Was hat gemeldet sein mit dort wohnen zu tun??
Das ist eine entscheidende Frage, was Person X erst jetzt so richtig klar wurde:
RBStV:
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist
Zuerst hat Person X das mit Freude gelesen: Aus einer Meldeadresse wird eine Wohnung
nur vermutet, das heißt der Beitragsservice muss Person X nachweisen, das sie wirklich eine Wohnung nach RBStV Par. 3 Abs. 1 hält.
Nun hat aber Person X die Idee, dass genau das
umgekehrte der Fall sein könnte, zugunsten des Beitragsservice. Bedeutet: Eine Vermutung durch den Beitragsservice, dass bei einer Meldeadresse auch eine Wohnung besteht, ist rechtlich legitim. Person X muss dem Beitragsservice nachweisen, dass dem nicht so ist (z.B. durch den anfangs beschriebenen Weg).
Leider bin ich kein Jurist, kann also die Lage von Person X nicht beurteilen. Weiß jemand, wie das "vermutet" in diesem Fall zu verstehen ist? Zugunsten von X oder zugunsten des Beitragsservice?
Wie auch immer, vermutlich ist der von seppl beschriebene Weg, zunächst ohne Begründung, vorzuziehen. Sollten sie widersprechen, kann man immernoch Beweise rausrücken.