Hallo zusammen.
Person P hat einen promovierten Rechtsanwalt konsultiert und diesem mitgeteilt, dass Person P über eine Rechtschutzversicherung verfügt und in Bezug auf die Geldeintreiber namens "Beitragsservice" noch nicht aktiv war, obwohl jetzt ein Beitragsbescheid vorliegt.
Der Rechtsanwalt, Herr Dr. F. aus H., hat seine Hilfe abgelehnt. Hier seine mail:
"Sehr geehrter Herr ............,
ich danke für Ihr Interesse an einer Erstberatung zum Thema Rundfunkbeitragspflicht.
Sie sind nicht der erste Rechtssuchende, der unzufrieden mit dem neuen Beitragsrecht ist. Ich berate allerdings nur noch in Fällen, wo es zu Falschberechnungen oder Nichtberücksichtigungen von Befreiungsanträgen oder sonstigen Schlampereien bei der Rechtsanwendung durch den Beitragsservice kommt.
Was jedoch die grundsätzlichen, wohl von Ihnen auch geteilten Bedenken gegen das neue Rundfunkbeitragsrecht angeht, das in der Tat weder Empfangsbereitschaft noch Anmeldung voraussetzt, stehe ich den anhängigen Verfassungsbeschwerden der Privatpersonen skeptisch gegenüber. Während Unternehmer immerhin noch beachtliche Gründe gegen manche Pauschalierung hinsichtlich der Arbeitsstätten des Personals haben, haben Privatleute eigentlich nur noch das Argument der verdeckten Steuer.
Sollte das BVerfG dann doch vielleicht in mehreren Jahren den Klägern Recht geben, heißt dies nicht, dass die Zeit bis dahin beitragslos bleibt. Dann gilt eben wieder das alte, an den Rundfunkempfang anknüpfende Rundfunkgebührenrecht, dann aber sicher auch mit den jetzt hinzu gekommenen Auskunftserzwingungsmöglichkeiten.
Ich muss Sie daher leider bitten, vorsorglich Widerspruch einzulegen und sich dann in Ruhe Anwälte wegen eines Termins für eine Erstberatung zu suchen, die im Internet gezielt mit der Bereitschaft werben, Sammelklagen zu führen. Ich bin weder in der Sache überzeugt, noch habe ich die Kapazitäten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. .....................
Rechtsanwalt"
Frage von Person P dazu: Sind Sammelklagen in Deutschland nicht unzulässig?