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Autor Thema: Nachzahlung reduzieren durch "Einzug" kurz vor Abgleichdatum?  (Gelesen 1386 mal)

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Hallo zusammen,
   
Hypothetische Person A ist auch so einer, der nie fernsieht und sich daher sehr schwertut mit der Zwangsabgabe. Angenommen dieser hat erst vor 1,5 Monaten seinen ersten Bescheid (Aufforderung zur Anmeldung) bekommen, vor einem halben Monat dann den zweiten (mit Androhung automatischer Zwangsanmeldung), und überlegt nun ob er irgendwie vor einer rückwirkenden Nachzahlung zum 01.01.2013 herumkommt (19 * 17,98€ = 341,62€ für nichts :o ).
   
Die (wahren) Umstände sind: A wohnt ganz alleine in seiner Wohnung, ist erst kurz vor dem 01.01.2013 (mit Studienende) eingezogen, und ist auch offiziell noch mit Zweitwohnsitz bei den Eltern gemeldet.
Nun habe ich das so verstanden, dass die BS-Leute über As Existenz überhaupt nur Wind bekommen haben über einen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern, nicht wahr? Ist allgemein (also euch) bekannt wann diese Abgleiche geschehen sind und wieviel an Information der BS bekommen hat (z.B. auch Einzugs-/Melde-Datum)?
 
Worauf ich hinaus will: Könnte Person A vielleicht behaupten erst deutlich später eingezogen zu sein (z.B. erst kurz vor Abgleichzeit) und davor bei seinen beitragzahlenden Eltern gewohnt zu haben, um so die Nachzahlung zu reduzieren?
   
Oder ist das zum Scheitern verurteilt, weil z.B. der BS weiß wann A eingezogen ist oder z.B. eine Mietvertragskopie anfordern darf?
 
Viele Grüße


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