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Autor Thema: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV  (Gelesen 6470 mal)

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Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
Autor: 20. Januar 2008, 17:17
Dieses ist meine Antwort auf diesen Beitrag von Schergenschreck:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=101.msg472#msg472

Der Übersichtlichkeit halber habe ich den Originalthread an dieser Stelle geteilt und hierher verschoben.

Offtopic @Schergenschreck,

Hartz IV mit Zwangsarbeit gleichzusetzen ist absoluter Blödsinn. Niemand ist gezwungen, einer Beschäftigung nachzugehen. Nur darf man dann eben auch nicht erwarten, dass die Gesellschaft die Miete und den Lebensunterhalt bezahlt.

Wenn der Steuerzahler für den Unterhalt von Personen aufkommt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften bestreiten können, dann kann eben dieser Steuerzahler erst einmal grundsätzlich von diesen Personen verlangen, für diese Unterhaltsleistung auch eine Gegenleistung zu erbringen. Das ganze muss natürlich abhängig von der persönlichen Leistungsfähigkeit des Sozialleistungsempfängers sein. Ein Angestellter, der trotz 40 Stundenwoche Anspruch auf Hartz IV hat, wird mit Sicherheit nicht "gezwungen", noch einen weiteren Job anzunehmen. Genauso wenig wird ein Rentner, der Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, "gezwungen" einen Job aufzunehmen.
Von einem arbeitslosen Hartz IV-Empfänger, der arbeitsfähig ist, erwarte ich als Steuerzahler (und damit als sein Geldgeber) sehr wohl, dass er eine gemeinnützliche Beschäftigung auch aufnimmt, zumal diese ja sogar noch bezahlt wird. 1,50 Euro pro Stunde scheint zwar nicht viel zu sein, da es aber zum Hartz IV "Grundgehalt" oben drauf kommt, halte ich es für in Ordnung. Wichtig ist nur, dass solche gemeinnützigen Jobs nicht in Konkurrenz zu richtigen sozialversicherungspflichtigen Jobs stehen. Hier gebe ich zu, hat es in der Vergangenheit schwere Missstände gegeben.


Viele Grüße
Flappi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2008, 21:11 von Flappi«

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Findest Du das nicht selbst ein wenig überheblich und anmaßend?

Man muß angeblich nicht, doch dann gibt es eben kein oder zumindest weniger Geld (das schon in seinem Maximum kaum zu Leben reicht). Natürlich mußten auch die Zwangsarbeiter und Sklaven nicht arbeiten, aber wenn sie es nicht taten, dann gab es eben kein Essen und/oder Trinken oder Leibesstrafen oder gleich den Tod. Das ist natürlich unsinnig, aber damit möchte ich Dir nur den Zynismus Deiner Behauptung verdeutlichen. "Nur" Geld zu entziehen, ist natürlich "sauberer", "weißer", als rigidere Zwangsmaßnahmen. Es läuft aber auf das gleiche hinaus, weil man ohne Geld auch kaum überleben kann (soviele Leute können nicht betteln bzw. Lebensmittel stehlen).

Zitat
, dann kann eben dieser Steuerzahler erst einmal grundsätzlich von diesen Personen verlangen, für diese Unterhaltsleistung auch eine Gegenleistung zu erbringen

Das ist eine neoliberalistische, menschenfeindliche Ver(w)irrung, wie ich sie eigentlich nur von einem Forumsunteilnehmer im anderen Forum kenne. Welche "Gegenleistung" wollte man denn fordern, wo praktisch alles auch als reguläre Arbeitsverhältnisse definiert werden kann?

Zitat
gemeinnützliche

Gemeinnutz? Der, der vor Eigennutz geht? Das hatten wir in der jüngeren deutschen Geschichte schon einmal.

Was ist "gemeinnützlich"? Dieser Begriff ist (sicher absichtlich!) dermaßen schwammig (formuliert (worden)), daß man damit einen Freibrief für fast alle Neosklavenarbeiten ausstellen kann.

Dein Grundfehler besteht darin, Menschen, die keine Arbeit haben und die (auch) Du somit mit durchfüttern mußt, grundsätzlich als Deine Feinde anzusehen. Damit bist Du der neoliberalistischen Volksverhetzung schon erlegen. Auch wenn es durchaus einige (viele? die meisten sicher nicht!) gibt, die sich lieber auf Kosten anderer ein gemütliches Leben machen, so ist diese pauschale "Über-einen-Kamm-Scherung" doch eine Variante einer pauschalen Menschenfeindlichkeit. Merkwürdig: Während die nationale Herkunft von Menschen zu entwerten hierzulande (zurecht) als rassistisch angesehen wird (und dennoch von einigen Politikern betrieben wird), so ist die pauschale Stigmatisierung der sozialen Herkunft hierzulande anscheinend salonfähig (ist aber letztlich der gleiche faschistoide Menschenhaß, der dabei hervorquillt). Bevor es diese Gesellschaft nicht schafft, jedem, der arbeiten will, eine solche Gelegenheit zu schaffen (was sicher utopisch ist), von der er auch noch wenigstens einigermaßen würdig leben kann, solang ist jedes Recht, solche Menschen zu stigmatisieren, moralisch von vornherein verwirkt. Es betrübt und ernüchtert mich zugleich, von einem Forumsteilnehmer wie Dir, dem durchaus Bildung anzumerken ist, solch eine Selbstdeklassierung wahrzunehmen.

Zitat
zumal diese ja sogar noch bezahlt wird. 1,50 Euro pro Stunde scheint zwar nicht viel zu sein, da es aber zum Hartz IV "Grundgehalt" oben drauf kommt, halte ich es für in Ordnung

Na, dann solltest Du Dir mal den "Spaß" erlauben, von Hartz IV + der sog. "Mehraufwandsentschädigung" ein Monateinkommen zusammenzubasteln, noch dazu für Tätigkeiten, die eindeutig Erwerbstätigkeiten ersetzen. Ob Du dann noch genauso abgehoben und selbstherrlich daherkämest?

Zitat
Wichtig ist nur, dass solche gemeinnützigen Jobs nicht in Konkurrenz zu richtigen sozialversicherungspflichtigen Jobs stehen. Hier gebe ich zu, hat es in der Vergangenheit schwere Missstände gegeben.

Und genau das ist kein Zufall, sondern hat Methode. Aber wenn Du die eigentliche Zielstellung dieses Asozialregelwerkes nicht erkennen willst, dann werde auch ich es nicht schaffen, Dir die Augen zuöffnen. Spätestens, wenn Du Deine Arbeit verlieren wirst (und womöglich dann als Prekariat fortsetzen darfst), weil auch in Deinem gewerblichen Umfeld prekäre Tätigkeiten konkurrieren, dann wirst auch Du aufwachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 19:30 von Schergenschreck«

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Offtopic: @Schergenschreck,


zunächst einmal Schere ich niemanden über ein Kamm, sondern das tust Du mal wieder. Ich kenne in meinem persönlichen Umfeld mehrere Hartz IV-Empfänger. Ich denke daher zu wissen, worüber ich rede. Darunter gibt es zwei, die trotz Vollzeitjob weniger verdienen, als sie als reiner Hartz IV-Empfänger bekämen. Für diese beiden zahle ich gerne die Differenz zwischen Lohn und Hartz IV-Satz. Diese beiden versuchen zumindest für Ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Ich ziehe sogar meinen Hut vor denen, dass sie trotzdem arbeiten gehen. Das macht nämlich nicht jeder!

Zwei weitere Hartz IV Empfänger sind schon etwas älter (Mitte 50). Diese finden in unserer Arbeitsmarktwelt derzeit leider einfach keinen Job mehr. Auch damit habe ich kein Problem, zumal sie auch jeden 1-Euro Job annehmen und bis zum Ende dabei bleiben.

Es gibt in meinem Bekanntenkreis aber auch einen Hartz IV-Empfänger (30, körperlich und geistig gesund), der richtige Ansprüche an seinen zukünftigen Job und seinen Lohn stellt. Dagegen ist zwar prinzipiell nichts einzuwenden, aber ohne Berufsausbildung kann man in der heutigen Zeit eben auch keine großen Ansprüche mehr stellen. Wird ihm dann doch einmal ein Job angeboten (der natürlich seine Ansprüche nicht erfüllt), ist er selten länger als 4 Wochen dabei. Darüber ärgere ich mich dann maßlos, weil die arbeitende Bevölkerung dieses alles bezahlen muss. Für mich ist er ein Schmarotzer und das habe ich ihm auch schon mal so direkt gesagt. Zudem schädigt so jemand den Ruf der ehrlichen Hartz IV-Empfänger.

Zur Höhe von Hartz IV sage ich folgendes: Vor zehn Jahren habe ich als Student (kein Bafög-Empfänger, monatlich 200 Mark Kindergeld von meinen Eltern + durchschnittlich 600 Mark für diverse Nebenjobs) von durchschnittlich 800 Mark im Monat gelebt. Davon habe ich dann noch meine Warmmiete in Höhe von 360 Mark bezahlt. Blieben also zum Leben 440 Mark oder ca. 220 Euro in heutiger Währung. Später waren es noch 50 Euro weniger, als ich selber meine Krankenkassenbeiträge bezahlen musste. Heute bekommt ein Hartz IV-Empfänger 345 Euro plus Warmmiete. Ok, die Preise sind in den letzten 10 Jahren sicherlich deutlich gestiegen, aber inflationsbereinigt dürfte ich vor zehn Jahren etwa genausoviel wie ein Hartz IV Empfänger heute monatlich in der Tasche gehabt haben. Ich weiß also sehr wohl wie es ist, mit monatlich sehr wenig Geld auskommen zu müssen. Ich weiß aber auch, dass es machbar ist und das ich trotz allem gar nicht so schlecht gelebt habe. Die Höhe von Hartz IV ist in meinen Augen daher angemessen, zumal man nicht vergessen darf, dass das eben auch alles von irgendjemandem bezahlt werden muss.

Viele Grüße
Flappi


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Re: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
#3: 21. Januar 2008, 14:29
Das liest sich doch schon ganz anders als Deine Beiträge weiter oben. Die pauschale Stigmatisierung und sogar dieser Haß auf Menschen, die i.d.R. unfreiwillig von anderen sich mit durchfüttern lassen müssen, kann ich jedenfalls bei Dir jetzt nicht mehr erkennen.

Dein Beispiel hättest Du Dir aber dennoch sparen können. Daß es solche Fälle gibt, weiß ich selbst. Nur, wieviele sind es? Die Mehrheit sicher nicht. Und wenn manch einer nicht mehr sich aus dem eigenen sozialen Sumpf herauskämpfen will, so solltest Du nicht übersehen, daß es genug gibt, die eine langjährige Abstiegskarriere hinter sich haben und diese Kraft im Zuge dieser Negativerfahrung allmählich verloren haben. Auch die immer unerträglicher werdenden Arbeitsbedingungen sorgen für immer mehr Aussteiger - wie freiwillig oder "freiwillig", sei dahingestellt. Genauso kann man kriminelle Ausländer als Beispiele heranziehen, was zwar nicht beweist, daß alle Ausländer so sind, aber dennoch unterschwellig eine solche Botschaft herüberbringen soll (Axel Springers Schund- und Schmutzpresse ist diesbezüglich ein negativer Vorreiter). Stattdessen hättest Du einen Fall nennen können, bei dem sich jemand um eine soziale Reintegration erfolgreich bemüht hat - das hätte eine andere Signalwirkung gehabt.

Der Vergleich mit dem BAFöG hinkt etwas. Als Student bekommt man i.d.R. genug "halbmaterielle" Hilfe aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis. Menschen, die schon älter sind, oft schon keine Eltern mehr haben und womöglich eigene Kinder großzuziehen haben, können von dem Geld kaum noch würdig leben. Laß mal irgendein Elektrogroßgerät, von denen bei den heutigen Maßstäben kaum noch eines als echter Luxus gilt, defektgehen, und schon ist ein solcher Haushalt in einer ernstlichen Lage.

Auch wenn es völlig am Thema der Rundfunkgebühren vorbeigeht: Ich halte Hartz IV für ein (Sozial-)Verbrechen an den Menschen, die es betrifft, im allgemeinen, und an den Kindern solcher Eltern, die ja nun wirklich nichts für ihre Eltern können, im besonderen. Hättest Du z.B. Deine Qualifikation unter solchen prekären sozialen Bedigungen geschafft?


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Re: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
#4: 21. Januar 2008, 19:26
@Schergenschreck,

Zitat
Das liest sich doch schon ganz anders als Deine Beiträge weiter oben.

Verstehe ich nicht, ich hatte eigentlich schon in meinen vorherigen Beiträgen differenziert, nur eben nicht so ausführlich.

Zitat
Hättest Du z.B. Deine Qualifikation unter solchen prekären sozialen Bedigungen geschafft?

Kurze Antwort: Ja, weil mein sozialer Status nichts mit meiner Intelligenz und meinem Ehrgeiz zu tun hat. Zugegeben, vielleicht wäre es etwas schwerer gewesen, geschafft hätte ich es aber auf jeden Fall.

Ein Hartz-IV Empfänger, der Kinder erzieht bekommt zusätzlich Geld. Klar, ist auch nicht viel Geld, aber man kann sich und seine Kinder davon ernähren und mit den sonstigen lebensnotwendigen Dingen versorgen.
Auch wenn mein Vergleich mit meinem Studentenleben vielleicht hinkt, halte ich es dennoch nicht für unmöglich von Hartz IV zu leben. Das beweist übrigens auch die Praxis (auch wenn es zynisch klingt): Von verhungerten Hartz IV-Empfängern habe ich noch nichts gehört. Daher halte ich die Höhe für angemessen.

Viele Grüße
Flappi

 


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Re: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
#5: 21. Januar 2008, 19:35
Zitat
Von verhungerten Hartz IV-Empfängern habe ich noch nichts gehört.

Gehört nicht, aber gelesen. Es soll in Spyer passiert sein. Jemand, der so schon kaum Lebenskompetenz besaß (war wohl auch psychisch krank), konnte sich natürlich nicht gegen das AA wehren und war ein gefundenes Fressen für die. Er bekam kein (?) Geld mehr und ist letzlich verhungert. Gib mal die Suchwörter "Speyer Hartz IV verhungert" in einer Suchinternetseite ein, und Du wirst mehr als fündig.

Die Welt ist eben schlechter, als man manchmal in seinen kühnsten Träumen (nicht) ahnen kann oder mag.


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Re: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
#6: 21. Januar 2008, 23:04
Hallo,

ich gebe zu, den Fall kannte ich nicht, halte ihn aber für einen tragischen Extremfall. Sowohl der Mann als auch die Mutter waren erwachsen. Ich kann einfach nicht verstehen, wie zwei erwachsene Menschen nicht in der Lage sein sollen, einfach mal aufs Amt zu gehen, um nachzufragen, weshalb plötzlich kein Geld mehr kommt. Meine einzige Erklärung ist, dass die beiden tatsächlich einen am Schwachsinn grenzenden Intelligenzquotienten hatten. Dann wäre dieses allerdings eine Sache des vorher zuständigen Sozialamtes gewesen, dieses festzustellen und die Arbeitsagentur hierüber in Kenntnis zu setzen!
Das ganze war daher weniger ein Problem von Hartz IV, sondern eher ein Kommunikationsproblem zwischen dem vorher zuständigem Sozialamt und der dann zuständigen Arbeitsagentur.

Viele Grüße
Flappi










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J.W.B.

Re: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV
#7: 12. Juli 2008, 21:39
Es war einmal im Internet.
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dicht!

@ J.W.B

Schluss damit bitte.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=288.msg1810#msg1810

Danke.

Gruss

Daniel


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