Telefonisch kann der BS vom Weihnachtsmann erzählen, der nach Saisonende Ostereier färbt. Nur schriftliches ist verbindlich. Woher der BS seine Weisheiten nimmt, kann im Geldbeutel nachgeschaut werden. Nur wenn das Haus eine Betriebsstätte ist, hat BS recht. Wenn es ein Wohnheim ist, hat BS nicht recht. Da die Personen dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden, dient die Unterbringung nicht der vorübergehenden Unterbringung, sondern die Personen wohnen dort dauerhaft, in einem Haus, mit vielen Zimmern. Zur Not muss das Treppenhaus zum Schlafen geeignet sein, damit es als neuartige Wohnung durchgeht.
Hier der komplette §3 aus dem RBStV mit der Definition, was eine Wohnung ist und was keine Wohnung ist, macht euch selbst ein Bild.
Leider bleibt nur der Umweg ohne die Stiftung, eine Person, die nicht befreit ist, übernimmt den Beitrag, die anderen melden sich auf dessen Beitragsnummer an. Kann online erledigt werden.
§ 3 RBStV Wohnung(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.
Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes.
(2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:
1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Unterkünfte für Asylbewerber, Internate,
2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unterbringung dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen,
3. Patientenzimmer in Krankenhäusern,
4. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und
5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N