Person P befindet sich in der Situation, gerade arbeitssuchend zu sein und derzeit leider ALG II zu beziehen. Dies wäre z.B. ein Grund, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Da Person P allerdings nicht plant, ewig arbeitssuchend zu bleiben und nach Beendigung der Arbeitssuche dann wie jeder andere (ohne Befreiungsgrund) zahlen soll, stellt sich die Frage, was nun am besten zu tun ist.
1) Befreiung beantragen und in der Zwischenzeit einen gründlichen Widerspruch erarbeiten und sich auf eine Klage vorbereiten?
2) Unabhängig von den finanziellen Verhältnissen (die derzeit sehr schlecht sind) direkt den Widerspruch einlegen und später klagen?
Da bis jetzt von Person P nichts in Richtung BS gegangen ist (also weder ein Schreiben, noch ausgefüllte Formulare, noch die Bestätigung der Adresse, noch eine e-mail, noch irgend eine Unterschrift) wäre Person P im Fall 1 sicherlich "gefangen". Mit anderen Worten: Derzeit zwar befreit, aber ansonsten zur Zahlung verpflichtet und sämtliche Daten bestätigt - also voll (und ohne Widerstand) drin im System.
Im zweiten Fall wäre es zwar aufwändiger, aber es hätte eben einen langfristigen und generellen Effekt.
Sieht Person P die ganze Sache richtig?