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Autor Thema: Benachrichtigung über die Eröffnung der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 1225 mal)

G
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Hallo liebe Leute, angenommen bei einem freund flog eine "Benachrichtigung über die Eröffnung der Zwangsvollstreckung" ein, und dann hätte er  mit einer netten Frau vom Amt telefoniert, wo er rein hypothetisch meinte er wäre nicht zahlungswillig, weil er niemals ein vertrag mit der gez abgeschlossen hätte, naja und rein hypothetisch hätte sie dann etwas über die grundlagendiskussion (muss man gez zahlen oder nicht)erzählt, angenommen sie sagte ihm es wäre jetzt trotz allem rechtens, angenommen er hatte niemals schriftverkehr mit der gez und ist auch eigentlich gar nicht unter der anschrift gemeldet, also gar keine Ahnung wie diese briefe dorthin hätten finden können... naja um zum punkt zukommen, angenommen sie hätte gemeint sie müsste die vollstreckung durchführen, weil es jetzt rechtskräftig wäre und er nicht auf briefe seitens der gez reagiert hätte, jetzt rein hypothetisch die frage stimmt diese aussage?
müsste er  jetzt den vollstreckungsbetrag zahlen? Oder könnte er das noch irgendwie abwenden?


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