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Autor Thema: Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt  (Gelesen 28430 mal)

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Seltsame Rechtssprechung.
In Hamburg und Darmstadt muss die RA die Kosten tragen,
in Freiburg, Stuttgart usw. der Kläger.

Wo gibt es noch Ausreisserurteile, in denen die RA die Kosten tragen muss?

(Hamburg, das war doch auch das Verwaltungsgericht, dass die Klagen gleich ruhend gestellt hat?
 Die Stadt wird mir sympathisch ... )


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