Hallo Mitstreiter,
folgender Konstrukt:
Person A (90%, RF) die vorher komplett befreit war, zahlt brav seinen ermäßigten Beitrag seit dem 01.01.2013.
Person A zog 2011 von Wohnsitz X nach Wohnsitz Y. Erachtete eine Ummeldung als
nicht notwendig, da eh keine Gebühr zu zahlen war.
Person A erfuhr bei der nachträglichen Anmeldung 2014 am neuen Wohnsitz Y, dass sie bereits 2011 am alten Wohnsitz X von Amtswegen abgemeldet wurde.
Unter Zahlung einer Geldbuße wurde der Zuzug durch das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz Y) in 2011 bestätigt.
Person A bekam dann kurz darauf eine Zahlungsaufforderung nochmals die Beiträge (plus Geldbuße) für Wohnsitz Y (01.01.2013 - 01.07.2014) zu entrichten, obwohl diese bereits gezahlt wurden.
Wie verhalten?