tun...


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Zählt der Schuldturm als Wohnung? (abgeschlossen natürlich)  :)

Was "zahlen unter Vorbehalt" betrifft, ist so mancher hier (ich auch) der Meinung, daß das ist wie wenn man jemand ordentlich eins auf die Mütze geben will, ohne ihn zu verärgern und deshalb nur so tut, also ob mans tun möchte.

Soll heißen, das ist wohl so wie wenn man bezahlt, das Geld ist weg und "unter Vorbehalt"..wie sollte man das Geld dann jemals wieder bekommen ? Man müsste es - bei diesen Betrügern(darf man ja seit kurzem sagen, seit dieser Bestenlisten-ranking show) und Abzockern(darf man schon lange sagen) - sich zurück-erstreiten, und ob das gelingt ?
Sicherer ist das Geld bei dem Aufgehoben, dem es auch gehört.
Nur Mut, so schnell wird man nicht in den Schuldturm gesperrt, Person A soll das Geld lieber auf den Kopf hauen, da ist es wenigstens sinnvoll angelegt.
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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 710
Ansatz des Zweitmiete wenn logische Definitionen für den Grund der Abgabe fehlschlagen?

Was befürwortet die Zweitmiete, wenn aus bisherigen Anschreiben der GEZ (ehemals GEZ bzw. BEZ) keine schlüssige logische Schlußfolgerung zu erkennen ist, dass es sich um Beiträge für eine Rundfunk (für den Rundfunk/ für die Wohnung) handelt, aber jegliche Argumentation dahingehend immer mit "Wohnungsinhaber ist Schuldner" begründet wird?

Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass man tatsächlich für den Rundfunk zahlen würde, wenn man bisher nur Post bekommen hat wo dies behaupt wird und man selbst keine Medien nutzt, bzw. dies bisher gratis vernimmt.

Kann mich gerade nicht entsinnen ob dies schon mit anderen Worten schon thematisiert wurde.
Ach doch:

Gilt Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Mieter? Rundfunkbeitrag = Mietkosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16478.msg108917.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2015, 02:28 von Bürger«
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