Nach unten Skip to main content

Autor Thema: RBStV ohne ARD im "Gesetzestext"? Bezug Schickschuld §10  (Gelesen 2444 mal)

  • Beiträge: 710
Hi,

Nur mal so...Vielleicht eine Verständnisfrage...

Immer wenn wenn eine Aufzählung gemacht wird, im RBStV, wie:"...Die Landesrundfunkanstalt führt, die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab..." fehlt mir da irgendwie die ARD...ergo eigtl. die LandesRundfunkanstalt, wir aber nie so angegeben (Nachfolgend ARD oder Rundfunkanstalt) und weiter im Text stimmt da vermutlich die Reihenfolge nicht, oder?!

Ich nahm an, nach Wiki-belesung, dass die LandesMEDIENanstalt der LandesRUNDFUNKanstalt (Zusammenschluss aller in ARD) übergeordnet ist. Wieso führt im Umkehrschluss die Rundfunkanstalt an die Medienanstalt, Schickschuld-Anteile ab? Man ginge ja eher davon aus dass von oben nach unten verteilt würde. Kann man mir das einer erklären, ich bin kein Jurist?!

Weiterhin empfinde ich die Schickschuld, wenn das jetzt auf den Schuldner (uns) fällt/fallen sollte/ etwas seltsam. Man lese dazu die Bedeutung auf Wikipedia Schickschuld. Als Auszug:

-...Dabei bedient sich der Schuldner einer Transportperson (z. B. Post), um die Leistung zu bewirken.
-...Nach § 270 Abs. 1 BGB trägt der Schuldner die Leistungsgefahr bis zur Ankunft. Bei Nichtankunft des Geldes trotz Versand muss also der Geldschuldner noch einmal zahlen. Ob am Begriff der qualifizierten Schickschuld festzuhalten ist, ist seit Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie durch Beibehaltung des § 270 BGB nur noch für Verbraucher zweifelhaft

Muss man denen das Geld also per Brief schicken? Ich bin verwirrt, soll wohl so sein.

MFG


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 886
Ich grabe das mal aus, weil mir dazu gerade ein Gedanke kam...
Ich verstehe es so, dass der Beitragspflichtige die "Schuld" "auf eigene Rechnung" hinschicken muss. Er muss also die Leistung des Schickens zusätzlich erbringen.

Aber heißt Schickschuld nicht auch, dass ich für den Erfolg nur bedingt haftbar bin?
Wenn ich also eine Einzugsermächtigung ausstelle aber ein zweiter Kontoinhaber jedes mal die Überweisung zurückbucht... und ich davon nichts mitbekomme... dann bin ich doch meiner Schickschuld nachgekommen, richtig?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

g
  • Beiträge: 368
Wenn ich also eine Einzugsermächtigung ausstelle aber ein zweiter Kontoinhaber jedes mal die Überweisung zurückbucht... und ich davon nichts mitbekomme... dann bin ich doch meiner Schickschuld nachgekommen, richtig?
a) man stellt einem nicht rechtsfähigem Wesen keine Einzugsermächtigung aus.

b) das sind Spielereien, auf die man besser verzichten sollte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben