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Autor Thema: GEZ unzulässig  (Gelesen 11075 mal)

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GEZ unzulässig
Autor: 02. April 2009, 06:41
Hallo Leute,
die Sache wird glaube falsch angegangen. Als ich festgestellt habe dass man in Deutschland kein Recht erhalten kann, gelangte ich dadurch auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Über das Internet fand ich dann heraus, das die BRD kein nach Völkerrecht anerkannter Staat ist, sie ist lediglich ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten.
Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf.
Da sich die GEZ auf einen Staatsvertrag bezieht, kann man hier feststellen, dass dieser rechtlich nicht existiert, da die BRD und deren Länder lediglich Verwaltungen darstellen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1973 im Grundsatzurteil BVerfGE 2BvF 1/73 festgestellt und wurde erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil  AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006 bestätigt. Ein Staat wurde dem Volk auf Grund von Machtverlangen und Geldgier der sogenannten Politiker nur vorgespielt. In anderer Angelegenheit bin ich bereits durch mehrere Gerichtsinstanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Nicht ein Urteil, Beschluss war wie vom Gesetz vorgeschrieben vom Richter persönlich unterzeichnet (BGB §126; ZPO §315; Beweiskraft ZPO §§ §355). Also ungültig!!! Zu Schluss möchte ich noch anmerken, das Deutschland bis heute keinen gültigen Friedensvertrag erhalten hat und noch immer von den drei Westmächten besetzt wird. Auf einen Friedensvertrag hat man 1990 bei den 2+4 Verhandlungen bewusst verzichtet, damit die Verbrechen der Politiker gegen das Volk nicht herauskommen. Das hätte das Ende der Politik bedeutet wie wir sie kennen. Das bedeutet wiederum auch, dass die eigentliche Deutsche Regierung nicht Handlungsfähig ist. Alles hier zu schildern wäre für ein Forum zu umfangreich.
Weitere Quellen:
www.bund-fuer-das-recht.de
www.brd-matrix.de
www.brd-menschenrechte.de


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Re: GEZ unzulässig
#1: 02. April 2009, 09:00
Dann reiche Klage gegen die BRD ein, löse anschließend den Staat auf und somit sind wir die ÖRR los, die auf dem Rundfunkstaatsvertrag basieren. Und ohne ÖRR auch keine GEZ. Problem gelöst.

Teile uns bitte mit, wenn du damit durch bist.

Viel Glück und bis dahin!

René


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Re: GEZ unzulässig
#2: 02. April 2009, 19:29
Hallo Leute, die Sache wird glaube falsch angegangen. Als ich festgestellt habe dass man in Deutschland kein Recht erhalten kann, gelangte ich dadurch auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Über das Internet fand ich dann heraus, das die BRD kein nach Völkerrecht anerkannter Staat ist, sie ist lediglich ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten.
bringt das eigentlich irgend eine Befriedigung, den Blödsinn der Neonazis auch noch zu wiederholen? Seit Jahrenden müssen wir uns von diesem dämlichen Pack genau diesen Schwachsinn anhören.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/rittersturzkonferenz.pdf.
ist inzwischen überholt

Da sich die GEZ auf einen Staatsvertrag bezieht, kann man hier feststellen, dass dieser rechtlich nicht existiert, da die BRD und deren Länder lediglich Verwaltungen darstellen.


sind jüngste historische und politische Ereignisse eigentlich unbemerkt an dir vorübergezogen?
Das Thema ist zur Genüge diskutiert und beleuchtet worden. Es ist Unsinn. Eine sogenannte Westverwaltung hatte man geschaffen um die Tatsache der faktischen Teilung und das Streben nach Wiedervereinigung zu berücksichtigen. Inzwischen hat sich das Rad der Geschichte aber weitergedreht, wie wir alle wissen.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1973 im Grundsatzurteil BVerfGE 2BvF 1/73 festgestellt und wurde erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil  AZ. EGMR 75529/01 vom 08.06.2006 bestätigt.


wenn du dir das richtig durchgelesen hast, dann sollte dir aufgefallen sein, daß das Dritte Reich zwar formaljuristisch weiterbesteht aber aus zahlreichen Gründen handlungsunfähig ist und durch Gründung der Bundesrepublik mit ihrem Grundgesetz neu organisiert wurde. Es existiert nurmehr auf ein paar Papieren, praktisch aber nicht.

Ein Staat wurde dem Volk auf Grund von Machtverlangen und Geldgier der sogenannten Politiker nur vorgespielt. In anderer Angelegenheit bin ich bereits durch mehrere Gerichtsinstanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Nicht ein Urteil, Beschluss war wie vom Gesetz vorgeschrieben vom Richter persönlich unterzeichnet (BGB §126; ZPO §315; Beweiskraft ZPO §§ §355). Also ungültig!!! Zu Schluss möchte ich noch anmerken, das Deutschland bis heute keinen gültigen Friedensvertrag erhalten hat


was nichts zur Sache tut, da er überflüssig ist. Er wurde einhellig als historisch überholt betrachtet. "Am 15. März 1991 wurde die Nachkriegsordnung endgültig beseitigt. Die Forderung nach einem Friedensvertrag ist daher im besten Wortsinn „historisch überholt“; die Vielzahl erheblich stärkerer völkerrechtlicher Vertragsbindungen sichert, dass die Mitgliedstaaten in Frieden zueinander stehen, wie z. B. innerhalb der NATO oder in der EU." Lies dir dazu das Thema Zwei plus vier-Vertrag durch


und noch immer von den drei Westmächten besetzt wird.


auch das ist Blödsinn. Hierzu auch Zwei plus vier-Verträge lesen.
Das Besatzungsstatut wurde am 10. April 1949 von den drei westlichen Alliierten Frankreich, Großbritannien und den USA in Washington verabschiedet und dem Parlamentarischen Rat in einer Note übermittelt; am 12. Mai 1949 wurde es von den drei Militärgouverneuren und Oberbefehlshabern förmlich verkündet. Es ersetzte die Militärgouverneure durch (zivile) Hohe Kommissare und regelte die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der neu einzusetzenden deutschen Regierung vom 15. September 1949 und der Alliierten Hohen Kommission (AHK). Es trat am 21. September 1949 in Kraft und galt, bis die Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wirksam wurden. Die damit verbundenen alliierten Vorbehaltsrechte verloren erst 1990 mit der Deutschen Wiedervereinigung und dem In-Kraft-Treten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als Deutschland die volle Souveränität wiedererlangte.

Auf einen Friedensvertrag hat man 1990 bei den 2+4 Verhandlungen bewusst verzichtet, damit die Verbrechen der Politiker gegen das Volk nicht herauskommen.

eine reichlich merkwürdige Umformulierung der historischen Tatsachen


Das hätte das Ende der Politik bedeutet wie wir sie kennen. Das bedeutet wiederum auch, dass die eigentliche Deutsche Regierung nicht Handlungsfähig ist.


und wieder Blödsinn


Alles hier zu schildern wäre für ein Forum zu umfangreich.


es ist einfach müßig, weil so viel Unsinn zu so viel unsinnigen Diskussionen führt




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Re: GEZ unzulässig
#3: 03. April 2009, 06:55
        Hallo, da ist ja mal einer Schlau! Wohl Mitarbeiter der GEZ?!
Ich habe hier weder Rechtsradikale Ansichten vertreten, noch war die Rede vom dritten Reich.
Eigentlich hatte ich von keinem Reich geredet. Da dies aber nun einmal angesprochen wurde, antworte gehe ich auch darauf ein. Wenn man vom Deutschen Reich spricht, ist die Rede vom Deutschen Reich  welches bis 1937 bestanden hat. So wurde es bisher auch bestätigt. Da jeder, wie es dem Deutschen halt eingetrichtert wurde, gleich ans dritte Reich  denkt, wenn man von einem Deutschen Reich spricht, verwende ich diese Bezeichnung erst nicht, sondern spreche von Deutschland. Hier das dritte Reich anzubringen, stellt lediglich den Versuch dar, meine Aussagen als Rechtsradikal abzutun.
Doch leider muss ich hiermit mitteilen, dass deren Ansichten sicherlich nicht mit den meinen übereinstimmen. Ich arbeite schon seit fast 30 Jahren mit Menschen aus den verschiedensten Kulturen zusammen und habe keine Probleme damit. Aber nach dem Kommentar welcher  hier abgegeben wurde, lügen internationale Gerichte.
Im  2+4 Staatsvertrag steht folgender Eintrag: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Somit ist die BRD und DDR mit der Gültigkeit der 2+4 Verträge am 15.03.1991 untergegangen. Es ist nicht die Rede von der vereinten Bundesrepublik Deutschland, sondern vom vereinten Deutschland. Von der DDR redet ja auch keiner mehr.
In den Medien der Schweiz, einem neutralen Land, werden schon Berichte über die Situation in Deutschland berichtet. Die lügen sicherlich auch alle.
http://www.schweizmagazin.ch/news/336/ARTICLE/7015/2009-02-24.html
Sicher ist jedenfalls, das man sich nicht mehr auf das GG berufen kann, da dieses im Zuge mit der Wiedervereinigung und der daraus resultierenden Streichung des Art. 23 ungültig wurde. Art. 23 GG definierte den Geltungsbereich des GG. Ohne Geltungsbereich, kein Gesetz. GG 23 wurde später einfach überschrieben. Genug für heute.


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Re: GEZ unzulässig
#4: 03. April 2009, 08:52
@harry_s

Wir sind in einem Forum, welches sich mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der GEZ befasst.

Du wirst sicher woanders im Internet oder sonst wo eine adäquatere Plattform als diese finden, um solche Themen zu behandeln. Hier ist der falsche Ort.

Danke für dein Verständnis.

René


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Re: GEZ unzulässig
#5: 03. April 2009, 13:07
@harry_s

Da musst Du jetzt ganz schnell nach Baden-Baden fahren, um das Problem auf internationaler Ebene zu lösen. Vielleicht bei einem Käffchen mit Frau Obama...
Das steht dann morgen in der Bild " Nachdem Frau Obama Kaffee in einer Londoner Krebs-Station getrunken hat, kümmert sie sich nun auch um die Sorgen deutscher GEZ-Gegner, während ihr Gatte auf dem NATO-Gipfel Frau Merkel entmachtet"


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Re: GEZ unzulässig
#6: 04. April 2009, 00:37
        Hallo, da ist ja mal einer Schlau! Wohl Mitarbeiter der GEZ?!

gut, ich hab schon befürchtet, daß dein Weltbild recht einfach gestrickt ist. Aber ich bin dann doch überrascht.
Klar, bin ich von der GEZ. Hast du genau erkannt. Kompliment.

Ich habe hier weder Rechtsradikale Ansichten vertreten, noch war die Rede vom dritten Reich.

wer hat behauptet, daß du rechtsradikale Ansichten vertrittst?

Eigentlich hatte ich von keinem Reich geredet. Da dies aber nun einmal angesprochen wurde, antworte gehe ich auch darauf ein. Wenn man vom Deutschen Reich spricht, ist die Rede vom Deutschen Reich  welches bis 1937 bestanden hat. So wurde es bisher auch bestätigt. Da jeder, wie es dem Deutschen halt eingetrichtert wurde, gleich ans dritte Reich  denkt, wenn man von einem Deutschen Reich spricht, verwende ich diese Bezeichnung erst nicht, sondern spreche von Deutschland. Hier das dritte Reich anzubringen, stellt lediglich den Versuch dar, meine Aussagen als Rechtsradikal abzutun.

gut, daß wir nicht miteinander gesprochen haben, sonst fiele der Beweis nun schwer. Aber es steht ja schwarz auf weiß geschrieben. Insofern bin ich auch ganz beruhigt und frage mich eigentlich nur, wie jemand so verschwurbelt denken kann. Geschriebenes hat ja den unschlagbaren Vorteil, daß man es immer wieder durchlesen und darüber nachdenken kann. Das mußt du aber nicht.

Doch leider muss ich hiermit mitteilen, dass deren Ansichten sicherlich nicht mit den meinen übereinstimmen. Ich arbeite schon seit fast 30 Jahren mit Menschen aus den verschiedensten Kulturen zusammen und habe keine Probleme damit. Aber nach dem Kommentar welcher  hier abgegeben wurde, lügen internationale Gerichte.
Im  2+4 Staatsvertrag steht folgender Eintrag: Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Somit ist die BRD und DDR mit der Gültigkeit der 2+4 Verträge am 15.03.1991 untergegangen.

nun ja, in Anbetracht deiner verschwurbelten Gedankengänge wundert mich nun diese verkorkste Interpretation auch nicht mehr


Es ist nicht die Rede von der vereinten Bundesrepublik Deutschland, sondern vom vereinten Deutschland. Von der DDR redet ja auch keiner mehr.
In den Medien der Schweiz, einem neutralen Land, werden schon Berichte über die Situation in Deutschland berichtet. Die lügen sicherlich auch alle.

Tatsächlich? Die Schweiz, das ist doch dieses Land mit den vielen Bergen und dem Käse, nicht wahr? Ich glaube sogar, die verkaufen den Käse auch nach dem Konstrukt, das es ja gar nicht gibt, also diesem nichtexistierenden Dings weiter nördlich.

http://www.schweizmagazin.ch/news/336/ARTICLE/7015/2009-02-24.html
uiuiui. Harter Tobak, echt. Aber wer schon den Artikel 146 nicht richtig zitieren kann, sollte besser keine so langen Elaborate absondern. Da kann nix bei rauskommen.

Ich zitiere mal die Schweizer:
"In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll."

Und da halte ich mal den Artikel 146 GG dagegen und vergleiche:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Ich kann leider nirgens einen Satz finden, der sagt, daß das Grundgesetz am Tag der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verliert. Ich kann auch keinen Satz finden, der besagt, daß das Grundgesetz durch eine vom Volk verabschiedete Verfassung "ersetzt werden soll". Die Betonung liegt auf "soll". Von "soll" ist hier nirgens die Rede. Es ist die Rede davon, daß das Grundgesetz dann ungültig wird, WENN eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das bedeutet, es KANN. Es bedeutet nicht, es SOLL.

Sicher ist jedenfalls, das man sich nicht mehr auf das GG berufen kann, da dieses im Zuge mit der Wiedervereinigung und der daraus resultierenden Streichung des Art. 23 ungültig wurde.

nein, wurde es nicht. Das ist mal wieder kompletter Unsinn. Das Grundgesetz behält so lange seine Gültigkeit, bis das Volk in freier Entscheidung eine Verfassung verabschiedet hat. So, und nicht anders, steht es in Artikel 146. Die Wiedervereinigung beendete die Gültigkeit auch nicht, da durch die Wiedervereinigung die ehemalige DDR dem Geltungsbereich des GG beigetreten ist


Art. 23 GG definierte den Geltungsbereich des GG. Ohne Geltungsbereich, kein Gesetz.


Jau, da stand auch was von Württemberg-Hohenzollern.
Wieso ohne Geltungsbereich? Der Artikel regelte den Geltungsbereich auch für die Zeit nach der möglichen Wiedervereinigung. Es hieß: "In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Der Beitritt erfolgte mit Beschluß durch die Volkskammer. Somit ist der Geltungsbereich gegeben.
Der alte Artikel 23 wurde damit überflüssig, deshalb konnte er überschrieben werden.

GG 23 wurde später einfach überschrieben.


ich denke auch, es wäre besser gewesen, dort eine Lücke zu lassen, damit manche Leute nicht auf dumme Gedanken kommen. Artikel 13 sollte auch weg. Bringt nur Unglück.

Genug für heute.

wie wahr




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Re: GEZ unzulässig
#7: 05. April 2009, 10:39
Hallo Rene, Besucher des Forums, GEZ.
Als ich mich gegen die GEZ gewehrt habe, verlangte ich eine Legitimierung von denen. Diese konnte man mir nicht belegen und es war auch nichts von denen unterschrieben worden, also für mich so nicht akzeptabel. Unterschriftenberechtigt ist allerdings nur der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Gebühreneinzugszentrale. Diese stellen nun einmal keine natürlichen Personen dar. Da es nun in die nächste Runde geht, dachte ich, ich könnte in einem Forum nützliche Informationen erhalten. Leider stellte ich fest, dass man hier noch immer auf den Paragraphen der  Informationsfreiheit reitet. Das ist so alt wie die GEZ und eine Einbahnstraße. Daher wollte ich lediglich darauf aufmerksam machen, dass die BRD schon immer eine Verwaltung dargestellt  hat und daher keine Berechtigung hatte, einen Staatsvertrag abzuschließen. Staatsverträge können nur zwischen anerkannten Staaten abgeschlossen werden. Auf einem Staatsgebiet kann auch nur ein Staat existieren! Meine Aussage hat nichts mit Radikalismus jeglicher Art zu tun. Wenn ihr hier so blauäugig seid, zu glauben, dass dieses Forum nicht überwacht und alles was gegen die GEZ fruchten würde, von denen zunichte gemacht wird, dann tut ihr mir leid. Also Rene, ich denke schon das ich hier richtig war, nur für mich gibt es hier nicht Neues.
Noch eine Anmerkung: Das, was man versucht hat mir vorzuhalten, stellt eher ihr dar. Wie vor 70 Jahren glaubt ihr blind alles, war ihr von der Regierung erzählt bekommt und folgt denen blind ohne zu prüfen, ob das auch wirklich so ist. Und genau auf diese Weise verurteilt ihr etwas, ohne vorher zu prüfen, ob da nicht doch etwas dran ist. Den Menschen von Damals muss ich eines Zugute kommen lassen, es waren andere Zeiten und es gab kein Internet um sich zu informieren. Ihr aber habt diese Möglichkeit.
Bye!


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Re: GEZ unzulässig
#8: 05. April 2009, 11:53
dein erster Satz in diesem Forum war: "die Sache wird glaube falsch angegangen."

In der Folge erzählst du was von fehlenden Legitimationen, fehlender Rechtsgültigkeit von Staatsverträgen, dem Fortbestand des Deutschen Reiches, weiterhin bestehender Besatzung, einem Medien-Artikel dessen Verfasser noch nicht mal einen Artikel des GG richtig wiedergeben können, und anderem Unsinn.

Ich wünsche dir noch viel Erfolg in deinem Kampf gegen die GEZ. Ich fürchte aber, daß du noch nicht mal an den Windmühlen vorbei kommst, die da vor dir stehen.

Und solche Gegner kann sich die GEZ eigentlich nur wünschen.


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Re: GEZ unzulässig
#9: 05. April 2009, 14:17
@ harry_s

Wenn die Gesetze nicht gelten, wonach für öffentliche Leistungen, wie Rundfunkprogramme, Gebühren erhoben werden, dann dürfte doch auch vetraglichen Situationen die Grundlage fehlen.
Gehe ich recht in der Annahme, Dein Autokaufvertrag und Dein Arbeitsvertrag sind rechtlich nicht in Ordnung?
Verlässt Du Dich auch nicht auf den Schutz Deiner Mietrechte durch die Judikative und die Exekutive der BRD?
Bleibst wohl zu hause, damit sich Öff Öff nicht in Deiner Wohnung einnistet und Deine Empfangsgeräte und Katzen frisst?

Aber mal Spaß beiseite.

bb


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